Heute kam ein Brief vom Zoll....

kagutsuchi

Aktives Mitglied
Thread Starter
Dabei seit
11.07.2006
Beiträge
1.448
Reaktionspunkte
151
Heute staunte ich nicht schlecht, als ein Brief vom Zoll in meinem Briefkasten steckte. Noch mehr staunte ich über den Inhalt.

Gedankenprotokoll:
"Der Zoll hat festgestellt, dass Sie am 15.12.2005 unter dem Namen [korrekter Ebayname] bei dem Verkäufer [korrekter Ebayname] in China eine Sony Memorycard im Wert von 91€ erworben haben..."
"...der Verkäufer hat die Ware falsch als Geschenk oder mit zu niedrigem Wert gekennzeichnet, weshalb der Inhalt von der Post nicht als zu verzollpflichtiges Gut erkannt wurde"
"..das muss Ihnen aufgefallen sein und Sie haben sich bis heute nicht von selbst gemeldet, um die Ware nachträglich zu verzollen"
"..wegen dem eher geringen Wert sehe ich von einem Strafantrag ab"
"...anbei der Anhörungsbogen, den Sie bitte bis 15.09. zurücksenden..."

:eek:

Vielleicht schaffe ich es noch und scanne das heute noch ein.

Ich dachte immer, dass man einfach Glück hatte, wenn die Ware ohne Murren und Knurren durch den Zoll kam. Dem ist dann wohl doch nicht so :p
 
Ticken die nicht ganz richtig?

Ich habe selbst gestern beim Zoll nachgefragt, wie ich meine Bestellung aus den USA für 800$ richtig anmelde, dass es keinen Ärger gibt.

Der Zoll meinte ich müsse gar nichts tun, sie würden sich schon melden. Zudem sei der Betrag unter 1000 Euro und daher nicht anmeldepflichtig. Entweder der Versender regelt das schon vorab, dann kassiert das der Postbote ein oder das örtliche Zollamt wird sich melden. Ich kann nichts machen oder anmelden. :noplan:
 
2005?!?!?!? Ist das nicht schon verjährt oder so?!?!?
 
Verarschen will dich nicht zufällig jemand...?

Ansonsten ist das ja schön und gut was die da rausgefunden haben. Aber das bedeutet ja nicht, dass Geschäft abgeschlossen wurde, die Ware auf die Reise ging oder eben ankam.
 
2005! :faint:

Ansonsten ist das ja schön und gut was die da rausgefunden haben. Aber das bedeutet ja nicht, dass Geschäft abgeschlossen wurde, die Ware auf die Reise ging oder eben ankam.

Otto meinte ja auch, dass der Kaufvertrag erst mit der Zustellung der Rechnung in Kraft trete. :hehehe:
 
Von wann ist der Brief? Vielleicht ist der ja auch schon 4 Jahre unterwegs... ;)
 
Im Brief steht was von Festhaltefrist von 10 Jahren...
 
Ist rechtens, habe ich auch schon gehabt -- die Trantüten beim Zoll arbeiten so langsam wie sonst keine Behörde...
 
Also bei mir haben bisher ALLE Sendungen aus dem Ausland einen Aufkleber von denen erhalten.

Mich wundert vor allem, wie die darauf gekommen sind, wenn denen damals die Sendnung durchgerutscht sein soll. Druchforsten die nun eBay Accounts?
 
am unheimlichsten finde ich, dass die echt alles über mich wissen. Ebayname, Warenbezeichnung, meine Adresse...
 
Allgemein muss der Staatsanwalt die Schuld des Angeklagten beweisen, beim Zoll bist du aber nicht angeklagt und musst darum deine „Unschuld" beweisen bzw. du musst ohne Aufforderung anmelden.
 
Otto meinte ja auch, dass der Kaufvertrag erst mit der Zustellung der Rechnung in Kraft trete. :hehehe:

Ich dachte Otto meinte, dass der Kaufvertrag mit der Zustellung der Auftragsbestätigung (die sie in dem kürzlichen Fall nicht verschickten) in Kraft trete.

Ich hatte jedoch im Hinterkopf dass irgendwas dazwischengekommen sein könnte. Ist mir auch schon zig mal passiert, dass ich bei eBay keine Ware bekommen habe obwohl ich der Meistbietende/Käufer war.
 
Also bei mir haben bisher ALLE Sendungen aus dem Ausland einen Aufkleber von denen erhalten.

Mich wundert vor allem, wie die darauf gekommen sind, wenn denen damals die Sendnung durchgerutscht sein soll. Druchforsten die nun eBay Accounts?

moeglicherweise muss ebay die Transaktionen dem Zoll gegenueber offen legen, wenn der Verdacht auf die Umgehung der Einfuhrumsatzsteuer durch eine falsche Deklarierung von Waren als Muster oder Geschenk besteht.
 
Naja, 2005 lag der Freibetrag noch bei ca. 22.- EUR und erst seit Dez. 2008 bei 150.- EUR.
Folglich fordert der Zoll die Gebühren und die Steuer nach.
Tatsache scheint ja zu sein, dass der Warenwert falsch deklariert worden ist...
 
Ich musste soeben ohnehin mit dem Zoll telefonieren:

1. Waren unter 1000 Euro müssen (und können) nicht angemeldet werden.

2. Stellt die Post eine verzollungspflichtige Sendung so zu, ohne den Zoll zu kassieren oder es dem Zoll zuzustellen, macht sich die Post strafbar, nicht der Empfänger. Der kann sich dann freuen.
 
2. Stellt die Post eine verzollungspflichtige Sendung so zu, ohne den Zoll zu kassieren oder es dem Zoll zuzustellen, macht sich die Post strafbar, nicht der Empfänger.

Hat aber nichts mit dem hier vorliegenden Fall zu tun.
Die Post hat sich nach der deklarierung gerichtet. Der Zoll sagt, dass der TE beim öffnen hätte merken müssen, dass die deklarierung falsch war.
 
das ist leider wirklich so.

angenommen ich kaufe mir in NY ne teuere uhr und habe beim zoll glück und komme durch ohne kontrolle.

9 jahre später bin ich wieder im Ausland und reise nach Deutschland ein und sie ziehen mich raus dann können sie den Zollnachweis oder eine Rechnung der Uhr verlangen.

Wurde diese nicht versteuert/verzollt bist du dran.
 
Zurück
Oben Unten