Helft mir, oh ihr Steuertrickser

Friedemann

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Alle Jahre wieder kommt die Steuererklärung...

Ich habe folgendes (Luxus)problem: Abgesehen von meinem Einkommen aus angestellter Arbeit habe ich dieses Jahr noch ein kleines Einkommen aus selbstständiger Arbeit erzielen können - das ist allerdings erst vor kurzem passiert und beläuft sich im niedrigen fünfstelligen Bereich.

Nun würde ich ja ungerne davon gleich 42% Steuern bezahlen.

Wie kann ich denn sinnvoll - und legal - meine Ausgabenseite noch kurzfristig erhöhen, so dass ich nicht gleich die Hälfte meiner Einnahmen wieder wegwerfen muss?

Ich brauche hier keine professionelle Steuerberatung, ich möchte auch nicht betrügen oder so. Aber man muss es mit den Abgaben ja auch nicht übertreiben.

Ich dachte insbesondere an eine neue technische Büroeinrichtung, sprich Rechner und so. Wenn ich es richtig sehe kann ich davon jedoch nur 1/3 für dieses Jahr absetzen. Da wären wir bei nem Mac und Druck vielleicht bei 2.000 Euro Kosten. Ergibt grobe 700 Euro die ich anrechnen kann. Damit senkt sich der Steuersatz nur marginal, richtig?

Danke für eure Erfahrungen!
 
Du solltest den Gang zum Steuerberater nicht scheuen. ;)
Die Kosten dafür kannst du auch steuerlich geltend machen. Für das Halbwissen in diesem Forum haftet nachher niemand. ;)
 
du solltest unbedingt bedenken, dass du wenn du dir büroeinrichtung anschaffst, die du steuerlich voll geltend machst diese nicht ohne weiteres privat nutzen kannst.

soll heissen: das bringt dir nur was wenn du die büroeinrichtung auch betrieblich nutzt in zukunft.
 
Kauf einen "Dienstwagen" für die selbstständige Arbeit. Aber nur als Leasing. Um den richtig geltend zum machen darfst Du ihn aber auch nur zu diesem Zweck nutzen. Du solltest also noch ein Privat-KFZ haben.
Alternative 2: Miete ein teures Büro.

In beiden Fällen kann man schneller kein Geld verbrennen. :D
 
Zuletzt bearbeitet:

Wir reden doch hier über Einkünfte aus einer selbständigen Tätigkeit. Da sieht das etwas anders aus. ;)
verlinkter Seite schrieb:
Bei den Anlagen N (Einnahmen aus nicht selbstständiger Arbeit), V (Vermietung und Verpachtung), Kap und Aus für Kapitalanleger oder aber auch bei der Anlage GSE für Gewerbetreibende im weitesten Sinne können Steuerberatungskosten geltend gemacht werden... Im Prinzip geht es also darum, dass nur Kosten erstattungswürdig sind, die auch direkt mit dem Erwerb von Verdienst stehen. Diesem Ziel geschuldet, müssen auch die Steuerberatungskosten eindeutig zuzuordnen und aufgeschlüsselt sein.
 
Wie kommst Du auf 1/3?
Wenn ich mich nicht sehr irre, dann werden PCs auf 3-5 Jahre abgeschreiben und beim Kauf in der zweiten Jahreshälfte von der jährlichen AfA auch wieder nur die Hälfte.
So doof es klingt: wenn Du größere Mengen an Briefmarken, edlem Papier, Toner usw brauchen kannst: kaufen. Auch Geräte unter 200 EUR sind gut, DVD-Rohlinge oder sonst was. Ich lasse doch lieber 50 Tintenpatronen im Schrank vergammeln bevor ich das Geld dem Finanzamt schenke. :D
 
Was dir jeder halbwegs vernünftige Steuerberater sagen wird: Rückstellungen für geplante größere Ausgaben machen. Das geht meines Wissens zwei bis drei Jahre so. Du sagst genau wofür du diese Rückstellungen machst (Autos, Großrechner, eine Renderfarm, eine teure Maschine usw.) und wann du diese Anschaffungen planst und brauchst dieses zunächst Geld garnicht zu versteuern. Der Witz ist, dass wenn du in 2–3 Jahren diese Anschaffungen doch nicht machst zahlst du nur die Steuern, die du ohnehin bezahlt hättest. Keine "Strafe" Verzugsgebüren, Zinsen etc. Wenn du es geschickt anstellt, zahlst du auf deinen "kleinen" Nebenverdienst also erstmal gar keine Steuern und wer weiß was in zwei oder drei Jahren ist ;-)

Das ist doch mal ein Tip, oder? Allerdings würde ich dir bei einem 5-stelligen Nebenverdienst im Jahr einen Steuerberater dringend empfehlen. Genau so wie ich empfehlen würde dieses temporär geschonte Geld nicht einfach auszugeben sondern getrennt vom Vermögen zu parken.

Natürlich kannst du auch einen Rechner kaufen. Aber "absetzen" darfst du die Summe nur über 6 Jahre (soviel ich weiß). Weswegen ich immer leasing bevorzuge weil ich die Leasingkosten voll und jeden Monat als Betriebsausgaben absetzen kann.

Gruß, der San.
 
Die Absetzbarkeit von Wirtschaftsgütern ist für das laufende Geschäftsjahr nur anteilig bezogen auf das Beschaffungsdatum möglich.

Rechner und ähnliche Büroausstattung werden 36 Monate lang abgeschrieben.

Wenn man im Dezember solche Dinge anschafft hat das für das laufende Jahr nur marginale steuerliche Wirkung.

Gruß

Axel
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Witz ist, dass wenn du in 2–3 Jahren diese Anschaffungen doch nicht machst zahlst du nur die Steuern, die du ohnehin bezahlt hättest. Keine "Strafe" Verzugsgebüren, Zinsen etc. Wenn du es geschickt anstellt, zahlst du auf deinen "kleinen" Nebenverdienst also erstmal gar keine Steuern und wer weiß was in zwei oder drei Jahren ist ;-)

Du meinst den Investionskostenabzusbetrag. Allerdings irrst du, da bei einem Unterlassen der Investion Zinsen fällig werden.

http://de.wikipedia.org/wiki/Investitionsabzugsbetrag

oder auch

http://bundesrecht.juris.de/ao_1977/__233a.html

Ich rate daher auch zum Gang zum Steuerberater. Da hast du Rechtssicherheit.

Gruß
Christian
 
darf ich mal dumm fragen, wie man überhaupt "vor kurzem" ein "kleines Einkommen" in 5-stelliger Höhe schafft?

Müssen ja keine Details sein, aber Branche würde mich schon interessieren...
 
Wie kommst Du auf 1/3?
Wenn ich mich nicht sehr irre, dann werden PCs auf 3-5 Jahre abgeschreiben und beim Kauf in der zweiten Jahreshälfte von der jährlichen AfA auch wieder nur die Hälfte.
So doof es klingt: wenn Du größere Mengen an Briefmarken, edlem Papier, Toner usw brauchen kannst: kaufen. Auch Geräte unter 200 EUR sind gut, DVD-Rohlinge oder sonst was. Ich lasse doch lieber 50 Tintenpatronen im Schrank vergammeln bevor ich das Geld dem Finanzamt schenke. :D

Moin,

das ist nicht richtig! Ausgaben bis zu 1000,- € sind sofort abzuziehen und nicht abschreibefähig. Folglich muss ein Computer + Zubehör (Drucker, Tastatur, etc.) unter 1000,- € gleich geltend gemacht werden. Die Abschreibung über die folgenden 4 Jahre (also in Summe 5 weil das Anschaffungsjahr dazu zählt) erfolgt nur bei Überschreiten der Grenze.
(§6 IIa EStG)

Gruß
 
Moin,

das ist nicht richtig! Ausgaben bis zu 1000,- € sind sofort abzuziehen und nicht abschreibefähig. Folglich muss ein Computer + Zubehör (Drucker, Tastatur, etc.) unter 1000,- € gleich geltend gemacht werden. Die Abschreibung über die folgenden 4 Jahre (also in Summe 5 weil das Anschaffungsjahr dazu zählt) erfolgt nur bei Überschreiten der Grenze.
(§6 IIa EStG)

Gruß
:confused::confused::confused:

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__6.html
Steuerpflichtige, die den Gewinn nach § 5 ermitteln, können für den Wertansatz gleichartiger Wirtschaftsgüter des Vorratsvermögens unterstellen, dass die zuletzt angeschafften oder hergestellten Wirtschaftsgüter zuerst verbraucht oder veräußert worden sind, soweit dies den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht. 2Der Vorratsbestand am Schluss des Wirtschaftsjahres, das der erstmaligen Anwendung der Bewertung nach Satz 1 vorangeht, gilt mit seinem Bilanzansatz als erster Zugang des neuen Wirtschaftsjahres. 3Von der Verbrauchs- oder Veräußerungsfolge nach Satz 1 kann in den folgenden Wirtschaftsjahren nur mit Zustimmung des Finanzamts abgewichen werden.

  1. Der von dir angegebene Paragraph hat mit Vorratsvermörgen zu tun, nicht mit Anlagevermörgen.
  2. Er gilt nur für Buchhaltungspflichtige, der Threadersteller wird aber sicherlich eine Einnahme-Überschuß-Rechnung nach §4III erstellen, da es seine einzigen selbstständigen Einkünfte sind.
  3. Sind diese ganzen Halbwahrheiten und unqualifizierten Antworten "gefährlich", denn der Tatbestand der Steuerhinterziehung kann teuer werden.
  4. Der ultimative Rat kam schon recht früh im Thread: paar Hundert Euro investieren und Steuerberater zu Rate ziehen!!
 
Zuletzt bearbeitet:
Ergänzung: früher gab es die GWGs (geringwertige Wirtschaftsgüter) die bis 410€ sofort abzugsfähig waren, alle darüber hinausgehenden Werte mussten abgeschrieben werden.
Anscheinend wurde das geändert (ich bin nicht mehr aktuell), wie ich beim KONZ merken musste.
Und der verweist tatsächlich auf §6II+IIa !!! Nur ist trotzdem die Auskunft von hhoppenstedt falsch ;)
Durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 vom 14.8.2007 werden die Regelungen zur Sofortabschreibung der GWG neu geordnet. Nach § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG ist (nicht wie bisher »kann«) bei Stpfl. mit Gewinneinkünften ein Sofortabzug bei selbstständig nutzbaren beweglichen WG des Anlagevermögens erforderlich, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten jeweils 150 € nicht übersteigen.
Durch das JStG 2008 vom 20.12.2007 (BGBl I 2007, 3150) wird § 4 Abs. 3 Satz 3 EStG dahingehend ergänzt, dass die Vorschriften über die Sofortabschreibung geringwertiger WG bis zu einem Wert von 150 € und über die Sammelpostenbildung auch für den Bereich der Einnahme-Überschussrechnung gelten.
Hinweis:

Im Bereich der Überschusseinkünfte bleibt es bei einem Sofortabzug als Werbungskosten, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten wie bisher 410 € nicht übersteigen (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 Satz 2 EStG).
Nach § 6 Abs. 2a EStG sind bewegliche abnutzbare WG des Anlagevermögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von mehr als 150 € bis zu 1 000 € in einen jahrgangsbezogenen Sammelposten einzustellen. Dieser Sammelposten ist über eine Dauer von fünf Jahren gleichmäßig verteilt gewinnmindernd aufzulösen.
 
In beiden Fällen kann man schneller kein Geld verbrennen. :D
Er sol sich eine Geliebte zulegen, schneller kann er die Kohle keinesfalls verblitzen. Jetzt wo die MwSt für Hotelaufenthalte sinkt :D
 
- Ich komme da nämlich nicht mehr mit.

Ganz ehrlich dieses Pharisäertum kotzt mich irgendwie an...hier machen immer alle so auf politisch korrekt und man darf nicht zu schnell fahren und schon gar nicht über rot und die Musik ist legal gekauft und man darf auch sein OS X nicht auf einen zweiten Rechner installieren wenn man keine Familienlizenz hat und Rauschmittel sind verboten etc. etc.
aber das ist hier schon innerhalb von zwei ! Tagen der zweite Thread
https://www.macuser.de/forum/f33/umsatzsteuer-voranmeldung-bloede-494807/ ( an den TE - siehe #7 damit wäre wohl alles gesagt ;) )
in dem öffentlich disskutiert wird wie man am besten Vater Staat und damit die Allgemeinheit besch***t ...um selbst ein bisschen mehr zu haben um auf die K***e hauen zu können, wenn hier ein Programm mit dem man seine Filme in ein anderes Format umwandeln möchte verlinkt wird, gibt es gleich Mett - ..ähh Leberwurstbrötchen ...und hier beteiligen sich auch noch die Mods dran, das kann es ja wohl irgendwie nicht sein...:eek:
Du solltest den Gang zum Steuerberater nicht scheuen.
selbst die haben schon Schwierigkeiten dran zu bleiben da sich ständig etwas ändert.
Die Kosten dafür kannst du auch steuerlich geltend machen. Für das Halbwissen in diesem Forum haftet nachher niemand.
soo sieht es aus.
 
post_thanks_de.gif
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- Ich komme da nämlich nicht mehr mit.
Ich auch nicht! Wenn ich den Staat "bescheissen" will, sprich: alles rausholen was geht, dann ist meine letzte Aktion in einem Forum nachzufragen. Wenn ich 5-stellige Umsätze mache und Angst um meine Kröten habe, dann gehe ich zum Steuerberater. Das kostet nicht die Welt und bringt verdamt viel. Der kann einem am Besten erklären. die man Gewinne "verschleiert". Alles andere ist entweder dummes Gehabe oder einfach nur dämlich.
 
So doof es klingt: wenn Du größere Mengen an Briefmarken, edlem Papier, Toner usw brauchen kannst: kaufen. Auch Geräte unter 200 EUR sind gut, DVD-Rohlinge oder sonst was. Ich lasse doch lieber 50 Tintenpatronen im Schrank vergammeln bevor ich das Geld dem Finanzamt schenke. :D

Das klingt aber wirklich doof. Wenn du beispielsweise 100 zum Vergammeln bestimmte Tintentenpatronen für 1000 € kaufst, hast du nicht etwa deine Steuerzahlung, sondern nur das zu versteuernde Einkommen um 1000 € gemindert. Wie kann man so naiv sein?
 
:confused::confused::confused:

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__6.html

  1. Der von dir angegebene Paragraph hat mit Vorratsvermörgen zu tun, nicht mit Anlagevermörgen.
  2. Er gilt nur für Buchhaltungspflichtige, der Threadersteller wird aber sicherlich eine Einnahme-Überschuß-Rechnung nach §4III erstellen, da es seine einzigen selbstständigen Einkünfte sind.
  3. Sind diese ganzen Halbwahrheiten und unqualifizierten Antworten "gefährlich", denn der Tatbestand der Steuerhinterziehung kann teuer werden.
  4. Der ultimative Rat kam schon recht früh im Thread: paar Hundert Euro investieren und Steuerberater zu Rate ziehen!!


Moin,

oh man, ja da ist mir ein Fehler unterlaufen, als ich es zu schnell überflogen haben. Der TE hat ja gar kein Betriebsvermögen! Die Verwechselung tut mir leid.

Allerdings ist Dir auch ein kleiner Fehler unterlaufen, nämlich hast Du nicht im §6 Absatz 2a EStG nachgeschaut, sondern im §6 Absatz 1 Nr. 2a EStG. Foglich stellen wir abschließend fest, dass wir beide Recht haben, solange es sich um ein Betriebsvermögen handelt. Da es das aber gar nicht tut, war es eine vertane Recherche :eek:

Wie Du in Deinem 2. zusätzlichen Beitrag dann auch gefunden hast, bist Du auf den Sammelposten gestoßen. Diesen muss man heute bei Computern bilden, da wie bereits erwähnt, Tastatur, Bildschirm, Drucker, etc. auch dazu zählen.

Na und dem Rat zum Steuerberater des Vertrauens zu gehen, schließe ich mich natürlich an - ist doch logo!

Hat mich trotzdem gefreut :D

Gruß :)
 
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