iNyx
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Heute nur 0,151 Kilowatt Ausbeute. Das reicht gerade mal für zwei Stunden Fernseh schauen. ☹️
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Für mich als WEG-Verwalter ist natürlich die Wort-Neuschöpfung "privilegierte bauliche Veränderung" interessant. Mit dem WEMog per 1.12.2020 hat sich in Sachen bauliche Veränderung ja schon so einiges getan, besonders betreffend E-Mobilität, Barrierefreiheit, schnelles Internet und Einbruchsicherheit, aber auch dass beim Beschluss künftig die einfache Mehrheit genügt (außer die gesamte ETG trägt die Kosten, dann werden)…Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) erklärte am Mittwoch Berichten des „Spiegel“ zufolge, die rechtlichen Hürden für sogenannte steckerfertige Fotovoltaikanlagen seien noch zu hoch. Künftig sollen sie deshalb als „privilegierte bauliche Veränderung“ gelten.
Laut dem Artikel soll auch (entsprechender Beschluss vorausgesetzt) die digitale ETV kommen, bisher waren ja nur hybride Veranstaltungen (entsprechender Beschluss vorausgesetzt) möglich.Die Leistungsgrenze soll außerdem von 600 auf 800 Watt angehoben werden.
https://www.steuerring.de/steuererklaerung-hilfe-news/news/photovoltaik-und-steuern-pv-anlagen-bis-30-kwp-steuerfrei.htmlRückwirkend zum 1. Januar 2022 werden alle Einnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen bis 30 kWp von der Einkommensteuer befreit
Der Anbieter hier schreibt ja z.B.:An die Profis: Wenn das Balkonkraftwerk ca. 950 € kostet und 800 Wp hat, lohnt sich das halbwegs?
Anbietertheorie. Ist nicht strafbar. Aber man spart schon was ein. Gegenüber letztem Jahr sind die Module und Wechselrichter preiswerter geworden.Der Anbieter hier schreibt ja z.B.:
- 814 kWh Strom pro Jahr erzeugen (Annahme: Südausrichtung, 600W Leistung, Standort Köln)
- bis zu 302 € pro Jahr einsparen (bei Strompreis 37,14 ct/kWh)
Was würdest du realistisch ansetzenAnbietertheorie. Ist nicht strafbar. Aber man spart schon was ein. Gegenüber letztem Jahr sind die Module und Wechselrichter preiswerter geworden.
Ich habe letztes Jahr ein Modul mit 320 Watt auf einen Holztisch auf dem Balkon installiert, aus Interesse. Standort ist nicht ideal. Das Modul soll mal aufs Dach installiert werden. Seit letztem Jahr wurde ca. 200 kWh erzeugt. Das ist jetzt nich so viel. Wenn es mal auf dem Dach ist dann ist der Ertrag bestimmt etwas höher.Was würdest du realistisch ansetzen
1/3 von dem, was der Anbieter schreibt?
2/3?
Ja, dann könnte die Hersteller-Angabe sogar stimmen. Grob gerechnet: 200 kWh Ertrag x 2 = 400 kWh / 640 W x 800 W = 500 kWh. Wenn das Ganze dann noch auf einem Flachdach mit Süd-Ausrichtung steht… könnte man ca 80% der Hersteller-Angabe ansetzen. Also wohl so 60-80% vom Prospekt je nach Lage, Sonnenstunden und Verbrauch während des Betriebs.Bei zwei Modulen a 320 Watt oder mehr (der Wechselriichter begrenzt eh auf 600 Watt) kann man ungefähr den doppelten Ertrag ansetzen.
Selbst wenn es weniger Ertrag ist und es sieben Jahre dauert ist’s ok. Welchen Strompreis hast du angesetzt?Das wären dann 960€ Einsatz / 185€ Ersparnis p.A = 5 Jahre Amortisationszeitraum
Ist das eine reine Spekulation oder hast du dafür irgendwelche Daten?Zur Info: habe vor 31 Jahren zwei Sonnenkollektoren aufm Dach installiert. Funktioniert immer noch und macht im Sommer locker 300 Liter Wasser heiß.
Solarmodule dürften mind. genau so lange halten.
Auch bei Balkonanlagen steht dir die normale EEG-Einspeisevergütung zu. Du musst nicht darauf verzichten.Denn was zuviel erzeugt wird, bekommt ja nur der Stromversorger kostenlos eingespeist.
Den gleichen wie der verlinkte Hersteller: 37 ct/kWhWelchen Strompreis hast du angesetzt?
Er wird vermutlich einen 300 L Pufferspeicher habenIst das eine reine Spekulation oder hast du dafür irgendwelche Daten?
Ja, heute spricht leider jeder nur noch über PV, auch zur indirekten Erwärmung von Wasser durch Heizstab. Meine Eltern haben auch so Röhren drauf und die funktionieren auch seit 20 Jahren+ problemlos. Ich kann mir immer gar nicht vorstellen, dass so ein Heizstab besser sein soll, zudem der als heißeste Stelle im Kessel schnell verkalkt. Aber wird schon so sein, sonst hätte es sich vermutlich nicht durchgesetzt.Das sind schließlich zwei völlig unterschiedliche Techniken.
Interessant, habe ich noch nie gelesen. Danke für den Tipp. Dann benötigst du aber einen zweiten Zähler vermutlich?Auch bei Balkonanlagen steht dir die normale EEG-Einspeisevergütung zu. Du musst nicht darauf verzichten.
Cool. Betreibst du ein solches Modell und findest du es rentabel?Benötigt wird ein Zweirichtungszähler.