Händler hält sich nicht an Liefertermin - Stornierung?

Birke

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Hallo in der Bar :)

Ich hatte mir ein neues Rad bestellt und der Händler meinte es wäre in 3 Tagen geliefert. Das war auch die Voraussetzung meiner Bestellung.

Nun habe ich heute nach 7 Tagen angerufen wo es denn bleiben würde und nun meint er er könne niemanden beim Hersteller erreichen, es würde noch dauern.

Das Rad musste ich allerdings mit 10% des Kaufpreises anzahlen.
Also so richtig im Laden mit echten Menschen und so.

Kann ich diese Bestellung stornieren, wenn der Händler sich nicht an die Absprache hält?
Leider vergaß ich diesen Termin schriftlich zu vermerken. :(

Grüße, Birke
 
nö, du kannst ihn eine Frist setzen und dann deine Anzahlung zurückbuchen, wenn du es so in die "Vereinbarung" schreibst....
 
Wie soll ich denn meine Anzahlung "zurückbuchen"? :confused:

Wenn der jetzt in 1 Jahr noch sagt er wisse es nicht, muss ich dann ewig warten?
Der wird ja sicher keine Lust haben einen Termin nachträglich schriftlich festzulegen.
 
Hast du die 3 Tage Lieferzeit schriftlich ?

Ansonsten "angemessene" Frist setzen und danach den Vertrag rückgängig machen.
 
Hast du die 3 Tage Lieferzeit schriftlich ?

Ja nee.

Hab ich doch extra geschrieben im Eingangspost, dass ich es vor lauter Vorfreude ganz versemmelt habe, das schriftlich zu fixieren. :koch:

Was ist denn eine angemessene Frist?
Kann ich die Frist auch via E-Mail setzen?
 
Ja nee.

Hab ich doch extra geschrieben im Eingangspost, dass ich es vor lauter Vorfreude ganz versemmelt habe, das schriftlich zu fixieren. :koch:

Was ist denn eine angemessene Frist?
Kann ich die Frist auch via E-Mail setzen?


Sorry, mal wieder zu schnell gelesen.

Normalerweise kann man mit solchen Leuten reden. Brauchst du es denn sooo dringend ? Dann hättest du ja einen triftigen Grund. Ansonsten wird es wohl nicht klappen Heute vom Vertrag zurückzutreten um sich woanders das Rad fürs Wochenende zu kaufen ;)

Ich kenn das aber wenn man sich auf etwas freut und es kommt dann nicht.
Verstehen kann ich es aber ich denke mal das man dem Verkäufer schon noch ne Woche einräumen muss.
 
Ist das nicht ein sog. Lieferverzug? Du kannst sehrwohl vom Kaufvertrag zurücktreten! Geh mit deinem Auftrag hin und sag du willst die Anzahlung zurück und er soll beim Lieferanten das Rad stornieren und fertig - und er braucht dir auch nicht mit "Stornogebühren" und so kommen. Er hat gesagt 3 Tage, jetzt sinds dann 7 - also Lieferverzug!

edit: Unsere Kunden machen das auch so, die scheren sich einen Dreck. Bevor ich als Händler mit dem dann rumstreite, geb ich ihm die Anzahlung zurück und passt.
 
Ich war nun gerade auf dem Heimweg persönlich bei dem Händler und nach einigem hin und her wurde mir nun ein "voraussichtlicher Liefertermin" für Ende nächste Woche schriftlich bestätigt.

Bin ja nicht so :D

Mich ärgert es nur, wenn Versprechungen gemacht werden, die dann nicht gehalten werden können. Dann lieber weniger Versprechen und die Erwartungen sind dann auch nicht so hoch.

Sorry, mal wieder zu schnell gelesen.

Kenne ich. :keks:

Ich kenn das aber wenn man sich auf etwas freut und es kommt dann nicht.
Verstehen kann ich es aber ich denke mal das man dem Verkäufer schon noch ne Woche einräumen muss.

Das ist es ja. Ich kann es kaum erwarten und hatte vor dem Kauf zwei Optionen:

- Händler A Sofortkauf + Lieferung via Spedition, da das Rad vorrätig war.
- Händler B bot mir eine Lieferung innerhalb von 3 Tagen an, vor Ort.

Wenn ich dann halt Tage nach Liefertermin nicht mal einen Anruf bekomme, dass es länger dauern wird, dann ärgert es mich halt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Unter Setzung einer angemessenen Frist (bei drei Tagen vereinbarter Lieferzeit sind das wohl maximal zwei Tage) kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn der Verkäufer in Schuldnerverzug gerät.

Schreibe Ihm, dass du eben unter Setzung einer Nachfrist von 2 Tagen vom Kaufvertrag zurücktrittst (aber nicht erst nach Ablauf der 2 Tage, sondern gleich jetzt, aber unter Setzung der Nachfrist - bisschen kompliziert).

Das Rechtsinstitut soll bewirken, dass der Schuldner Zeit hat, das "Werk zu vollenden", nicht aber mit dem Werk noch einmal neu zu beginnen.

Österreichisches Recht, wird aber in D ähnlich sein.
 
Danke euch allen nochmals!
 
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