Im Laufe verschiedener Untersuchungen zum Thema Druckeremissionen zeigte sich jedoch rasch, dass Laserdrucker im Betrieb, vor allem in der Anfangsphase eines Druckjobs, eine erhebliche Zahl an ultrafeinen Partikeln ausstoßen. Das sind Partikel, die deutlich kleiner sind als die Feinstaubpartikel des Toners. Deren Durchmesser liegt zwischen 1 und 5 Mikrometer, die ultrafeinen Partikel (UFP) sind wenige Nanometer groß. Partikel mit weniger als 2,5 Mikrometer Durchmesser bezeichnet man als lungengängig, weil sie tief in das Atemorgan eindringen und sich dort ablagern können. Nano-Partikel verhalten sich ähnlich und können darüber hinaus sogar Zellmembranen durchqueren, in die Blutbahn gelangen und die Blut-Hirn-Schranke überwinden.