GRAVIS zickt rum - Kaufrücktritt möglich?

  • Ersteller MacSimizeDenver
  • Erstellt am
MIC71 schrieb:
komisch und erschreckend zugleich das solches rumzicken immer wieder in zusammenhang mir gravis laut wird!

ich finde die verkäufer - zumindest in meiner statdt - unglaublich arrogant und inkompetent ...bei einer größeren neuanschaffung werde ich auf jeden fall auf andere bezugsquellen ausweichen.

Ich habe ähnliche Erfahrungen gemacht, wobei man auch sagen muss, dass ich diese Eigenschaften bei Mediamarkt oder Saturn oder dergleich schon gar nicht mehr gemerkt hätte.

Im Zusammenhang mit Reklamationen habe ich die Erfahrung gemacht, dass es durchaus hilft, die Klamotten bei Apple direkt zu bestellen. Die Support-Hotline ist halbwegs kompetent aber vor allem _schnell_ und professionell organisiert.
 
cordney* schrieb:
Schau Dir mal an, was wikipedia zur Gewährleistung sagt: Gewährleistung.

Deine Rechte bei mangelhafter Ware siehe §437 BGB. Paragraph 440 BGB sagt auch, dass Du vom Kaufvertrag zurücktreten kannst, wenn Der Verkäufer sich weigert, den Mangel zu beheben.

Weiterhin: "Zu Gunsten des Käufers wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt defekt war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen,dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt noch nicht bestand."
D.h. Gravis muss Dir gegenüber nachweisen, dass der Fehler nicht schon zum Zeitpunkt der Übergabe an Dich bestand, was wohl schwer nachzuweisen sein wird.

Zusammenfassend: Ich würde Dir raten, auf die Gewährleistung zu setzen, denn die ist, gegenüber der Garantie, eine gesetzlich festgeschriebene Leistung, die der Verkäufer einhalten muss. Egal ob die Menge der Pixelfehler in irgendeiner ISO-Norm festgeschrieben ist, ausschlaggebend ist, dein Freund hat einen Mangel, den der Verkäufer beseitigen muss. Hier steht das BGB über der ISO. Lass Dich nicht einschüchtern, hol Dir den Geschäftsführer und schmeiss ihm die Paragraphen an den Kopf. Sollte er nicht einlenken, sage Du hast eine Rechtsschutzversicherung und wirst Deinen Anwalt einschalten. Basta.

Viel Glück, cordney*
P.S.: Bei mir haben sie das auch versucht, es ging um einen kaputten Reed-Switch am ibook G3. Werde demnächst nochmal hin und das dicke BGB rausholen.
Ein Pixelfehler ist kein Mangel im Sinne der Gewährleistung!

Es sei denn, es sind wirklich mehrere (vgl. Pixelfehlerklassen)
 
Zuletzt bearbeitet:
MacSimizeDenver schrieb:
Hi...

ein Freund von mir hat sich von seinem Zivi-Gehalt seinen ersten Mac gekauft. Ein wunderbarer 17"er iMac G5 mit Superdrive....und er ist gefrustet.

Direkt beim ersten Start grinste ihn ein mieses grosses Pixel an...zumindest das was davon übrig war.

Und das Ding ist so schlecht auf dem Display gelegen, daß ein vernünftiges Arbeiten damit unmöglich ist.

Gekauft hat er das Baby bei Gravis und direkt bar bezahlt inkl Gravis Security Plan Plusfür das Gerät + ein wenig Zubehör.

Nun hat er sich umgehend bei Gravis gemeldet und die meinten vorbeikommen mit dem Gerät.
Sie zickten ganz unangenehm rum, kamen mit der Begründung an dieses Problem könne man sich "doch gewöhnen", eine Display- oder gar Gerätetausch sei auf keinen Fall möglich und mein Freund ist auf die natürlich stinksauer.

Also wollte er von dem Kauf zurücktreten anstatt gut 1500€ in den Sand gesetzt zu haben (ist ja auch ne Stange Geld für einen Jugendlichen plus das gesparte seiner Eltern). Das lehnten die Gravis-Leute ab und meinten ein Rücktitt von dem Kaufvertrag sein nicht möglich.


Was meint Ihr dazu? Wie kann der Junge sich verhalten und was sagt das BGB dazu? Wie weiter?

P.S. Er hat den Mac am 18.1.05 gekauft und meines Wissens nach doch 2 Wochen die Möglichkeit vom Kauf zurück zu treten, oder?


Hi, wenn der Pixelfehler stört, dann sind doch bestimmt mehr als ein Pixel defekt. Am besten du misst den Pixelfehler mal aus, und versuchst mal herauszubekommen, wieviel Pixel der 17" pro cm^2 hat, und vergleichst die Fehlerrate mit der ISO-Norm des 17zöllers! Dadurch bekommst du einen einblick, ob der Fehler die Norm überschreitet, und du kannst die als Reklamationsgrundlage nutzten!

Viel Glück!
 
@Hilarious: seit wann sind es denn 24 Monate Gewährleistung und gelten die auf alle Dinge? Was ist mit den Dingen, die ich zu Zeiten gekauft hab, wo noch 6 Mon. Gewährleistung wahr, gilt das rückwirkend?
 
sre.ibook schrieb:
jap, innerhalb von 2 Wochen kann er definitiv vom Kauf zurücktreten.

.
pardon, völliger Quatsch!

nur bei Versandware
 
cordney:

Zusammenfassend: Ich würde Dir raten, auf die Gewährleistung zu setzen, denn die ist, gegenüber der Garantie, eine gesetzlich festgeschriebene Leistung, die der Verkäufer einhalten muss. Egal ob die Menge der Pixelfehler in irgendeiner ISO-Norm festgeschrieben ist, ausschlaggebend ist, dein Freund hat einen Mangel, den der Verkäufer beseitigen muss. Hier steht das BGB über der ISO. Lass Dich nicht einschüchtern, hol Dir den Geschäftsführer und schmeiss ihm die Paragraphen an den Kopf. Sollte er nicht einlenken, sage Du hast eine Rechtsschutzversicherung und wirst Deinen Anwalt einschalten. Basta.​

Eben nicht - Das BGB stellt lediglich einen allgemein gültigen Gesetzesrahmen, z.B. wie hier im Bereich des allgemeinen Kaufrechts.
Die hier fixierten Normen und Regelungen sind jedoch hinfällig, wenn zu bestimmten Bereichen spezielle Regelungen getroffen werden. (Spezielles Recht geht IMMER vor allgemeinem)

Und genau das ist hier leider der Fall: Denn dadurch, dass eine maximale Anzahl von Pixelfehlern in einer ISO Norm festgesetzt sind und er sich mit 1 Pixel definitv im Rahmen dieser bewegt, handelt es sich NICHT UM EINEN MANGEL.

So übel das auch ist, aber Anspruch = NADA. Man ist auf die Kulanz des Händlers angewiesen :-(
 
stellan schrieb:
@Hilarious: seit wann sind es denn 24 Monate Gewährleistung und gelten die auf alle Dinge? Was ist mit den Dingen, die ich zu Zeiten gekauft hab, wo noch 6 Mon. Gewährleistung wahr, gilt das rückwirkend?

Nein, dass gilt nur für alle Produkte die ab den 01.01.2002 gekauft wurden, oder wo der Händler freiwillig 2 Jahre gewährt hat!
 
boernis schrieb:
cordney:

Und genau das ist hier leider der Fall: Denn dadurch, dass eine maximale Anzahl von Pixelfehlern in einer ISO Norm festgesetzt sind und er sich mit 1 Pixel definitv im Rahmen dieser bewegt, handelt es sich NICHT UM EINEN MANGEL.

So übel das auch ist, aber Anspruch = NADA. Man ist auf die Kulanz des Händlers angewiesen :-(

Wenn der Pixelfehler in der Norm liegt, aber sich auf eine bestimmte Stelle (z.Bsp. in der Mitte) konzentriert gilt diese Norm nicht mehr, da sie von einer bestimmten Anzahl der Fehler auf einer bestimmten Fläche ausgeht (nicht auf einer Stelle)! Wäre ja schlimm wenn man in der Mitte des TFTs einen 1cm^2 großen Pixelfehler hat und sich damit abfinden muss, oder !?

PS: Bildschirme jeglicher Art im Laden vorm Kauf begutachten! ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist mir neu, kenne nur folgende Regelung:

Angenommen man bewegt sich in einer Pixelfehlerklasse, die max. 4 Pixelfehler zuläßt, so kann ich also prinzipiell ab dem 5.ten das Gerät tauschen, da dann eben ein Mangel im Sinnes des Gesetzes vorliegt.

Habe ich 3 Pixelfehler, kann ich das erstmal nicht - sind diese 3 aber alle so unglücklich an nur einer Stelle angeordnet, ist das Ganze schwerwiegender, da das Gerät stärker in der Nutzung eingeschränkt wird, als mit verteilten PF.
In diesem Fall kann ich einen Mangel auch schon geltend machen (oder habe zuminest gute Chancen darauf), obwohl ich zahlentechnisch noch innerhalb der Norm liege.

Ich bin oben von lediglich einem PF ausgegangen und da gibt nunmal kein Chance!
 
boernis schrieb:
Und genau das ist hier leider der Fall: Denn dadurch, dass eine maximale Anzahl von Pixelfehlern in einer ISO Norm festgesetzt sind und er sich mit 1 Pixel definitv im Rahmen dieser bewegt, handelt es sich NICHT UM EINEN MANGEL.

Alle reden hier ständig von der ISO Norm. Hier ist sie mal zum lesen. Aber daraus schlau wird auch keiner. Dann habe ich diesen Artikel bei Tom's Hardware Guide gefunden:

Die Norm definiert auch vier Fehlerklassen. Klasse 1, die beste, toleriert überhaupt keinen Fehler. Klasse 4, die schlechteste, toleriert bis zu 262! Glücklicherweise bezieht sich niemand auf sie. Die Hersteller berufen sich ausnahmslos auf die Klasse 2, jedenfalls soweit sie Angaben dazu machen. Wenn nicht, bedeutet das automatisch, dass Ihr Display ein Klasse-1-Monitor ist und dass Sie ihn beim ersten defekten Pixel umtauschen können.

In den iMac Specs von Apple (siehe hier findet man nichts über eine Einstufung in eine Fehlerklasse, wodurch man von obrigem ausgehen könnte (Fehlerklasse 1).
 
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boernis schrieb:
Habe ich 3 Pixelfehler, kann ich das erstmal nicht - sind diese 3 aber alle so unglücklich an nur einer Stelle angeordnet, ist das Ganze schwerwiegender, da das Gerät stärker in der Nutzung eingeschränkt wird, als mit verteilten PF.
In diesem Fall kann ich einen Mangel auch schon geltend machen (oder habe zuminest gute Chancen darauf), obwohl ich zahlentechnisch noch innerhalb der Norm liege.

Ich bin oben von lediglich einem PF ausgegangen und da gibt nunmal kein Chance!

Hab ich doch gesagt! ;)
 
cordney* schrieb:
Alle reden hier ständig von der ISO Norm. Hier ist sie mal zum lesen. Aber daraus schlau wird auch keiner. Dann habe ich diesen Artikel bei Tom's Hardware Guide gefunden:



In den iMac Specs von Apple (siehe hier findet man nichts über eine Einstufung in eine Fehlerklasse, wodurch man von obrigem ausgehen könnte (Fehlerklasse 1).

Wenn das Stimmt, gibts ja im Prinzip kein Problem. Ich habe noch nie bei Gravis irgendwo ein Schild gesehen, wo draufsteht, das alle Displays die verkauft werden, Klasse zwei sind. Somit muss man davon ausgehen, das es Klasse 1 Displays sind. Das trifft auf den iMac nicht zu.

....und jetzt erklär das mal einem Gravis Heini. ;)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Mac_Neuling schrieb:
Nein, dass gilt nur für alle Produkte die ab den 01.01.2002 gekauft wurden, oder wo der Händler freiwillig 2 Jahre gewährt hat!

also ham alle Produkte nach dem 01.01.2002 24 Monate Gewährleistung?
Muss in der Zeit immer der Händler die Fehler nachweisen?
 
nelno schrieb:
Oder sind Apple-Händler da resistenter? Bei Schiwi, einem dreisten PC-Komponentenhöker in Hamburg, hat es jedenfalls geklappt.

meine freunde in düsseldorf,.. bei gravis,.. haben einem kunden, der bereits diverse tausend euro bei ihnen investiert hatte,.. ein 25 euro teures "mokey island" spiel, 2 tage nach dem kauf, nicht umgetauscht oder erstattet,... das spiel lief auf dem imac des kunden nicht! er wollte das sogar in ddorf bei gravis beweisen,.. doch der chef von gravis-ddorf hat insgesamt 30 minuten gestritten und gemotzt, sie dann nach draußen begleitet,.. damit andere kunden nix hören,.. und dort dann weiter mit ihnen diskutiert,..

sie gingen,.. in meinem beisein! den beweis konnte der kunde nicht antreten - zitat "dann bringen sie ihren eigenen rechner doch mit und machen wir es darauf,..! auf unserem imac läuft das spiel."
 
stellan schrieb:
also ham alle Produkte nach dem 01.01.2002 24 Monate Gewährleistung?
Muss in der Zeit immer der Händler die Fehler nachweisen?

in den ersten 6 Monaten, steht der Händler in der Beweispflicht, danach der Kunde! Es sei denn, es handelt sich um einen Serienfehler oder so ähnlich! Wenn das Gerät noch versiegelt ist, ist der Beweis für dich in der Regel leichter!
 
Mach´s doch ganz pragmatisch: mach ein Photo von den Pixeln, dann so wie von Hilarious beschrieben weitergehen. Zicken die immer noch, dann ab damit zu ebay. Wenn Du ein edler Mensch bist, mit Pixelfehlerbeschreibung versteigern, bist Du ne Ratte, dann ohne- und in beiden Fällen als Privatverkauf ohne Rücknahme und Gewährleistung. Anschliessend den Fehlbetrag aufgestockt und im Online Store einen neuen bestellt. Den kannst Du dann zurückgeben wenn wieder sowas ist, wg. Fernabsatzgesetz. Und dann halt niewieder was bei Gravis kaufen.
mifreugrü,
Steffen
 
Wegen 25,- Euro so ein Geschiss. Seit dem ich im Apple Store London war, ist Gravis eh.......gut ok. Es wird Zeit, das Apple Stores auch Deutschland erobern.

Hast Du gehört Steve? Mach mal hinne! ;)
 
Oh oh!
Wegen einem Pixelfehler schon auf "Rambo" trimmen....
Mein iMac hat auch 1 Pixelfehler, mich stört das gar nicht!!!
Und wie ich immer ahnte: Es kommt immer auf die Leute an, egal was im Vetrag/Gesetz steht!!
 
Mac_Neuling schrieb:
Wenn der Pixelfehler in der Norm liegt, aber sich auf eine bestimmte Stelle (z.Bsp. in der Mitte) konzentriert gilt diese Norm nicht mehr, da sie von einer bestimmten Anzahl der Fehler auf einer bestimmten Fläche ausgeht (nicht auf einer Stelle)!
Das ist doch Käse. Die Pixelfehlerklassen beziehen sich auf 1.000.000 Pixel.

Ob da jetzt 2 Pixelfehler nebeneinander sind oder nicht, ist dabei völlig wurscht.



Wäre ja schlimm wenn man in der Mitte des TFTs einen 1cm^2 großen Pixelfehler hat und sich damit abfinden muss, oder !?

PS: Bildschirme jeglicher Art im Laden vorm Kauf begutachten! ;)
Es geht um Pixelfehler.

1 kaputter Pixel = 1 Pixelfehler
1 cm^2 = viele viele viele kaputte Pixel
 
NicoDad schrieb:
Zicken die immer noch, dann ab damit zu ebay. Wenn Du ein edler Mensch bist, mit Pixelfehlerbeschreibung versteigern, bist Du ne Ratte, dann ohne- und in beiden Fällen als Privatverkauf ohne Rücknahme und Gewährleistung.

so ein schrott,.. leute bescheißen? geld am verkauf verlieren? er zahlt 1500 euro - bekommt vielleicht noch 1300 oder etwas mehr,.. der rest ist weg! ich würde erst mal alle anderen möglichkeiten auskosten. siehe rest vom thread.

mal ne frage: würdest du diesen betrag selber aufstocken? wenn dir sowas passieren würde und jemand gäbe dir so einen klasse tip? verdienst du schon geld? oder machen das noch deine eltern für dich? hammer,.. was für ideen man hier so hat.
 
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