GRAVIS zickt rum - Kaufrücktritt möglich?

Ein kaputtes Pixel gilt nicht als Mangel. Dafür sind die Pixelfehlerklassen eingeführt worden. Erst wenn ein Display mehr defekte Pixel hat als in der Fehlerklasse zugelassen, handelt es sich um einen Mangel, der Dir einen Anspruch auf Nachbesserung gibt. Soweit ich weiss, sind bis zu 5 Pixel tolerierbar.
 
blubb<°(((((><> schrieb:
mhh ... falls die Rechnung nicht auf ihn ausgestellt ist... hätte ich einen Idee.
Hat er Geschwister oder Cousine oder Nahe Verwandte unter 18Jahren, die nur beschränkt
geschäftsfähig sind? ... er müßte das hinbekommen dass die dahin gehen und meinen
sie hätten das Gerät gekauft ... tja dann muß Gravis es zurücknehmen, wenn die
Eltern nicht zugestimmt haben ...
ist ein wenig heikel,.. kommt auch darauf an wieviele Leute sich da bei Gravis an
den Kauf erinnern usw. und halt von der Rechnung usw.

Dir ist schon klar, dass du hier Anstiftung zu einem Betrug leistest?


Nick die Erdnuss
 
Ich würde mal versuchen den defekten Pixel zu "massieren". So mancher hier im Forum hat auf diese Weise schon einen defekten Pixel wiederbelebt.
 
Magicq99 schrieb:
Ich würde mal versuchen den defekten Pixel zu "massieren". So mancher hier im Forum hat auf diese Weise schon einen defekten Pixel wiederbelebt.

und sprich noch gut zu deinem book oder powermac, dann wächst er noch ein bißchen. rotfl

scherz bei seite, konnt ich mir nicht verkneifen. aber von der technik hab ich noch nichts gehört. hasat du einen link zu einem der es schon geschafft hat auf diese weise.

beim nächsten mal bestell per telefon bei gravis und dann hast du auch 14 tage rückgaberecht, so hab ich es gemacht. mein book war zwei tage später da. gedult zahlt sich im endeffekt immer aus.
 
NickdieErdnuss schrieb:
Dir ist schon klar, dass du hier Anstiftung zu einem Betrug leistest?


Nick die Erdnuss

Nur mal so am Rande... mit Betrug hat das noch nichts zu tun. Wenn in Deutschland ein minderjähriger einen Kaufvertrag eingeht, dessen Wert den Taschengeldparagraphen überschreitet und ein Erziehungsberechtigter keine Zustimmung erteilt, MUSS der Verkäufer den Kaufvertrag als nichtig erklären und die Ware zurücknehmen. Es ist sogar generell so, dass ein Kaufvertrag ohne Einstimmung eines Erziehungsberechtigten von vornherein als nichtig gewertet wird. Insofern ist dies in keinem Fall Betrug.

Betrug wäre es vielleicht dann, wenn ein Minderjähriger, der die Zustimmung zum Kauf eines höherwertigen Gegenstandes eines Erziehungsberechtigten hat und dann die Rechnung absichtlich nicht bezahlen will.

Ich muss ehrlich sagen, dass diese Taktik vielleicht nicht ganz fair ist, aber vielleicht die einzige ist, die Abhilfe schaffen könnte. Allerdings müssten dann die Erziehungsberechtigten zu Gravis gehen und denen auf die Palme steigen. Und ich kann mir vorstellen, dass die sich eher raushalten wollen.

Best wishes
Flo
 
Zuletzt bearbeitet:
Zu den Pixelfehlerklassen liest du dir am besten mal diese Seite bei prad durch.

Fehlerklasse II bedeutet, dass pro 1 Millionen Pixel bis zu 2 immer leuchtende oder immer dunkle Pixel oder bis zu 5 defekte Subpixel zulässig sind.

Am besten ihr sucht mit Hilfe von PixelCheck noch nach weiteren defekten Pixeln oder Subpixeln.

Den Vorteil beim Ladenkauf das Gerät gleich testen zu können, sollte man niemals sausen lassen. Dazu kauft man doch im Laden.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Warum immer auf Gravis rumgebasht wird - das kann dir mit jedem anderen Händler auch passieren. *kopfschüttel*

Was ich nicht verstehe: Nun wart ihr schon in dem Laden und habt das Gerät nicht angetestet? Verstehe ich nicht. Der Gravis-Mitarbeiter hat unaufgefordert damals mein 12er Powerbook ausgepackt und mir das Display gezeigt. Wie es sich gehört. :)


Hier mal was aus den AGBs von Gravis:

10. Rechte des Käufers bei Mängeln Im Rechtsverkehr mit Verbrauchern gelten die gesetzlichen Regelungen mit der Maßgabe, dass der Anspruch des Käufers auf Schadenersatz wegen eines Mangels der verkauften Sache ausgeschlossen wird. Ausgenommen hiervon sind Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Verkäufer die Pflichtverletzung zu vertreten hat, und die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers beruhen. Einer Pflichtverletzung des Verkäufers steht die eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen gleich. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist für Rechte des Käufers bei Mängeln ein Jahr. Gegenüber Käufern, die keine Verbraucher sind, beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr, bei gebrauchten Sachen 6 Monate, ab dem Tag des Erhalts der Ware. Daneben bzw. anschließend gilt eine evtl. Herstellergarantie, wobei die Abwicklung von Garantiefällen – ggf. kostenpflichtig – über GRAVIS erfolgen kann, ohne dass deshalb zusätzliche Gewährleistungs- oder Garantieansprüche gegenüber GRAVIS begründet werden. Der Käufer hat GRAVIS offensichtliche Mängel innerhalb von 2 Wochen bei GRAVIS eingehend schriftlich mitzuteilen. Bei Geschäften mit Vollkaufleuten muss der Käufer die Sendung bei Ankunft unverzüglich auf Transport- und sonstige Schäden untersuchen und GRAVIS von etwaigen Schäden oder Verlusten sofort durch eine schriftliche Meldung unter Angabe des genauen Sachverhalts Mitteilung machen. Die Vorschriften der §§377, 378 HGB bleiben ergänzend anwendbar. In diesem Falle sind die mangelhaften Liefergegenstände in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch GRAVIS bereitzuhalten. Gibt die Betriebsanleitung Hinweise zur Problemanalyse und Fehlereingrenzung einer gelieferten Ware, wird der Käufer bei Störungen nach diesen Hinweisen vorgehen, bevor er die Mangelbeseitigung durch GRAVIS verlangt. Vor der Warenrücksendung ist im Gespräch mit GRAVIS die Fehlerhaftigkeit der gelieferten Ware festzustellen. Die Warenrücksendung hat – sofern der Kunde Vollkaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist – frei Haus zu erfolgen. Für die Überprüfung ungerechtfertigter oder unvollständiger Rücksendungen von beanstandeter Ware kann GRAVIS eine Bearbeitungspauschale von 50,00 EUR (incl. der gesetzl. MwSt.) erheben oder spezifisch abrechnen. Bei der Erhebung der Bearbeitungspauschale ist dem Käufer der Gegenbeweis vorbehalten, dass tatsächlich ein geringerer Schaden entstanden ist. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder wird er innerhalb der vereinbarten Verjährungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefert GRAVIS nach ihrer Wahl Ersatz oder bessert nach. Regelmäßig sind dem Kunden mindestens zwei Nachbesserungsversuche zumutbar. Garantien liegen nur dann vor, wenn Beschreibungen der Ware ausdrücklich als Garantie schriftlich bezeichnet worden sind. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach Setzung einer angemessenen Frist fehl, so kann der Käufer nach Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wahlweise Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Während der Durchführung einer Nachbesserung ist der Ablauf der Verjährungsfrist gehemmt. Darüber hinaus bewirkt die Nacherfüllung keine Verlängerung der Verjährungsfrist für das Produkt, sofern keine besonderen Umstände hinzutreten, die die Verjährung hemmen oder unterbrechen. Auch ein vorsorglicher Austausch von Geräteteilen erfolgt regelmäßig nur zur Beseitigung von gerügten Mängeln und ohne Anerkenntnis des Gewährleistungsanspruchs „in anderer Weise“ (§212 BGB).
 
Zeitlos Medien schrieb:
... Wenn in Deutschland ein minderjähriger einen Kaufvertrag eingeht, dessen Wert den Taschengeldparagraphen überschreitet...

Hier geht es aber ganz offenbar nicht darum, dass ein Minderjähriger einen Kaufvertrag abgeschlossen hat, oder werden jetzt schon Minderjährige zum Zivildienst (siehe erstes Posting) eingezogen? Und dieses Forum sollte nun mal nicht dazu mißbraucht werden, Tipps zu geben, die sich jenseits der Legalität bewegen.
 
Ölch78 schrieb:
und sprich noch gut zu deinem book oder powermac, dann wächst er noch ein bißchen. rotfl
Wer, der Pixelfehler? ;)

Ölch78 schrieb:
scherz bei seite, konnt ich mir nicht verkneifen. aber von der technik hab ich noch nichts gehört. hasat du einen link zu einem der es schon geschafft hat auf diese weise.
Mein Thinkpad hatte "von Geburt an" zwei Grüne Pixel - die konnte ich genau damit wieder aktivieren. Kam mir komisch vor, aber es ging. Nun lag es ein Jahr im Schrank und der Fehler ist wieder da. Mal gucken ob er wieder verschwindet wenn ich es mal ne zeitlang heiss laufen lasse.
 
der Tip "im Laden anschauen" ist in der Theorie gut und geht in der Praxis leider oft danaben. Ich habe festgestellt, dass viele Händler gerade bei TFTs keine Lust haben die Verpackung zu öffnen. So meinte man bei KM-Elektronik zu mir, "wenn wir den Karton öffnen und Sie nehmen das Gerät nicht, dann wird es später unverkaufbar" und "jeder Kunde fordere ein orinigalverpacktes Gerät". Also sage ich danke und ging ohne zu kaufen. Das Risiko der Pixel- Ausleuchtungsfehler soll der Kunde wohl tragen. In meinen Augen untragbar. Ich würde den iMac versuchen zu tauschen (mit Nachdruck) – Pixelfehlerklasse hin oder her - den Versuch sollte man wagen.

MFG
Magic
 
MagicM70 schrieb:
der Tip "im Laden anschauen" ist in der Theorie gut und geht in der Praxis leider oft danaben. Ich habe festgestellt, dass viele Händler gerade bei TFTs keine Lust haben die Verpackung zu öffnen. So meinte man bei KM-Elektronik zu mir, "wenn wir den Karton öffnen und Sie nehmen das Gerät nicht, dann wird es später unverkaufbar" und "jeder Kunde fordere ein orinigalverpacktes Gerät". Also sage ich danke und ging ohne zu kaufen.

Eben. Einfach gehen. Ich meine bei so etwas teurem wie einem Apple-Display etc nehme ich nicht einen Pixelfehler hin. Sollte ein Händler mir die Ansicht des Gerätes verweigern bin ich weg. So einfach ist das. :)
 
Ich weiß garnicht wo das Problem ist? In Deutschland kann man bis zu 6 Monate ein Gerät umtauschen. Der Grund spielt dabei überhaupt keine Rolle. Ein einfaches: Ich wurde falsch beraten, das Gerät kann nicht das was ich erwarte, genügt. Kann sein, dass dann nur ein Gutschein ausgestellt wird, egal. Dann wartest Du zwei Wochen und kaufst Dir den imac nochmal, wenns sein muss sogar beim selben Mitarbeiter. Begründung: Ich hab mich doch für den iMac entschieden, meine Firma zwingt mich, egal, was auch immer. Völlig Wurscht. Was glaubt Ihr was nach Weihnachten so alles umgetauscht wurde. Einfach den regional zuständigen Verbraucherschutz anrufen, die erklären es Dir nochmal.
Gruß Ralf
 
Zuletzt bearbeitet:
ralfinger schrieb:
Ich weiß garnicht wo das Problem ist? In Deutschland kann man bis zu 6 Monate ein Gerät umtauschen. Der Grund spielt dabei überhaupt keine Rolle. Ein einfaches: Ich wurde falsch beraten, das Gerät kann nicht das was ich erwarte, genügt. Kann sein, dass dann nur ein Gutschein ausgestellt wird, egal. Dann wartest Du zwei Wochen und kaufst Dir den imac nochmal, wenns sein muss sogar beim selben Mitarbeiter. Begründung: Ich hab mich doch für den iMac entschieden, meine Firma zwingt mich, egal, was auch immer. Völlig Wurscht. Was glaubt Ihr was nach Weihnachten so alles umgetauscht wurde. Einfach den regional zuständigen Verbraucherschutz anrufen, die erklären es Dir nochmal.
Gruß Ralf

schon möglich, aber die Händler versuchen dich dann immernoch abzuwimmeln und suchen die Schuld bei dir!
 
Die Rechtslage in der Theorie (gilt für bundesdeutsches Kaufrecht):

Nach dem Kauf (Ware erhalten und bezahlt) beginnt die Gewährleistungfrist die derzeit bei 24 Monaten ab dem Kaufdatum liegt (früher waren das mal 6 Monate). Innerhalb dieser Frist kann der Käufer einen Mangel (sofern vorhanden) beim Verkäufer anzeigen (nicht beim Hersteller). Der Verkäufer ist solchen Fällen dann dazu verpflichtet, innerhalb handelsüblicher Fristen, auf die Mangelanzeige zu reagieren. Der Verkäufer hat dann das Recht, die Ware zurückzunehmen und das Geld zu erstatten (Wandlung) oder die Ware zu reparieren (Nachbesserung) oder einen Teil des Geldes zurückzuerstatten, aber die Ware dem Kunden zu überlassen (Minderung). Ist der Mangel nach der dritten Nachbesserung nicht behoben, kann der Kunde auf Wandlung zum Verkehrswert der Ware zum Zeitpunkt der Mangelanzeige bestehen.

So genannte Mangelfolgeschäden entstehen nur dann, wenn die Ware durch den Mangel einen Schaden verursacht. Den Ausschluss von Mangelfolgeschäden hat NQUISITOR weiter oben aus §10 der Gravis-AGB zitiert. Das hat aber leider mit der aktuellen Sachlage gar nichts zu tun, da aus dem BGB heraus ohnehin kein Anspruch auf Mangelfolgeschäden bestehen dürfte, noch dass überhaupt ein Schaden im Sinne des BGB entstanden ist (Frust ist in diesem Sinne kein Schaden).

Also: Bei Gravis den Mangel schriftlich anzeigen. Mit Fotos oder dergleichen den Mangel dokumentieren. Schriftlich darlegen, warum das echt doof ist. Wandlung oder Nachbesserung verlangen (schriftlich, hatte ich das schon gesagt?). Minderung ausschließen (schriftl...). Und vor allem: Höflich aber bestimmt Fristen setzen (zum Beispiel 10 Werktage).

Und das nächste Mal im Internet bestellen (aber bitte keine Sonderanfertigungen). ;-)
 
komisch und erschreckend zugleich das solches rumzicken immer wieder in zusammenhang mir gravis laut wird!

ich finde die verkäufer - zumindest in meiner statdt - unglaublich arrogant und inkompetent ...bei einer größeren neuanschaffung werde ich auf jeden fall auf andere bezugsquellen ausweichen.
 
ralfinger schrieb:
Ich weiß garnicht wo das Problem ist? In Deutschland kann man bis zu 6 Monate ein Gerät umtauschen. Der Grund spielt dabei überhaupt keine Rolle. Ein einfaches: Ich wurde falsch beraten, das Gerät kann nicht das was ich erwarte, genügt. Kann sein, dass dann nur ein Gutschein ausgestellt wird, egal. Dann wartest Du zwei Wochen und kaufst Dir den imac nochmal, wenns sein muss sogar beim selben Mitarbeiter. Begründung: Ich hab mich doch für den iMac entschieden, meine Firma zwingt mich, egal, was auch immer. Völlig Wurscht. Was glaubt Ihr was nach Weihnachten so alles umgetauscht wurde. Einfach den regional zuständigen Verbraucherschutz anrufen, die erklären es Dir nochmal.
Gruß Ralf

Das mag in der Praxis üblich sein. Die aktuelle Rechtslage sieht dies allerdings nicht vor. Dem Händler muss ja auch die Planungssicherheit gegeben werden können, dass der nicht alles innerhalb von 6 Monaten zurückbekommt.
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Hilarious
Kann sein, keine Ahnung. Hatte schon länger keine Probleme dieser Art mehr. Ich würd mich im Zweifelsfall mal an den Verbraucherschutz wenden, die betrachten Pixelfehler nämlich anders als die Hersteller, das kann ich wiederum aus eigenr Erfahrung sagen. Laut denen müsste der Käufer nämlich darauf hingewiesen werden: Ihr Display kann fehlerhaft sein, Umtausch nicht möglich oder so. Das scheint mir immernoch eine Grauzone zu sein. Ich kenn mich da rechtlich nicht all zu gut aus. Mich interessiert eher die Praxis, daher ...

Ein kleiner Tip & Trick für alle Volljährigen und Erwachsenen:

Bei Pixelfehlern darauf verweisen, dass man Arzt ist und mit dem Gerät nichts anfangen kann, da Herr Maier und Frau Müller sonst einen Tumor diagnostiziert bekommen, der eigentlich nur ein Displayfehler ist. Das wirkt Wunder, da sich kein Laden diese Käuferschicht gerne vergrault und in den meisten Fällen Kulanz zeigen wird. ;)

Gruß Ralf
 
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Schau Dir mal an, was wikipedia zur Gewährleistung sagt: Gewährleistung.

Deine Rechte bei mangelhafter Ware siehe §437 BGB. Paragraph 440 BGB sagt auch, dass Du vom Kaufvertrag zurücktreten kannst, wenn Der Verkäufer sich weigert, den Mangel zu beheben.

Weiterhin: "Zu Gunsten des Käufers wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt defekt war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen,dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt noch nicht bestand."
D.h. Gravis muss Dir gegenüber nachweisen, dass der Fehler nicht schon zum Zeitpunkt der Übergabe an Dich bestand, was wohl schwer nachzuweisen sein wird.

Zusammenfassend: Ich würde Dir raten, auf die Gewährleistung zu setzen, denn die ist, gegenüber der Garantie, eine gesetzlich festgeschriebene Leistung, die der Verkäufer einhalten muss. Egal ob die Menge der Pixelfehler in irgendeiner ISO-Norm festgeschrieben ist, ausschlaggebend ist, dein Freund hat einen Mangel, den der Verkäufer beseitigen muss. Hier steht das BGB über der ISO. Lass Dich nicht einschüchtern, hol Dir den Geschäftsführer und schmeiss ihm die Paragraphen an den Kopf. Sollte er nicht einlenken, sage Du hast eine Rechtsschutzversicherung und wirst Deinen Anwalt einschalten. Basta.

Viel Glück, cordney*
P.S.: Bei mir haben sie das auch versucht, es ging um einen kaputten Reed-Switch am ibook G3. Werde demnächst nochmal hin und das dicke BGB rausholen.
 
Zeitlos Medien schrieb:
Nur mal so am Rande... mit Betrug hat das noch nichts zu tun. Wenn in Deutschland ein minderjähriger einen Kaufvertrag eingeht, dessen Wert den Taschengeldparagraphen überschreitet und ein Erziehungsberechtigter keine Zustimmung erteilt, MUSS der Verkäufer den Kaufvertrag als nichtig erklären und die Ware zurücknehmen. Es ist sogar generell so, dass ein Kaufvertrag ohne Einstimmung eines Erziehungsberechtigten von vornherein als nichtig gewertet wird. Insofern ist dies in keinem Fall Betrug.

Betrug wäre es vielleicht dann, wenn ein Minderjähriger, der die Zustimmung zum Kauf eines höherwertigen Gegenstandes eines Erziehungsberechtigten hat und dann die Rechnung absichtlich nicht bezahlen will.

Ich muss ehrlich sagen, dass diese Taktik vielleicht nicht ganz fair ist, aber vielleicht die einzige ist, die Abhilfe schaffen könnte. Allerdings müssten dann die Erziehungsberechtigten zu Gravis gehen und denen auf die Palme steigen. Und ich kann mir vorstellen, dass die sich eher raushalten wollen.

Best wishes
Flo


Ja, das ist soweit richtig: Wenn ein Minderjähriger einen kaufvertrag geschlossen hat.
Hat hier aber nicht. DU würdest also vortäuschen das ein Minderjähriger den Vertrag geschlossen hat, obwohl das nicht der Fall war. (Vortäuschung falscher Tatsachen). Nun kommt hinzu das du das vorsätzlich machst um was zu erreichen was zu Deinen Gunsten ist. Und das ist nunmal Betrug.

Daniel
 
Ölch78 schrieb:
und sprich noch gut zu deinem book oder powermac, dann wächst er noch ein bißchen. rotfl

scherz bei seite, konnt ich mir nicht verkneifen. aber von der technik hab ich noch nichts gehört. hasat du einen link zu einem der es schon geschafft hat auf diese weise.

Das funktioniert manchmal wirklich, wir hatten schon öfters Berichte von Usern in diesem Forum die einen toten Pixel durch das massieren wiederbeleben konnten. Einen Versuch ist es imho Wert.
 
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