GRAVIS zickt rum - Kaufrücktritt möglich?

MacSimizeDenver

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Hi...

ein Freund von mir hat sich von seinem Zivi-Gehalt seinen ersten Mac gekauft. Ein wunderbarer 17"er iMac G5 mit Superdrive....und er ist gefrustet.

Direkt beim ersten Start grinste ihn ein mieses grosses Pixel an...zumindest das was davon übrig war.

Und das Ding ist so schlecht auf dem Display gelegen, daß ein vernünftiges Arbeiten damit unmöglich ist.

Gekauft hat er das Baby bei Gravis und direkt bar bezahlt inkl Gravis Security Plan Plusfür das Gerät + ein wenig Zubehör.

Nun hat er sich umgehend bei Gravis gemeldet und die meinten vorbeikommen mit dem Gerät.
Sie zickten ganz unangenehm rum, kamen mit der Begründung an dieses Problem könne man sich "doch gewöhnen", eine Display- oder gar Gerätetausch sei auf keinen Fall möglich und mein Freund ist auf die natürlich stinksauer.

Also wollte er von dem Kauf zurücktreten anstatt gut 1500€ in den Sand gesetzt zu haben (ist ja auch ne Stange Geld für einen Jugendlichen plus das gesparte seiner Eltern). Das lehnten die Gravis-Leute ab und meinten ein Rücktitt von dem Kaufvertrag sein nicht möglich.


Was meint Ihr dazu? Wie kann der Junge sich verhalten und was sagt das BGB dazu? Wie weiter?

P.S. Er hat den Mac am 18.1.05 gekauft und meines Wissens nach doch 2 Wochen die Möglichkeit vom Kauf zurück zu treten, oder?
 
jap, innerhalb von 2 Wochen kann er definitiv vom Kauf zurücktreten.

Danach wird es schon etwas "härter", mein iBook musste repariert werden, und das 2 Mal hintereinander, der Verkäufer meinte er hätte das auch noch ein drittes Mal repariert bevor er es umtauscht...
 
Die 2 Wochen betreffen IMHO nur das "Fernabsatzgesetz", also wenn er was telephonisch, an der Haustür oder im Internet kauft. Daher würde ich sagen: keine Chance.

Wenn der Pixel allerdings störend ist und nicht irgendwo am Rande ist, sondern "voll im Gesichtsfeld", dann würde ich da kräftig Bambule machen.....

"Gewöhnen" muß man sich an gar nix - wenn der Pixel stört, dann stört er.

Von daher würde ich mich mal direkt mit Apple in Verbindung setzen - oder mit der Verbraucherschutzzentrale vor Ort.

just my 2 cent
 
in welchem Gravisstore hat er ihn denn gekauft .. kenne nur den in Ffm
 
14tägiges Rücktrittsrecht besteht nur bei Verträgen, die über das Internet zustande gekommen sind. Wenn der Rechner im Geschäft gekauft wurde, dann obliegt es dem Händler, ob er es gegen Kaufpreiserstattung zurück nimmt oder nicht.

Mediamarkt und andere große Elektronikmärkte handhaben das zwar so, aber einen rechtlichen Anspruch hat man nicht.
 
wenn die pixelfehler der angegebenen pixelfehlerklasse des panels entsprechen wirds imho um einiges schwieriger...
 
Die 14 Kalendertage Rücktrittsrecht können leider nur bei Kauf an der Haustür, im Versandhandel (zum Beispiel telefonisch) oder im Internet geltend gemacht werden.

In dem Fall Deines Freundes wird das nix, wenn er die Ware bar bezahlt hat, hätte er den Rechner ja theoretisch vor Ort prüfen können. Sorry, aber so ist leider die aktuelle Rechtslage bei Privatkauf.

Ich schlage vor, er reklamiert direkt bei AppleCare telefonisch. Hier ist mit deutlich mehr Kulanz zu rechnen.

EDIT: Da oben war schon jemand schneller :)
 
Wenn er es per Versand bestellt hat hat er besagtes Rückgaberecht meines wissens. Ansonsten ist er auf die Gutmütigkeit des Händlers angewiesen. Einigen grosse Händler haben ja sowas sogar offiziel freiwillig in ihre AGB´s übernommen. Beispiele (unter vorbehalt): Aldi 4 Wochen, MediaMarkt/Saturn 2 Wochen, MakroMarkt 1e Woche usw...

Schon entäuschend von Gravis. Bei denen werde ich dann vermutlich nur mit schriftlicher Bestätigung kaufen...
 
wenn man schon vor-ort ein gerät kauft, dann hat man immer die möglichkeit das gerät zu überprüfen bevor man bezahlt!
denke man kann die rechtlich nicht belangen und auf wandlung oder rücknahme bestehen. alternative apple kontaktieren und versuchen über die ein neues display zu bekommen, denke aber ohne etwas fantasie werde auch die nichts unternehmen!
 
MacSimizeDenver schrieb:
Hi...

ein Freund von mir hat sich von seinem Zivi-Gehalt seinen ersten Mac gekauft. Ein wunderbarer 17"er iMac G5 mit Superdrive....und er ist gefrustet.

Direkt beim ersten Start grinste ihn ein mieses grosses Pixel an...zumindest das was davon übrig war.

Und das Ding ist so schlecht auf dem Display gelegen, daß ein vernünftiges Arbeiten damit unmöglich ist.

Gekauft hat er das Baby bei Gravis und direkt bar bezahlt inkl Gravis Security Plan Plusfür das Gerät + ein wenig Zubehör.

Nun hat er sich umgehend bei Gravis gemeldet und die meinten vorbeikommen mit dem Gerät.
Sie zickten ganz unangenehm rum, kamen mit der Begründung an dieses Problem könne man sich "doch gewöhnen", eine Display- oder gar Gerätetausch sei auf keinen Fall möglich und mein Freund ist auf die natürlich stinksauer.

Also wollte er von dem Kauf zurücktreten anstatt gut 1500€ in den Sand gesetzt zu haben (ist ja auch ne Stange Geld für einen Jugendlichen plus das gesparte seiner Eltern). Das lehnten die Gravis-Leute ab und meinten ein Rücktitt von dem Kaufvertrag sein nicht möglich.


Was meint Ihr dazu? Wie kann der Junge sich verhalten und was sagt das BGB dazu? Wie weiter?

P.S. Er hat den Mac am 18.1.05 gekauft und meines Wissens nach doch 2 Wochen die Möglichkeit vom Kauf zurück zu treten, oder?

Naja, leider eine schlechte Nachricht, aber ein einzelnes Fehlpixel ist leider kein Reklamationsgrund, es gibt da so eine ISO Norm, die besagt, wieviele Pixel defekt sein müssen, damit es als Fehler bzw Schaden angesehen wird, 1 Pixel reicht meines Wissens nach nicht aus.

Eine gesetzliche Rücktrittsmöglichkeit gibt es auch nicht, denn gekauft ist gekauft, und nur wenn eine Sache mangelhaft ist, kann man den Kauf rückgängig machen, ein einzelner fehlerhafter Pixel ist aber noch kein Mangel, nach der besagten ISO Norm.

Die 2 Wochen die du da erwähnst, sind die Rückgabefrist nach den Fernabsatzbestimmungen, die befinden sich im BGB, die kommen aber nur dann zur Anwendung, wenn man etwas per Versand kauft, viele Geschäfte bieten etwas ähnliches dann auch für einen Kauf vor Ort an, das ist dann aber eine reine Kulanzsache.

Wer wirklich 100 % sicher gehen will dass er kein TFT kauft, dass einen Pixelfehler hat, der sollte sich entweder bei einem Kauf vor Ort, eine Rückgabemöglichkeit beim Kauf zusichern lassen, oder halt per Versand bestellen, da gibt es dann das gesetzliche verbriefte Rückgaberecht.
 
Das sogenannte "Widerrufsrecht" von zwei Wochen gilt nur bei Kaufverträgen im Sinne des Fernabsatzgesetzes - also bei Onlinekäufen von Händlern, die nicht primär über ein Ladengeschäft verkaufen. Irgendwo gibt es dafür eine genaue Definition - aber der geschilderte Fall dürfte auf keinen Fall darunter fallen.
Manche Händler gewähren auch für normale Geschäfte eine "Bedenkzeit" von 14 Tagen, dies ist jedoch eine rein freiwillige Leistung und kann nicht eingeklagt werden. Media Markt z.B. tut dies in der Regel - Gravis offenbar nicht.
Für Displayfehler gibt es meines Wissens genaue Richtlinien, ab wie vielen defekten Pixeln bzw. Subpixeln ein Produkt als fehlerhaft gilt. Und selbst dann besteht nicht unbedingt ein Umtausch, geschweige denn Rückgaberecht, sondern der Händler darf gegebenenfalls nachbessern - inwieweit das in diesem Fall möglich ist sei dahingestellt.
Also siehts erstmal düster aus mit Geld zurück - zumal Händler auf diese 14-Tage-Rückgaberecht-Gerüchte in der Regel sehr schlecht zu sprechen sind. Aber vielleicht kommt man mit netten Worten viel weiter als mit Paragraphen? Sicher will Gravis deinen Kumpel als Kunden behalten...
Ansonsten mal sehen was sich über die Herstellergarantie machen lässt, vielleicht erweist sich Apple ja als kulanter - länger als ein Umtausch wird das aber sicherlich dauern.
 
leider geb ich dir da keine große chance für einen umtausch, denn ein bis zwei pixelfehler sind toleranz und da kannst du dich auf den kopf stellen und mit den füßen wackeln, sie müßen ihn nicht zurücknehmen. es ist aber immer sehr ratsam wenn man freundlich auf die jungs zugeht und mit ihnen normal redet und nicht frech wird, denn dann hast du def. verloren.

wünsch dir trotzdem viel glück
 
Mit der nötigen Hartnäckigkeit kann man im Ladengeschäft natürlich auch ohne freundliche Worte viel erreichen. Laut werden wenn die Hütte voll ist soll schon oft funktioniert haben - spätestens wenn der erste Kunde deshalb umdreht und zur Tür wackelt... Oder sind Apple-Händler da resistenter? Bei Schiwi, einem dreisten PC-Komponentenhöker in Hamburg, hat es jedenfalls geklappt.
 
MacSimizeDenver schrieb:
Hi...

Und das Ding ist so schlecht auf dem Display gelegen, daß ein vernünftiges Arbeiten damit unmöglich ist.

Unabhängig des 14-tägigen Rückgaberechts, welches hier nicht existiert, gibt es doch einen eindeutigen Mangel am Produkt. Ergo:

Was ist denn - ganz klassisch - mit Garantie? 6 Monate mindestens.

Das müssen die machen! Sie müssen!

Gruß und Glück
vom
 
wie oben schon mehrfach erwähnt is nix mir rückgaberecht.
ich würde aber auch keine grossen hoffnungen auf einen direkten kontakt mit apple setzen. wenn ich mich recht erinnere, gab es mal eine grenze von 4 pixelfehlern, bis zu der apple nichts unternimmt. und das waren die etwas kleineren 15" displays....

beste chancen hat meines erachtens ein erneutes nachfragen bei gravis. erst freundlich und wenn das nichts hilft, dann halt böse werden (laut werden hilft am meisten, wenn noch viele andere kunden im laden sind.... ;) ).

davon mal abgesehen sollte man diesen thread als gegenbeispiel für alle nennen, die meinen, bei einem kauf im laden sei man besser aufgehoben und sicherer als bei einem kauf im internet.
 
Hallo,

auch wenn es ISO-Normen zu den Pixelfehlern gibt, ich würde diesen offenen Mangel reklamieren (siehe BGB), solltest Du aber umgehend tun, Du hast seit 2002 zwei Jahre Garantie (nicht Gewährleistung).
Ein Rücktritt ist erst nach mehrmaligen Fehlschlagen bei der Beseitigung des Mangels möglich, so kannst Du aber Nachbesserung (Reparatur), Wandlung (ein neues Gerät) oder Minderung (Kaufpreis-Minderung für den Pixelfehler) geltend machen.

Der Vergleich mag etwas hinken, aber wenn ich mir einen Fernseher kaufe und stelle zuhause Farbfehler aufgrund der Herstellung fest, dann werde ich diesen auch umtauschen.
(Auch wenn's im BGB heißt, daß die Ware von mittlerer Güte sein soll, wenn nichts spezielles vereinbart wird).

Viele Grüße
Michael
 
Zuletzt bearbeitet:
mikne21 schrieb:
Du hast seit 2002 zwei Jahre Garantie (nicht Gewährleistung).
Genau genommen ist Dir gesetzlich ein halbes Jahr Garantie, danach 1,5 Jahre Gewährleistung als Minimum garantiert.
Der feine Unterschied ist, daß Du nach verstreichen des ersten halben Jahres dem Hersteller nachweisen musst, daß es sich um einen produktionsbedingten Mangel handelt. Realistisch betrachtet ist dies in den meisten fällen nicht möglich, jedoch zeigen sich viele Hersteller kulant.
Der Vorteil bei Apple ist, daß Du ein ganzes Jahr Garantie hast. Der Nachteil ist, daß die sich - meiner Meinung nach - wohl nach verstreichen dieses Jahres eher weniger kulant zeigen werden - schliesslich will man die Care protection Plans an den Mann bringen, und da kann man nicht zwei Jahre lang alles ungefragt umsonst reparieren, dann wäre der Vorteil der sauteuren Garantieverlängerung dahin.
 
...im Grunde finde ich es wieder mal Kagge von Gravis.....

Leider wie so oft im Leben macht man halt seine Erfahrungen, und dann weiß mans besser....

Will sagen, wenn man nicht tuff genug ist mit Anwälten rum zumachen, sollte man immer die Finger von Gravis lassen.....

Ich kenne niemanden, der mit Gravis gut gefahren ist-außer es ging mal um nen Adapter..
 
Wenn du schreibst, dass deinen Freund ein "riesen" Pixel angrinst klingt das so, als würde es sich um mehrere Pixelfehler an einer Stelle handeln.

Wenn dem so ist, kann es durchaus sein, daß das Display durch die Pixelfehlerklasse II durchfällt, denn dort wird auch definiert, daß die defekten Pixel einen gewissen Abstand voneinander haben müssen und nicht gehäuft vorkommen dürfen.

Ansonsten, wenn es sich nur um einen einzigen Pixel handelt, würd ich mir doch keinen Kopp machen. Ein Kumpel hat auf seinem Notebook auch einen dauerhaft grünen Pixel, ist zwar ärgerlich, aber mit dem Gerät arbeiten kann man trotzdem noch einwandfrei.
 
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