lundehundt
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der Titel dieses Threads hat unter Umstaenden einen geschaeftsschaedigenden Charakter. Wenn man oeffentlich Kritik an einem Haendler uebt, dann sollte man sich a) ganz klar an die belegbaren Fakten halten, b) von Vermutungen und Spekulationen Abstand nehmen c) von persoenlichen Beleidigungen in Einschaetzungen und Beurteilungen absehen.
Ansonsten kann der Schuss leicht nach hinten losgehen. Es gibt einige Urteile in der Interneforen-Rechtsprechung, die fuer geschaeftsschaedigende Aeusserungen deftige Strafen verhaengt haben.
Ansonsten kann der Schuss leicht nach hinten losgehen. Es gibt einige Urteile in der Interneforen-Rechtsprechung, die fuer geschaeftsschaedigende Aeusserungen deftige Strafen verhaengt haben.