GLS hat meinen G5 geschrottet :O(

Mit GLS habe ich sehr schlechte Erfahrungen gemacht.
Als ich bei M@C mein McBook kaufte, kam ein leeres Paket hier bei mir an - unterwegs wurde es auf dem Transport geklaut. Unfaßbar sowas.

Jetzt hab ich auch das Random Shutdown Problem und bin am überlegen, ob ich es von JessenLenz abholen lasse (wahrscheinlich mit GLS...) oder ob ich es doch zu Gravis bringe.

GLS ist ein Saftladen.
 
Zuletzt bearbeitet:
misterbecks schrieb:
Was hier viel interessanter ist: Habt ihr den Versand per GLS vereinbart? Wusste der Käufer, dass der Artikel nur bis 750 € versichert ist?

Wenn dem so ist, kannst du dich entspannt zurücklehnen, denn bei einem Handel privat-privat ist der Käufer für den Versand verantwortlich.

Naja, so einfach ist es dann doch nicht, es ist schon richtig, dass der Gefahrenübergang, bei Verkäufen von privat-privat mit der Aufgabe zur Post endet, nur damit wird sich der Käufer nicht zufriedengeben.

Der Käufer könnte ja dann einwenden, vielleicht wussten sie, dass der Mac defekt ist, haben sie einen Zeugen der bestätigt, dass der Mac vor dem einpacken ordnungsgemäss lief, ich habe einen Zeugen dass der Mac ohne äusserlich erkennbare Beschädigungen hier angekommen ist, und nach dem auspacken nicht funktioniert usw.

Aso auf den Pfad würde ich mich nicht begeben, könnte die Sache nur noch verschlimmern.
 
ralf.schmidt schrieb:
Nachdem ich mir ein MacBook Pro zugelegt hatte, habe ich meinen G5 über die Kleinanzeigen zum günstigen Tarif verkauft.
Das Gerät hat mir immer gute Dienste geleistet und war sehr zuverlässig. Schnell war ein Käufer gefunden und der Versand
in Originalverpackung vereinbart.

Ich fragte noch bei der GLS-Annahmestelle, wie hoch denn Pakete versichert seien, da ich wegen der Originalverpackung
Angst hatte, der Rechner könnte entwendet werden. Mir wurde gesagt 750.- Euro pro Paket und nach kurzem Schlucken
bin ich das Risiko eingegangen.

Der Rechner kam auch an, aber wie... laut dem Käufer fährt er nicht mehr hoch, selbst das CD-Laufwerk lässt sich nicht
mehr öffnen und der Bildschirm bleibt schwarz. RAM-Steckplätze und Grafikkarte hat er schon geprüft und nach einigen
Stunden des fummelns hat er aufgegeben. Irgendwer hat den Karton offensichtlich heftig fallen lassen.

Ich habe natürlich mit GLS gesprochen und die meinten es wäre kein Vorfall intern gemeldet worden. ( Erstaunlich, was? )
Der Fall wurde aufgenommen und ich solle auf eine schriftliche Antwort warten, ob die Reparatur übernommen wird.

Jetzt hat GLS aber heute schon mit dem Käufer telefoniert und ihm mitgeteilt, das Computer grundsätzlich nicht versichert sind.
JA SPINN ICH DENN? Ich habe doch nicht etwa extra bei der Annahmestelle nach der Höhe der Versicherung gefragt, weil es
ein teurer Computer ist...

Wer sich den ganzen Kram jetzt durchgelesen hat, kann mir vielleicht auch eine der beiden Fragen beantworten:

1. Hat einer schon mal einen ähnlichen Schaden bei GLS gehabt und kann mir sagen wie ich weiter vorgehen kann?

2. Hat jemand einen Tipp was dem Rechner noch fehlen könnte?

Ich bin echt ziemlich frustriert, weil der Käufer natürlich sein Geld wieder will und ich auf einem kaputten G5 sitzen bleibe.

Mein Tipp: VERSCHICKT BLOSS NIX MIT DEM PAKETDIENST!

Gruß, Ralf

Ich hatte auch mal negative Erfahrungen mit DPD gemacht, bzw mit Maximail (Maximail ist ein regionaler Anbieter der bei uns vorort, im Auftrag von DPD den Paketversand anbietet), es wurde unterwegs beim Transport zum Empfänger der Inhalt gestohlen.

Der Empfänger dann stinksauer, bezichtigte mich des Betrugs, musste mich dann 2-3 Monate mit Maximail rumärgern, und dann im Endeffekt, einen Vergleich annehmen, die wollte mir dann nur die Hälfte des Wertes, des Inhalts ersetzen, ansonsten sollte ich den Rechtsweg bestreiten, naja, habe es dann angenommen, es ging "nur" um einen Gesamtwert von 100 Euro.
DPD hat damals die Regulierung, des Schadens abgehnt, da nachvollziehbarere weise, der Inhalt wohl vor der Einlieferung im Depot von DPD gestohlen wurde.

Seitdem verschicke ich hochwertige Sachen, und technische empfindliche Sachen, nur noch mit DHL Express, ist zwar ganz schön teuer, aber sicher, die Versicherung ist entsprechend hoch, und die Behandelung während des Transport ist nach meinen Recherchen, sorgsamer, als im Normalversand.
 
4.5 GLS Germany haftet für Beschädigungen oder Verluste, die durch oder an Paketen entstehen, die entgegen eines Beförderungsausschlusses in Ziffer 4.1 – 4.3 übergeben wurden, nur unter der Voraussetzung, dass der Versender gegenüber GLS Germany schriftlich den Inhalt und Wert des Paketes mitgeteilt hat und GLS Germany in Kenntnis dessen der Annahme ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Eine schriftliche Zustimmung durch einen Frachtführer oder dessen Erfüllungsgehilfen sowie eine stillschweigende Übernahme eines Paketes stellen keine derartige Zustimmung von GLS Germany dar...

Das heisst die Versicherung gilt nur wenn man GLS mitteilt was in dem Paket ist!?
 
joestoeb schrieb:
Naja, so einfach ist es dann doch nicht, es ist schon richtig, dass der Gefahrenübergang, bei Verkäufen von privat-privat mit der Aufgabe zur Post endet, nur damit wird sich der Käufer nicht zufriedengeben.
Doch, es ist so einfach.
joestoeb schrieb:
Der Käufer könnte ja dann einwenden, vielleicht wussten sie, dass der Mac defekt ist, haben sie einen Zeugen der bestätigt, dass der Mac vor dem einpacken ordnungsgemäss lief, ich habe einen Zeugen dass der Mac ohne äusserlich erkennbare Beschädigungen hier angekommen ist, und nach dem auspacken nicht funktioniert usw.
Ähh, das ist doch genau die richtige Situation. Ich habe einen Zeugen, der den einwandfreien Zustand vor dem Versand bestätigt und der Käufer einen für danach. Ergo: Der Schaden ist während dem Transport entstanden. Deswegen läßt man den Käufer vorher entscheiden, wie der Artikel versandt werden soll und ist damit aus dem Schneider.
joestoeb schrieb:
Aso auf den Pfad würde ich mich nicht begeben, könnte die Sache nur noch verschlimmern.
Wenn man im Recht ist und alles richtig gemacht hat, kann sich nichts verschlimmern (außer die Laune des Käufers).
 
Leute, ich glaube mit euch geht der Gaul ein wenig durch... ihr spekuliert hier über evtl. kriminelle Machenschaften, die vielleicht zu 0,05% sein könnten. Damit ist mir nicht recht geholfen. Ich will mich und den Käufer davor schützen den durch GLS verusrsachten Schaden bezahlen zu müssen.

Ach ja, es war ein G5 PowerMac, kein iMac. Also ein Trumm von guten 20 Kilo. Wenn der ins Fallen kommt dann ist da Masse unterwegs.

Übrigends habe ich schon seit 3 Jahren GLS für Pakete benutzt, auch für Computer. Bisher war nie was, aber gerade beim teuersten Frachtgut dann sowas. Ich könnte garnicht soviel essen wie ich kotzen könnte...
 
ralf.schmidt schrieb:
Leute, ich glaube mit euch geht der Gaul ein wenig durch... ihr spekuliert hir über evtl. kriminelle Machenschaften, die vielleicht zu 0,05% sein könnten. Damit ist mir nicht recht geholfen. Ich will mich und den Käufer davor schützen den durch GLS verusrsachten Schaden bezahlen zu müssen.

Ach ja, es war ein G5 PowerMac, kein iMac. Also ein Trumm von guten 20 Kilo. Wenn der ins Fallen kommt dann ist da Masse unterwegs.

Übrigends habe ich schon seit 3 Jahren GLS für Pakete benutzt, auch für Computer. Bisher war nie was, aber gerade beim teuersten Frachtgut dann sowas. Ich könnte garnicht soviel essen wie ich kotzen könnte...


probiers erst nochmal im guten bei GLS, wenn das nix hilft, nimm dir nen Anwalt, oftmals genügt schon ein brief von einem solchen und die reagieren gleich ganz anders.
 
ralf.schmidt schrieb:
Ach ja, es war ein G5 PowerMac, kein iMac. Also ein Trumm von guten 20 Kilo. Wenn der ins Fallen kommt dann ist da Masse unterwegs.

Übrigends habe ich schon seit 3 Jahren GLS für Pakete benutzt, auch für Computer. Bisher war nie was, aber gerade beim teuersten Frachtgut dann sowas. Ich könnte garnicht soviel essen wie ich kotzen könnte...

Bei dem Gewicht muss es dann aber auch Beschädigungen am Karton/Verpackung gegeben haben, oder?
Ich würde mir da vom Käufer auch mal ein paar Fotos von den Beschädigungen geben lassen. Zumindest hättest Du dann etwas mehr "in der Hand" gegenüber GLS.
 
Habe auch schonmal einen PowerMac G5 per GLS versandt, der kaputt angekommen ist.

Von GLS hab ich damals nichts bekommen, aber Apple hat den Schaden (eine CPU war defekt) auf Kulanz kostenlos repariert.
 
Also ich kann misterbecks nur zustimmen.
Der Käufer des PowerMacs hat den Versand
des Computers verlangt. Die Gefahr der
zufälligen Verschlechterung oder des Untergangs,
in diesem Fall des Kaputtgehens geht auf ihn mit der
Übergabe an den Spediteur über.
Wenn ihr nicht ausdrücklich die Versicherung
des Computers vereinbart habt, bist raus aus der Sache.
Hat er den Kaufpreis noch nicht gezahlt kannst Du ihn
dennoch von ihm fordern! Aus Nettigkeit
kannst Du ihm ja Deine Kooperation in seinem!
Rechtsstreit gegen den Spediteur anbieten.
Das ist deutsches Recht, ich würde mir keine
großen Gedanken darüber machen, immerhin
hätte er den Rechner ja auch bei Dir abholen
können. Allerdings ist dies nur meine persönliche
Meinung und soll keine Rechtsberatung darstellen.


pp.
 
Irgendwer hat den Karton offensichtlich heftig fallen lassen.

Dann würde ich so ein Paket aber mal nicht annehmen als Käufer,
oder vom Zusteller gleich bestätigen lassen.
 
ich kann nur zu hermes raten...

wenn da mal was nicht ankommt oder auch ein leerer karton, gibts anstandslos die kohle zurück !

bisher beides je 1x bei mir der fall gewesen, einmal 300€ und einmal 500€

wenn der inhalt mehr als 500€ wert ist nicht den standartversand wählen...
sondern angemessen!

viel glück!!!!

feli


ps:was mich interessieren würde, sah man das es ein "computer" ist oder hast du ihn nochmal in packpapier eingeschlagen...???
 
Wir haben ein paar Kunden aus dem Logistikbereich, das trifft jetzt vielleicht nur auf die Region Dresden zu. Aber DHL behandelt die Pakete sehr pfleglich. Wobei ich sagen muss das Pakete bei UPS und GLS irgendwie immer nur fliegen seh, beim be- und entladen. Lass da mal einen dabeisein, der nicht fangen kann.

Auch wenn es etwas teuer ist so würde ich Technik nur mit DHL und versichert verschicken. Zusätzlich macht man ein Bild vom Inhalt vor der Schließung, schickt es dem Empfänger. Diese vorgehensweise wird von der Verbraucherzentrale angeraten wenn man an einen Hersteller Teile (z.Bsp Premiere) zurückschickt.

Durch die Öffnung des Paketmarktes, wird viel Outsourcing bei den Konzernen betrieben. Das beteiligt sich aber jeder Konzern dran, demzufoklge werden die Preise nach unten gedrückt und alles muss schnell gehen damit es rentabel bleibt. Somit fliegen dann die Pakete auch mal durch ein Paketzentrum. Bei richtig teueren Sachen rät die Verbraucherschutzzentrale auch das Paket erst beim Paketunternehmen zu verschliessen und sich den Inhalt quitieren zu lassen.

Einen Tipp an den Themenstarter, geh doch mal zu deiner örtlichen Verbraucherschutzzentrale. Die kennen sich mit solchen Problemen aus und haben meist auch noch die nötigen Kontakte und Inf`s etwas zu bewegen.
 
misterbecks schrieb:
Wenn dem so ist, kannst du dich entspannt zurücklehnen, denn bei einem Handel privat-privat ist der Käufer für den Versand verantwortlich.

Das ist mit Neu und macht keinen Sinn! Weiß der Käufer welche Dimensionen das erstandene Stück hat oder weiß dies wohl besser der Verkäufer ? Weiß der Käufer oder der Verkäufer besser ob etwas im Inneren zu bruch gehen kann (Grafikkarten mit schwerem Kühler welche noch im Slot stecken während des Versandes z.B.).

Also das auf den Käufer abzuschieben halte ich für nonsens ;) Außerdem wage ich zu bezweifeln das irgendein Gesetz soetwas zu regeln vermag, ich denke das liegt (und sollte auch liegen) einzig und allein in der Abstimmung unter den beiden Parteien (Verkäufer zu Käufer).

Just my 2 cents...
 
faJa schrieb:
Also das auf den Käufer abzuschieben halte ich für nonsens ;) Außerdem wage ich zu bezweifeln das irgendein Gesetz soetwas zu regeln vermag, ich denke das liegt (und sollte auch liegen) einzig und allein in der Abstimmung unter den beiden Parteien (Verkäufer zu Käufer).
Dann solltest du dich besser informieren, es ist überhaupt kein „nonsens” und wird von einem Gesetz geregelt (wie alles in Deutschland geregelt ist).
Siehe: http://dejure.org/gesetze/BGB/447.html
 
GLS kann ich auch nicht empfehlen.
1. Mein Powerbook wurde damals im Lager vergessen, weil der Lieferschein verloren gegangen ist. Ich musste erstmal eine Stunde rumtelefonieren damit ich mein Book ausgeliefert bekam.
2. 3 ipods bestellt und jedes mal lag es an GLS, dass die Pakete erst mit extremer Verzögerung ausgeliefert wurden
3. Letzlich habe ich mein Cinema Display wegen einer Reperatur von GLS abholen lassen. (Ist leider so bei JessenLenz) Dummerweise im Originalkarton, der jetzt aussieht als wäre er durch das halbe Lage gerutscht.
 
catal82 schrieb:
Wir haben ein paar Kunden aus dem Logistikbereich, das trifft jetzt vielleicht nur auf die Region Dresden zu. Aber DHL behandelt die Pakete sehr pfleglich. Wobei ich sagen muss das Pakete bei UPS und GLS irgendwie immer nur fliegen seh, beim be- und entladen. Lass da mal einen dabeisein, der nicht fangen kann.

OK, DHL/UPS/GLS/ oder wie sie noch alle heißen gehen selten pfleglich mit dem Paketen um (ich erinner mich da an eine Aussage von einem DPD Fahrer:"Das muß von oben unterm Sprinterdach runter fallen können und es darf nix dran sein!?!") Allerdings seh/höre ich fast tagtäglich(1) aus erster Hand, wie bei DHL mit Sendungen (egal ob Pakete oder Paletten umgegangen wird, da dreht sich mir auch des öfteren der Magen um.

Durch die Öffnung des Paketmarktes, wird viel Outsourcing bei den Konzernen betrieben. Das beteiligt sich aber jeder Konzern dran, demzufoklge werden die Preise nach unten gedrückt und alles muss schnell gehen damit es rentabel bleibt.

Genau da ist DHL sehr groß drin. Versuch mal morgens einen Blick in ein DHL Lager zu werfen oder unterhalte dich mal mit einem Fahrer der als Sub für DHL fährt. Mich wunderts eigentlich, dass da nicht mehr kaputt geht.

Einen Tipp an den Themenstarter, geh doch mal zu deiner örtlichen Verbraucherschutzzentrale. Die kennen sich mit solchen Problemen aus und haben meist auch noch die nötigen Kontakte und Inf`s etwas zu bewegen.

FullACK.

@Silvercloud
Das kann dir bie jedem Paketdiens passieren, Wenn sich das Label aus irgendwelchen Gründen von der Sendung ablöst lässt sich nicht mehr ohne weiteres feststellen woher es kommt bzw wohin es geht. Wenn das dann in einem Hub passiert wo jede Nacht über 100 Transporter mit Sendungen rein- und rausfahren kann es halt mal zu Problemen/Verzögerungen kommen. Wenn das allerdings im Zieldepot passiert, sollte es kein so großes Problem sein, schlimmstenfalls kann ein Termin nicht gehalten werden.

Gruß

Paddie

(1) Wir (also Firma wo ich Arbeite) fahren auch des öfteren Stückgut oder Sonderfahrten für DHL.

Gleichzeitig fahren wir auch für nen Overnight Kurier. Bis jetzt ist noch nix kaputt gegangen *aufholzklopf*, auf jeden Fall nichts von dem wir im Depot was mitbekommen haben ;).

Das Sendungen beschädigt werden kann passieren, dass will ich gar nicht bestreiten, aber wenn z. B. ein G5 (der ja doch recht schwer ist) beim Kunden beschädigt ankommt und äußerlich ist nichts am Karton, dann ist das doch schon recht sonderbar. Wenn der Karton allerdings äußerliche Beschädigungen aufweist, hätte der Käufer das direkt dem Auslieferfahrer melden müssen!
 
faJa schrieb:
Also das auf den Käufer abzuschieben halte ich für nonsens ;) Außerdem wage ich zu bezweifeln das irgendein Gesetz soetwas zu regeln vermag, ich denke das liegt (und sollte auch liegen) einzig und allein in der Abstimmung unter den beiden Parteien (Verkäufer zu Käufer).

Tut mir leid aber Deine Argumentation ist mit Verlaub
mehr als falsch und zudem gefährlich. Vielleicht solltest Du Dich erst einmal
informieren bevor Du hier den Threadersteller in die Situation
zu bringst sich ernsthaft Sorgen zu machen. :mad: Lektüre
Hierin ist wohl die bessere Quelle zu sehen, als in sinnlosem
Daherreden. Entschuldige aber diese Besserwisserei ist schon echt daneben!
§ 447 BGB gilt nämlich gerade im Verhältnis von Nicht-Unternehmern
und ist demnach hier ohne Zweifel anwendbar. Eine Ausnahme wäre
z.B. gegeben wenn Käufer und Verkäufer eine Transportversicherung
vereinbart hätten und der Verkäufer dieser Vereinbarung nicht nach
gekommen ist. Dann hätte er den eventuell Schaden entstandenen Schaden zu ersetzen.

pp.
 
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