Gewerbeanmeldung Webdesign, was reinschreiben? IHK? KSK?

Mondmann

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Erstmal: Habe schon viel gelesen hier, aber keine eindeutige Anwort herausgefunden.

Ich war heute bei meinem Steuerberater weil ich ein Nebengewerbe eröffnen will.
Ich mache: Webdesign (Hautpsächlich), Programmierung, EDV-Beratung und Service.

Nun die Frage an Euch:
Was soll ich in die Gewerbeanmeldung reinschreiben?
Was könnte da am weitesten gefächert sein?
Ist "Webdesign" besser oder "Webprogrammierung" oder "Erstellen von Webseiten"???


IHK: Ich kenne einige Leute die nebenher ein Kleingewerbe haben, manche bis zu nem Umsatz von 5-6Tausend €.
Keiner zahlt IHK Beitritt.
Wie ist Eure Erfahrung dazu?

KSK:
Ich habe erst heute davon erfahren, aber nicht wirklich verstanden was da abgeht, wer muss was an wen zahlen?
Welche Auswirkungen hat das für mich?

Sonstiges:
Webdesign, Design werde ich da nicht noch Zwangsmitglied in einem anderen Verein?

Danke mal für Eure Einschätzungen, Mondmann
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe damals einfach Softwareentwicklung angegeben. Da hast du rel. viel Spielraum.

Gruß,
Ace
 
Hm..ok KSK ist klar. Ein Witz!
IHK ist wohl erstmal hinfällig.

Softwareentwicklung...ist die Frage ob das auch das hauptsächlich ausgeführte Webdesign beinhaltet....?
 
Hm..ok KSK ist klar. Ein Witz!

Wie kommst du denn auf die idee? Die ksk zahlt ihren mitgliedern die hälfte der sozialversicherungs beiträgen.

Da du ja aber eher prgrammierst und weniger gestaltetest, kanns du ja eh nicht in die ksk.

Ist webdesign denn überhaupt ein meldepflichtiges gewerbe?? Ansonsten kannst du dir ie nmeldung sparen.
 
Ich meine das von daher, daß mein Auftraggeber einen bestimmten Prozentsatz vom Auftragsvolumen an die KSK abdrücken muss.
Das wird irgendwann dahinführen, daß die kleingewerbetreibenden Aufträge verlieren.
Dann müsste ich ne GmbH gründen, dann müsste mein Auftraggeber nichts an die Kasse zahlen.

Tja anmeldung oder nicht...vielleicht muss ich doch nochmal Rücksprache halten mit meinem Steuerberater.

Es wird so sein, ich mache Design und halt auch alles was dazugehört.
Ich beginne mit null und ziehe daraus eine Website hoch, zumindest vom Design her.
Es läuft also alles über HTMP/CSS/PHP Programmierung und Webshop Einrichtung.
Das hat mit Gestalten nicht wirklich noch was zu tun denk ich mal...

PS: Könnte ich auch einfach "Handelsvertreter" reinschreiben?
 
Zuletzt bearbeitet:
.......
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Das war doch auch gar nicht meine Aussage, ob Mitglied oder nicht...
Was ich hier im Forum und auf den angegeben Seiten gelesen habe, muss mein Auftraggeber so oder so abdrücken.
Hat mein St.Ber. auch gesagt habs nur nicht mehr klapiert, nach 2 Stunden war mein Hirn halt voll:)
Er meinte ich sollte "Webdesign, Programmierung, Beratung und Service"
reinschreiben.

In meiner Aussage ging es mir darum, daß nicht-GmbH Agenturen in Zukunft Aufträge verlieren werden wegen der Abgabe.
 
Softwareentwicklung...ist die Frage ob das auch das hauptsächlich ausgeführte Webdesign beinhaltet....?

Du kannst in deiner Gewerbeanmeldung problemlos Webdesign und Softwareentwicklung/-programmierung eintragen.

Nach einer Gewerbeanmeldung meldet sich auch noch die BG bei dir. Solange du aber keine Angestellten hast musst du da nichts zahlen sowie bei der IHK unter einem gewissen Jahresumsatz (Höhe weiß ich jetzt nicht auswendig).
 
In meiner Aussage ging es mir darum, daß nicht-GmbH Agenturen in Zukunft Aufträge verlieren werden wegen der Abgabe.

Ich habe schon mitbekommen, dass eine Agentur bei Vergabe eines Auftrages "gezwungen" wurde eine GmbH zu gründen. Sprich: Ihr gründet eine GmbH oder der Auftrag geht euch flöten.
Allerdings kannst du dich mit deinen Kunden, vor allem wenn du mit ihnen gut stehst, auch einigen, dass du die Abgabe in dein Angebot schon mit einkalkuliert hast und somit keine Mehbelastung auf deinen Kunden zukommt.
 
Bei meiner Anmeldung steht: Dienstleistungen für Print und Internet

Allgemeiner geht's wohl kaum ;)
 
Ich habe schon mitbekommen, dass eine Agentur bei Vergabe eines Auftrages "gezwungen" wurde eine GmbH zu gründen. Sprich: Ihr gründet eine GmbH oder der Auftrag geht euch flöten.
Allerdings kannst du dich mit deinen Kunden, vor allem wenn du mit ihnen gut stehst, auch einigen, dass du die Abgabe in dein Angebot schon mit einkalkuliert hast und somit keine Mehbelastung auf deinen Kunden zukommt.

Ja das ist allerding echt hart!
Das wäre eine Möglichkeit, zumindest werde ich meine Kunde beim Erstgespräch darauf hinweisen, bzw. einen Ausdruck mitbringen, dann können Sie es nachlesen und selbst entscheiden was sie tun.
Sind es denn die 4,9% die abgedrückt werden müssen?
Wären bei zb. 1000€ Auftragsvolumen also 49€.
 
In meiner Aussage ging es mir darum, daß nicht-GmbH Agenturen in Zukunft Aufträge verlieren werden wegen der Abgabe.
Das sei mal dahingestellt. Wer rechnen kann, führt dieses Statement ziemlich flott ad absurdum. Dazu gibt es hier im Forum und unter den hier öfters verlinkten Seiten einige Rechenbeispiele.

Dass die KSK, nachdem Du eine GmbH gegründet hast und als alleiniger Geschäftsführer für Deine Kunden schöpferische Leistungen erbringst, auf Dich zukommt und Dich als Verwerter einstuft und Du somit anstelle Deines Kunden zahlen musst, ist Dir klar, oder?
 
Dass die KSK, nachdem Du eine GmbH gegründet hast und als alleiniger Geschäftsführer für Deine Kunden schöpferische Leistungen erbringst, auf Dich zukommt und Dich als Verwerter einstuft und Du somit anstelle Deines Kunden zahlen musst, ist Dir klar, oder?

Nein.
Jetzt schon.
Danke.
 
Nachdem Du es erklärt hast Al ;=)

Guten Morgen :cake:

2nd
 
Bei meiner Anmeldung steht: Dienstleistungen für Print und Internet

Allgemeiner geht's wohl kaum ;)

"Dienstleistungen im Bereich Multimedia" ist auch nicht schlecht.
Da hat man dann wirklich alles drinnen:
Video/Film, Print, Foto, Internet, Programmierung....

;)
 
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