Gewerbe "Web Agentur" angegeben, Ebay Shop auch OK?

MilchKaffee

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Hi,

ich habe seit einigen Jahren einen Gewerbeschein; es war bei der Anmeldung einzutragen, welche Art von Gewerbe man eröffnen möchte. Ich habe dort "Web-Agentur" eingetragen, da ich zu dieser Zeit Webseiten erstellen wollte.

Nun möchte ich einen Internet-Shop (Ebay Shop) eröffnen und gewerblich Gegenstände verkaufen.

Muss ich dazu die Gewerbe-Art ("Web-Agentur") umschreiben oder dem Finanzamt Bescheid geben, dass ich jetzt nicht nur Dienstleistungen anbiete, sondern auch Waren verkaufe?
 
Dem Finanzamt ist das relativ egal. Hauptsache die kriegen Kohle. Interessieren tut das die Kammer und das Ordnungs/Gewerbeamt. Frag doch da einfach mal nach. Immerhin ist es Handel und nicht mehr Dienstleistung. Also eigentlich mehr Web-Agentur mit Import-Export von Waren und Dienstleistungen.

Kannst Du aber problemlos erweitern lassen so einen Gewerbeschein. Je nach Art Deines Unternehmens kommen evtl. noch Notarkosten etc. dazu (GmbH / Bundesanzeiger...). Evtl. wäre es dann ratsam von Ist auf Soll-Umsatzsteuer zu wechseln...aber das ist ein anderes Thema.
 
Dem Finanzamt ist das relativ egal. Hauptsache die kriegen Kohle. Interessieren tut das die Kammer und das Ordnungs/Gewerbeamt.

Ich rufe da morgen mal an.

Doch vorab: Das bedeutet, wenn ich das nicht explizit vom Gewerbeamt bestätigen lassen, gibts Probs. Z.B. könnte jemand, der will und dort nach meinem Namen sucht, mich abmahnen, weil mein Gewerbeschein auf "Web-Agentur" läuft, oder?

Andererseits: Ist das alles evtl. unnötig, weil "Weg-Agentur" ja sehr weitläufig sein kann?
 
Web-Agentur könnte tatsächlich vieles bedeuten.... Und um Dich für evtl. unzureichende Angaben in der aktuellen Gewerbeanmeldung (wobei ja nicht klar ist, ob das bei Dir der Fall ist) jemand abmahnt, wage ich zu bezweifeln: der Abmahner müsste dann ja Deine Gewerbeanmeldung checken, der Aufwand lohnt sich nur, wenn man jemanden richtig auf dem Kieker hat. Und die "eBay-Abmahner" haben es eher auf Banalitäten wie AGB, Widerrufsbelehrung, Impressum etc. abgesehen....solche Wettbewerbsverstöße sind schnell gefunden, die Abmahnung entsprechend rasch verfasst.

Wenn Du morgen eh beim Gewerbeamt anrufst und Deinen eBay-Shop "sauber" gestaltest ( also bitte nicht Geschichten à la "Ebay-Agenten, die schreiben "ist Privatauktion, da im Auftrag von Privatkunden" o.ä.), dann kann nichts schiefgehen :)

Ich drück Dir auf jeden Fall die Daumen !
 
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