Gewerbe umbennen

baumschubser

baumschubser

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Hallo,

ich hoffe einer von euch kann mir bei folgender Problematik helfen:

Seit 1997 bin ich stolzer Besitzer eines Gewerbeschein und habe seitdem immer wieder einzelne Aufträge darüber abgewickelt. Als Kleingewerbetreibender habe ich keine USt. abgeführt. 2004 habe ich dann mit zwei Freunden eine GbR gegründet, die auch einigermaßen Umsatz gemacht hat bzw. macht. Hier führen wir die USt. ab. Da diese GbR sich aus verschiedenen Gründen Anfang nächsten Jahres auflösen wird, ich den Großteil der Kunden aber weiterhin betreuen will und werde, stellt sich mir jetzt die Frage wie es weiter gehen soll.

Ich würde meinem kleinem Gewerbe, was bislang schlicht und ergreifend auf meinen Namen läuft, gerne einen professionelleren Anstrich geben und daher die Firmenbezeichnung ändern. Mittlerweile ist es ja möglich seine eigene Firma unter einer beliebigen Bezeichnung zu führen solange der Name des Inhabers auch erwähnt wird. Anno dazumal war das nicht möglich oder ich wußte es nicht. Was also tun:

- einfach ein neues Gewerbe unter der gewünschten Bezeichnung aufmachen?
- einfach den gewünschten Firmennamen über meinen Namen packen, USt-ID beantragen und hoffen das sich keiner dran stört?

Vielleicht hatte ja einer schon mal ein ähnliches Problem und kann mir helfen.

Danke...
 
möglicherweise nicht die naheliegendste idee, einfach ein neues gewerbe anzumelden, aber vermutlich eine der unkompliziertesten vorgehensweisen.

den firmennamen kannst du dann wählen wie du willst, alle angaben die du machst sind "unbelastet" und haben mit deinem alten gewerbe nix zu tun, und du weisst im voraus, dass dich ausser dem besuch beim gewerbeamt und 20 euro einsatz nichts überraschendes erwartet.
...wer weiss wie das beim ummelden gehandhabt wird..?!

im zweifelsfall ruf doch mal im gewerbeamt an und frag einfach nach, wie man das am besten macht!
 
Ummeldung ist tatsächlich das Zauberwort. Vor drei Jahren wollte ich als Einzelgewerbetreibender (ich habe
das Wort nicht erfunden) ein zweites Einzelgewerbe anmelden in einem anderen Bereich. Überraschende Antwort
vom Amt: Geht nicht. Eine Person kann nur ein Einzelgewerbe anmelden.

Die Lösung war dann auch recht einfach: Das Gewerbe wurde per Ummeldung geändert. Das Formular sieht
so aus wie das zur Anmeldung. Man füllt dann halt aus was neu gelten soll und zahlt eine kleine Gebühr. Die
Benachrichtigung über die Änderung geht wieder automatisch an alle, die Dir das Geld aus der Tasche ziehen wollen.

In meinem Fall meldete sich wenig später z.B. eine ander Berufsgenossenschaft, die mir aber glücklicherweise mitteilte,
dass ich als "Inhaber" nicht Mitglied werden muss.

Zuständig ist also das Gewerbeamt Deines Wohnortes, dort kannst Du die alte Gewerbeanmeldung ändern.
 
Danke schön...
 
Pass aber bei der Auflösung von der GbR und "überführung" in Deine Einzelfirma auf!

Das FA interessiert sich für sowas sehr genau, und zudem kann es da leicht zu grandiosen Differenzen auf den einzelnen Kapitalkonten der Mitglieder der GbR geben.

Ich hatte auch mal ne GbR mit meinem Partner zusammen, und aus der haben wir dann ne GmbH gemacht.
Der "Spass" ist uns noch gute 3 Jahre nachgehangen...

Nur so nebenbei...

CHarlie
 
In welcher Form hattet Ihr da Probleme?

Ich wollte die GbR abmelden und dem FA den Gewinn und die Verteilung auf die einzelnen Gesellschafter mitteilen. Im Prinzip also einen vorgezogenen Jahresabschluß. Danach kriegen die Kunden halt eine Rechnung von der neuen Firma. Abschreibungen etc. laufen nicht auf die GbR, von daher seh ich da wenig Probleme auf uns zukommen. Jeder versteuert seinen Anteil und das Thema ist vom Tisch ... Hoffe ich doch :)
 
Jain.
Gut, bei uns war noch das Problem, dass ein Gesellschafter der GbR "nur" Geldgeber war und der andere seine Bezüge daraus hatte. Das hat dann die Kapitalkonten extrem verschoben.

Das Problem mit der GmbH war dann, dass wir als Softwarehersteller unsere Software der GmbH verkaufen mussten. Wir konnten also nicht die Entwicklung von der GbR an die GmbH "verschenken", sondern mussten dies auf dem offiziellen Wege abwickeln zu nem einigermaßen Maktüblichen Preis. So von wegen verdeckte Gewinnmitnahmen und so...

Was dann natürlich am Anfang erstmal ein Loch in die GmbH gerissen hat und den Schlussgewinn der GbR nochmal kräftig angefeuert hat.

Ergebniss war dann: Wenig Liquidität in der GmbH und hohe Steuerzahllast in der GbR.

Da ihr aber ja sogesehen nix herstellt und quasi nur den Kundenstamm mitnimmt, kann es schon sein, das das dann anders läuft.

Der Steuerberater Deines geringsten Mißtrauens sollte das aber Rechtssicher beantworten können...

Grüße

Charlie
 
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