Gewährleistung und BGB allg. Frage

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Olrik

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So ich habe für ein grösseres Forschungsinstitut einen Auftrag bekommen.Die Einrichtung ist öffentlich hat aber ne UST Nummer.
Die Bestellung wurde telefon. auf genommen.

Nun meine Frage ist diese ein Endverbraucher oder Gewerbetreibender.
Weil sich doch zwecks Gewährleistung und Rücksendung etc. ein paar andere rechtliche Aspekte ergeben.(stichworte Fernabsatzgesetz, Gewährleistung und Gefahrenübergang).

Die Frage ist zwar nicht akut bei mir aber es würde mich halt intressieren.
Rein Theoretisch müssten diese als Gewerbetreibende ein zu ordnen sein da sie ja ne UST Nummer haben und Vorsteuerabzugsfähig sind.
 
BGB §13:
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Ein Forschungsinstitut ist keine natürliche Person, kann also schon kein Verbraucher sein.

Snoop
 
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