Gewährleistung bei Software-Fehler durch Update nach 1 Jahr

dosenpils

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Moin,

ich hätte hier mal eine Frage an die jenigen die sich mit der Rechtssprechung bei Gewährleistung / Garantie auskennen.

Konkreter Fall: (nein Firma ist nicht Apple)

Teurer OLED-TV mit Smart-TV Software wurde gekauft und funktioniert 11 Monate tadellos.
Nun veröffentlicht im 12. Monat der Hersteller eine neue Software / OS, welche über Nacht
sozusagen als Silent-Update auf den TV gespielt wird. Hierbei wird eine Kernfunktion des TVs
zerschossen (der Schwarzwert ist nichtmehr schwarz sondern ein gräuliches Glimmen)
Nach Kontakt mit Hersteller, gibt der Hersteller zu, das die Firmware fehlerhaft ist, kann aber
nicht sagen, wann ein Update erfolgt. Eine Rücksetzung auf die alte Fehlerfreie Software ist ebenfalls NICHT möglich.

Nach 5 Wochen fragt der Kunde erneut an: Antwort vom Hersteller: Weiterhin in Bearbeitung, keine Zusage oder
zeitlich Infos ob ein Update erfolgt. Garantie und Gewährleistungsansprüche werden an den Verkäufer / Shop abgewimmelt.

Frage: Wozu ist nun der Shop verpflichtet? Muss er das Gerät zurücknehmen und den vollen Kaufpreis erstatten?
Eine Reparatur ist ja eigentlich gar nicht möglich, wenn selbst der Hersteller keine Lösung hat. Ein Austauschgerät
wäre nur zielführend, wenn es sich um ein anderes Modell handelt, da von dem gleichen Modell alle Geräte von der fehlerhaften
Firmware betroffen sind.

*Bonusfrage: Das 65" Gerät ist riesig und wurde vom Händler (Saturn) bis zum Aufstellungsort geliefert. Die Originalverpackung wurde
wieder mitgenommen. Ist der Händler verpflichtet in einem Garantiefall das Gerät (sei es durch eine Transportfirma) wieder abzuholen? Ich kann es mir fast nicht vorstellen. Ohne Originalverpackung ist dieses Gerät mit hauchdünner Scheibe ohne grösseren Aufwand fast nicht transportabel.
 
Du schmeißt bei dir oben Garantie und Gewährsleistung voll durcheinander. Wenn du nichts gesondertes Abgeschlossen hast, hast du bei Saturn "nur" eine Gewährleistung.

Du hat in Deutschland grundsätzlich zwei Jahre Gewährleistung gegenüber dem Händler. Aber: Nach sechs Monaten kehrt sich die Beweislast um. Das heißt, du musst ab dem siebten Monat nachweisen, dass der Fehler bereits zum Zeitpunkt der Übergabe / Kauf bestand. Wie du selbst schreibst ist das nicht der Fall. Der Zug ist also abgefahren, wenn der Händle nicht Kulanz walten lässt. Bliebe also nur eine Garantie des Herstellers. Was der da so anbietet müsstest du selbst mal nachschauen.
 
Das Problem ist rechtlich eigentlich ziemlich interessant.

Selbst wenn das Problem innerhalb der ersten sechs Monate ohne umgekehrte Beweislast aufgetretene wäre, wäre die Frage, ob der Saturn dafür eintreten müsste. Bei der Gewährleistung geht es ja nur um Mängel beim Kauf. Und beim Kauf war eine Software drauf, die mängelfrei war.

Die Frage ist eher, ob es Samsung eigentlich erlaubt ist, ohne Zustimmung des Users eine neue Software zu installieren und damit die Beschaffenheit der Ware zu ändern?
 
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frag mal ganz höflich bei Prof Dr. Hoeren an ob einer seiner Studenten sich mit der Sache beschäftigen könnte

https://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/organisation/prof-dr-thomas-hoeren

Ich bin mir sicher, das wenn du höflich ... und nicht als dosenpils ... anfragst, das er einen seiner Studenten mit der Sache beschäftigt ....

Ich finde auch, das das eine ganz interessante Thematik ist die auch anderen Klienten von ihm interessant finden.
 
Die Frage ist eher, ob es Samsung eigentlich erlaubt ist, ohne Zustimmung des Users eine neue Software zu installieren und damit die Beschaffenheit der Ware zu ändern?
Macht Apple schon seit Jahren.
Wer erinnert sich nicht an das Tethering Debakel (iOS3, 2009) für Telekom-Kunden. :noplan:
 
Ich habe gerade mal in die Garantiebedingungen für Fernseher geschaut. Diese umfasst nur Material- und Verarbeitungsfehler. Keine Softwarefehler oder Funktionsprobleme.

http://www.samsung.com/de/support/warranty/
 
Du schmeißt bei dir oben Garantie und Gewährsleistung voll durcheinander. Wenn du nichts gesondertes Abgeschlossen hast, hast du bei Saturn "nur" eine Gewährleistung.

Du hat in Deutschland grundsätzlich zwei Jahre Gewährleistung gegenüber dem Händler. Aber: Nach sechs Monaten kehrt sich die Beweislast um. Das heißt, du musst ab dem siebten Monat nachweisen, dass der Fehler bereits zum Zeitpunkt der Übergabe / Kauf bestand. Wie du selbst schreibst ist das nicht der Fall. Der Zug ist also abgefahren, wenn der Händle nicht Kulanz walten lässt. Bliebe also nur eine Garantie des Herstellers. Was der da so anbietet müsstest du selbst mal nachschauen.

Ich kenne die Modalitäten der Gewährleistung und der Beweislastumkehr nach 6 Monaten.

Aber, genau darum geht es ja in meiner "kniffligen" Frage.

Ich selbst bin ja auch der Meinung das eher der Hersteller mit seiner "freiwilligen Garantie" Ansprechpartner ist.

Den es ist ja unstrittig, dass das Gerät bei der Übergabe und auch noch nach 6 Monaten fehlerfrei funktioniert hat.

Der Hersteller hat selbst nach 11 Monaten durch ein fehlerhaftes Firmware Update den "Leistungsumfang eingeschränkt"

Die Garantie des Herstellers (in diesem Fall LG) besagt: Fehlerhafte Funktion 2 Jahre Hersteller-Garantie ab Kaufdatum.
Dieser will aber trotzdem an den Händler verweisen.
 
Macht Apple schon seit Jahren.
Wer erinnert sich nicht an das Tethering Debakel (iOS3, 2009) für Telekom-Kunden. :noplan:

Also mich fragen meine Apple Geräte immer, ob ich Updates installieren möchte. Beim allerersten Nachfragen auf einem neue Gerät kann ich dann noch anwählen, dass dies zukünftig automatisch passieren soll. Erst wenn man dies bejaht, funktioniert das ohne zutun.
 
I
Die Garantie des Herstellers (in diesem Fall LG) besagt: Fehlerhafte Funktion 2 Jahre Hersteller-Garantie ab Kaufdatum.
Dieser will aber trotzdem an den Händler verweisen.
Dann lass dich von LG nicht abspeisen wenn das so in den Garantiebedingungen steht :nono:
 
Dann lass dich von LG nicht abspeisen
Sehe ich genauso. Denn wenn der Hersteller eine Garantie gibt, hast du als Verbraucher das Wahlrecht, ob du die Gewährleistung oder die Garantie in Anspruch nehmen möchtest.

Einfach an den Händler verweisen geht da nicht.
 
Sehe ich genauso. Denn wenn der Hersteller eine Garantie gibt, hast du als Verbraucher das Wahlrecht, ob du die Gewährleistung oder die Garantie in Anspruch nehmen möchtest.

Einfach an den Händler verweisen geht da nicht.
gewährleistung scheidet aus, da sie nur die mängelfreiheit zum kaufzeitpunkt regelt. die war laut te definitiv gegeben!
 
Ich habe gerade mal in die Garantiebedingungen für Fernseher geschaut. Diese umfasst nur Material- und Verarbeitungsfehler. Keine Softwarefehler oder Funktionsprobleme.

http://www.samsung.com/de/support/warranty/

Ich bin kein Anwalt, und meine Rechtsauffassung muss man nicht teilen.

Aber man könnte argumentieren dass Garantie oder Gewährleistung hier irrelevant seien, weil hier so absurd es sich anhört eine Sachbeschädigung vorliegen könnte. Der Hersteller hat mit seinem Softwareupdate den Fernseher quasi "kaputt" gemacht. Daraus sollte sich eigentlich eine Schadenersatzpflicht ergeben. Unabhängig vom Garantiestatus.

Ob man mit dieser Auffassung den Hersteller oder im Zweifelsfall die Justiz überzeugen kann ist dann eine andere Frage, das ist schon ein wenig weit her geholt.
 
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Ich bin kein Anwalt, und meine Rechtsauffassung muss man nicht teilen.

Aber man könnte argumentieren dass Garantie oder Gewährleistung hier irrelevant seien, weil hier so absurd es sich anhört eine Sachbeschädigung vorliegen könnte. Der Hersteller hat mit seinem Softwareupdate den Fernseher quasi "kaputt" gemacht. Daraus sollte sich eigentlich eine Schadenersatzpflicht ergeben. Unabhängig vom Garantiestatus.

Ob man mit dieser Auffassung den Hersteller oder im Zweifelsfall die Justiz überzeugen kann ist dann eine andere Frage, das ist schon ein wenig weit her geholt.

ich bin Rechtsanwalt und finde die Argumentation gar nicht so abwegig :D

Die Ausgangsfrage wäre wirklich ein schönes Klausurthema, einmal komplett durch das Schuldrecht :upten:
 
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