Gesetzfrage!?

titeuf

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Hallo.
Habe da mal ne Frage: Ist es erlaubt, wenn ich bei eBay mein iBook verkaufe und z.B. das Microsoft Office drauf installiert lasse, die original Install Cd aber behalte?
 
nein ist es nicht, da die Lizenz mit der CD (bzw. Lizenznummer) verbunden ist.
 
Klar kannst du die Original-CD behalten, darfst sie nur mit deiner eigentlichen Seriennummer nicht mehr nutzen. Und musst jemanden finden der dir abnimmt, das die Seriennummer der installierten Software von dir gekauft und nicht anderweitig "besorgt" worden ist.

Und die Lizenz ist nicht mit der CD verbunden, ansonsten würdest du dir bei ner kaputten / zerkratzten / verbrannten / sonstwie nicht mehr lesbaren CD ziemlich in den Arsch beissen janpi3 :D
 
Lars² schrieb:
Und die Lizenz ist nicht mit der CD verbunden, ansonsten würdest du dir bei ner kaputten / zerkratzten / verbrannten / sonstwie nicht mehr lesbaren CD ziemlich in den Arsch beissen janpi3 :D
Ich will da jetzt keinen Streit anfangen, aber ich möchte behaupten da liegst du Falsch. Keine CD = Keine Lizenns mehr, es sei denn du besitzt zum Beispiel einen extra Lizensschein oder eine Mehrbenutzerlizens
 
janpi3 schrieb:
Ich will da jetzt keinen Streit anfangen, aber ich möchte behaupten da liegst du Falsch. Keine CD = Keine Lizenns mehr, es sei denn du besitzt zum Beispiel einen extra Lizensschein oder eine Mehrbenutzerlizens

Ist leider kappes... Du erwirbst keine Lizenz an einem gegenständlichen Produkt, sondern eine Lizenz zur Nutzung der Software. Wo die Original-CD ist, interessiert nicht.
 
solang du noch nen kaufbeleg oder die verpackung mit der SN drauf hast geht das klar.

man muss ja immer erstmal nachweisen dass es gestohlen ist.

ich habe viele alte kauf kassetten mit hörspielen für meine nachfahren in itunes eingespielt und die kasetten weggeschmissen. bin ich nun ein urheberrechtsverletzer? erst dann wenn mir jemand nachweist dass die mp3s auf einem anderen als dem von mir beschriebenen wege auf meinem rechner gelandet sind. und wie soll das gehen, wenn ich doch die wahrheit sage...?
 
Also:
1. Lizenz ist an den Käufer (!) gebunden, der sie weiter verkaufen kann.
2. Klar kann man Software auf der Platte lassen, wenn man den Käufer darauf aufmerksam macht, dass man die Lizenz behält, z.B. weil man einen anderen Rechner damit bestücken möchte (G3 mit Tiger verkaufen & bei eBay einen G4 ohne Tiger kaufen und da den Tiger drauf ist kein Problem)
3. Muss der neue Besitzer des iBook nachweisen, dass er eine gültige Lizenz für die Weichware hat, wenn er sie drauf lässt.
4. Ist eine Lizenz nicht an eine CD/DVD gebunden, sonst könnte man keine Software per Internet laden und nutzen.

Gruß B.
 
cubd schrieb:
Also:
1. Lizenz ist an den Käufer (!) gebunden, der sie weiter verkaufen kann.
2. Klar kann man Software auf der Platte lassen, wenn man den Käufer darauf aufmerksam macht, dass man die Lizenz behält, z.B. weil man einen anderen Rechner damit bestücken möchte (G3 mit Tiger verkaufen & bei eBay einen G4 ohne Tiger kaufen und da den Tiger drauf ist kein Problem)
3. Muss der neue Besitzer des iBook nachweisen, dass er eine gültige Lizenz für die Weichware hat, wenn er sie drauf lässt.
4. Ist eine Lizenz nicht an eine CD/DVD gebunden, sonst könnte man keine Software per Internet laden und nutzen.

Gruß B.

das heisst, ich könnte mein ibook mit microsoft office verkaufen?
 
Ich kenne nicht die genaue Rechtslage, aber solange du deine Lizenz weiter verwendest, darfst du diese nicht an dritte geben. Genau das tust du aber, wenn du ein installiertes und freigeschaltetes Offices auf dem Rechner weitergibst _und_ die Software mit der gleichen Lizenz auch selber verwendest.
 
Prinzipiell macht sich der Käufer strafbar, sofern er über keine Lizenz verfügt, die Software weiter zu betreiben.

Und du würdest dich dann der Mithilfe strafbar machen, zumal du es vorsätzlich tust.
Würdest du ihm erzählen, daß die Lizenz dazugehört, wäre es sogar Betrug.
 
/nicht als Rechtsbeistand oder Beratung zu verwertender Beitrag Anfang/

brrrrrr, Brauner

also mal halblang.
Wenn man einen Computer verkauft (vgl. Autoverkauf) ist darauf Weichware installiert (es sei denn man macht die Platte platt).
Diese muss man nicht löschen, auch die registrierte Version nicht. Man muss jedoch den Käufer darauf hinweisen, dass dieser eine Lizenz zur Nutzung der Weichare erwerben oder haben muss, um diese legal nutzen zu dürfen, wenn sie nicht (explizit) Bestandteil des Kaufvertrages ist: also z.B. G3 mit OS X 10.3.9.
Der Vergleich mit dem Auto gilt in puncto Versicherung. Natürlich ist ein PKW bis zur Ummeldung, resp. Abmeldung bei der eigenen Versicherung, weiter bei der eigenen Versicherung versichert, man muss den Käufer darauf aufmerksam machen (schriftlich), dass diese Versicherung nicht mehr zuständig ist. Hier ist die Situation bei der Weichware anders. Der Käufer einer Weichware, sei sie zufällig auf dem Rechner oder nicht, muss eine entsprechende Nutzungserlaubnis durch den Lizenzgeber (hier MS) vorweisen können, um die Ware legal nutzen zu können.
ABER der Verkäufer muss explizit darauf hinweisen, dass die Weichware (resp. deren Nutzung!!!) nicht Bestandteil des Kaufvertrages ist, also der Käufer eine Nutzungslizenz selber erwerben (und nachweisen) muss. Um sozusagen auszuschließen, dass der Käufer sich darauf berufen kann, dass diese ja in seinen Augen Bestandteil des Kaufes (Vertrag) war.

/nicht als Rechtsbeistand oder Beratung zu verwertender Beitrag Ende/

Gruß B.

PS: Ich bin KEIN RECHTSANWALT o.ä. , der Beitrag spiegelt die von mir so verstandene Rechtsauffasung wider und ist nicht (!!) vor Gericht oder so verwertbar.
 
das siehst du nicht ganz richtig.
selbst ebay verkaufsanzeigen nach dem motto "software xy ist zum ausprobieren vorinstalliert, muss aber nach dem testen gelöscht werden" sind verboten und wird zur zeit massenhaft von geldgierigen anwaltskanzleien abgemahnt.
man darf die software nur dann weitergeben, wenn der käufer selber nach dem starten der software eine SN eigeben muss. wenn man seine SN auf einem rechner an dritte verkauft und das dann noch bei sich installiert hat, dann verstösst das gegen das urheberrecht.
man würde ja auch keine playstation mit gebrannten spielen bei ebay verkaufen und dann hinzufügen "du darfst die spiele ausprobieren, musst sie nach dem testen aber wieder wegschmeissen)...
 
Dein Auto-Vergleich hinkt doch völlig.

Wenn man einen Computer verkauft, dann löscht man doch eh die Festplatte und überschreibt sie mehrmals mit Nullen und selbst wer das nicht tut, löscht wenigstens seine persönlichen Daten (Dokumente, Mails ...).

Aus welchem Grund sollte man die Software samt Seriennummer überhaupt drauf lassen? Der Käufer dürfte sie weder ausprobieren noch benutzen.

Der einzige Grund wäre, dass man dem Käufer ermöglicht illegal die Software zu benutzen.
 
fred-der-biber schrieb:
Aus welchem Grund sollte man die Software samt Seriennummer überhaupt drauf lassen? Der Käufer dürfte sie weder ausprobieren noch benutzen.

Der einzige Grund wäre, dass man dem Käufer ermöglicht illegal die Software zu benutzen.

Genau so ist es, ich finde diese "inkl. Office, Photoshop usw. installiert, muss aber ohne gültige Lizenz gelöscht werden" - Auktionen bei ebay ziemlich zum kotzen. Der Verkäufer versucht auf halblegalem Wege einen höheren Erlös zu bekommen und der Käufer denkt es wäre ja nicht ganz so schlimm wie sich die SW über eine Tauschbörse zu ziehen.
Ich empfinde das als geistiges Armutszeugnis für beide Parteien, sorry, netter kann ich das leider nicht ausdrücken :(
DT
 
Zuletzt bearbeitet:
Dr. Thodt schrieb:
... Ich finde dass als geistiges Armutszeugnis für beide Parteien, sorry, netter kann ich das leider nicht ausdrücken :(
DT

Das ist doch sogar noch ziemlich nett ausgedrückt.
 
Dr. Thodt schrieb:
Genau so ist es, ich finde diese "inkl. Office, Photoshop usw. installiert, muss aber ohne gültige Lizenz gelöscht werden" - Auktionen bei ebay ziemlich zum kotzen. Der Verkäufer versucht auf halblegalem Wege einen höheren Erlös zu bekommen und der Käufer denkt es wäre ja nicht ganz so schlimm wie sich die SW über eine Tauschbörse zu ziehen.
Ich empfinde dass als geistiges Armutszeugnis für beide Parteien, sorry, netter kann ich das leider nicht ausdrücken :(
DT

recht hast du.. finde das auch sehr bescheiden..
einige übertreiben so dermaßen, dass keine sau mehr glauben würde, die software sei eben "leider" noch drauf..

wenn ich lese: "tiger ist noch drauf.. musst du halt löschen ohne lizenz", kann ich echt noch damit leben, aber da stehen manchmal unglaubliche listen von zig-tausend-eure-software gleich in der überschrift.. "g3 mit: bla,bla,bla..." richtig lächerlich ist das.

ich habe auch gerade heute hier im forum einen link zu einer pb-auktion gesehen, wo der verkäufer zwar auf die rechtliche lage hinweist, aber ganz locker noch dazuschreibt, dass es IHM "egal" wäre, wenn die software draufbleiben würde..

ich glaube einige leute machen sich das ganze ein wenig zu einfach, denn es ist auch nur eine frage der zeit, bis sich die (raub)-softwarefrage an windows angleicht und solche texter schon mal stress kriegen werden.
 
die bekommen schon stress. hab letztens bei nem 3sat computer magazin gesehen dass einige anwaltskanzleien sich auf anbieter solcher illegalen dinge spezialisiert haben und kräftig abmahnen. ist auch richtig so...
 
Also, ich stimme dem Tenor insoweit zu, als dass ich meine Software alle legal nutze ...
dennoch kann man z.B. einen Computer ohne Betriebssystem zwar sicherlich verkaufen, findet aber auf der Gegenseite wenig Verständnis dafür, dass der Computer nicht getestet werden kann, da ein Käufer eine möglicherweise für ihn dann doch nicht mehr nutzbare Software erst einkaufen muss.
Selbstverständlich ist illegal genutze Software Diebstahl geistigen Eigentums. Ich möchte auch nicht, dass jemand meine Texte nutzt, um damit Geld zu verdienen.
Dennoch halte ich es für fraglich, ob man für das "Vergessen" einer Unbrauchbarmchung tatsächlich rechtlich belangt werden kann. Wenn man damit "Werbung" macht, also den kaufpreis in die Höhe treiben möchte, ist dies sicher unlauter und meinen Augen sogar unmoralisch. Wenn ich aber zu faul bin, meine Platte zu putzen, sehe ich das anders (ich persönlich würde dies tun, ich habe sogar die Platte ausgebaut, da (vgl. entsprechender Thread) ein Sichtbarmachen der Daten relativ leicht geht, auch wenn man die Platte 8 Mal überschrieben hat wie Apple das empfiehlt).

Gruß B.

PS: Wie sieht die _rechtliche Lage_ denn nun wirklich aus? Das hat der Fadenersteller ja gefragt, _darf_ er Office drauf lassen oder _muss_ er es löschen?
 
Hi,

ich habe mir die EyeTV-Software von Elgato gekauft und einfach mal bei denen nachgefragt, was ich im Fall eines Weiterverkaufs machen müßte, um legal zu handeln. Nehme an, das ist bei jeder anderen SW ebenfalls so möglich.

Hier deren Antwort:

Von: support-de@elgato.com
Betreff: [Elgato #XDW-484028]: habe eine allgemeine Anfrage
Datum: 7. März 2006 13:49:32 MEZ
An: xxx@rz.uni-duesseldorf.de
Antwort an: support-de@elgato.com

Hallo Herr xxx,

der Key wurde beim Kauf auf Ihren Namen bei uns registriert.

Es wäre daher ratsam, dem Käufer zum einen die Email aus unserem Shop als PDF Datei zur Verfügung zu stellen und zum anderen uns den neuen Namen des Inhabers mitzuteilen.

Sollten Sie den Namen und Email Adresse erhalten haben, senden Sie bitte die Details mit dem Key an
europesales@elgato.com
Dort wird der Key auf den neuen Namen registriert.

Mit freundlichem Gruss
Björn Schnell
Technischer Support
Elgato Systems GmbH


Ticket Details
===================
Ticket ID: XDW-484028
Department: Technischer Support (Deutsch)
Priority: Medium
Status: Closed
 
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