Dingo
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Guten Morgen…
Komisches Thema, ich weiß. Aber ich schreibe gerade an einer Arbeit für die Uni bezüglich der musealen Repräsentation von sterblichen Überresten (Mumien, Schrumpfköpfe etc). Im Moment beschäftigt mich die rechtliche Situation: Nach dem deutschen Grundgesetz ist die Würde des Menschen unantastbar. Ein Leichnam ist aber, juristisch gesehen, ein Gegenstand. Durch Artikel 1, Abs. 1 ist ein Leichnam also nicht geschützt.
Und nun die Frage: durch welches Gesetz sind die Rechte einer Leiche geschützt? Oder ist es einfach ein Gebot der Pietät, mit einer Leiche angemessen zu verfahren?
Komisches Thema, ich weiß. Aber ich schreibe gerade an einer Arbeit für die Uni bezüglich der musealen Repräsentation von sterblichen Überresten (Mumien, Schrumpfköpfe etc). Im Moment beschäftigt mich die rechtliche Situation: Nach dem deutschen Grundgesetz ist die Würde des Menschen unantastbar. Ein Leichnam ist aber, juristisch gesehen, ein Gegenstand. Durch Artikel 1, Abs. 1 ist ein Leichnam also nicht geschützt.
Und nun die Frage: durch welches Gesetz sind die Rechte einer Leiche geschützt? Oder ist es einfach ein Gebot der Pietät, mit einer Leiche angemessen zu verfahren?