Geschäftsführer, Freiberufler & Student ?!

capellmeister

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Hi Zusammen,
bislang war ich Freiberufler & Student im Hauptstudium. In kürze bin ich noch zusätzlich Geschäftsführer einer GmbH, dabei enstehen für mich nun 2 Fragen:

1. Freiberufliche Tätigkeit & Studium gehen ja zusammen, aber ist es überhaupt zulässig darüber hinaus auch Geschäftsführer einer GmbH zu sein?

2. Ist es möglich meine bisherige gesetztliche Krankenversicherung komplett über die Tätigkeit des Geschäftsführers abzuwickeln? Ohne, dass darüber hinaus meine freiberuflichen Einnahmen berücksichtigt werden?

Hat jemand von euch mit diesen Themen Erfahrung gesammelt und kann mir da helfen?


Lieben Gruß!
 
capellmeister schrieb:
Ist es möglich meine bisherige gesetztliche Krankenversicherung komplett über die Tätigkeit des Geschäftsführers abzuwickeln? Ohne, dass darüber hinaus meine freiberuflichen Einnahmen berücksichtigt werden?

Wie soll das denn gehen? Einnahmen sind Einnahmen, egal aus welcher Tätigkeit sie kommen.
Oder gibst Du beim Finanzamt auch nur die Hälfte Deiner Einnahmen an?

Ich will Dir ja nichts unterstellen, aber so wie es im Moment hier zu lesen steht, riecht das nach einer ziemlich illegalen Sache... :suspect:
Präzisier das doch bitte mal.
 
Mal schön langsam.
Er fragt ja nur, ob jemand Erfahrung in Bezug auf diese meiner Meinung nach eher seltene Konstellation der Betätigungsfelder hat. Was mir angesichts der Hits auf dieses Thema und die Anzahl der hilfreichen Antworten auch eher unwahrscheinlich erscheint.
Ich selber kann es mir auch nicht vorstellen, dass das sauber hinzubekommen ist. Aber ich bin kein Fachmann, also hier und jetzt auch nicht hilfreich.
Gruß, Al
 
@capellmeister

Grundsätzlich kannst Du alles sein, was Du willst, auch gleichzeitig. Bei der Krankenversicherung ist es in der Regel entscheidend, was Deine Hauptbetätigung ist. Und zwar nach der Anzahl der Stunden pro Woche, die Du mit der jeweiligen Tätigkeit verbringst.

D.h. wenn Du am meisten von allem studierst UND obendrein nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest (insgesamt, was ist egal, außer in den Semesterferien, da gibts kein Limit), dann kannst Du Dich als Student krankenversichern (was sehr sinnvoll, da äußerst günstig ist).

Wenn Du am meisten von allem angestellter Geschäftsführer bist, dann mußt Du Dich darüber sozialversichern. Maßgeblich für die Beiträge ist dann Dein Geschäftsführergehalt. Deine Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit tun da nichts zur Sache.

Ich bin seit Jahren Student und Freiberufler und finde, das das eine ziemlich gute Kombination ist. Leider ist mein Studium bald zu Ende :(

Ein Kommilitone von mir hat seinerzeit ne GmbH geerbt und hat dadurch keine steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Veränderung erfahren.
 
...mit Sicherheit wird jegliches BAFÖG gestrichen! :D Aber welcher APPLE User bezieht schon BAFÖG....

MacLoud. :music:
 
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