lisanet
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Wenn ich als Sender eine Aussage treffe, dann habe ich als Sender eine Intention damit. Selbst wenn ich damit Rezipienten ausschließen will, ist das meine Intention und gehört bei Veröffentlichung nicht verändert. Das nennt sich Meinungsfreiheit
Ich spreche zwar von "Empfinden beim Empfänger" und nicht von bewusstem Ausschließen, aber wenn du auch bewusst so kommunizierst, dass dir das Empfinden der anderen egal ist, und das alles mit dem Argument der Meinungsfreiheit totschlagen willst, bitte schön. Meinungsfreiheit ist es dann auch, wenn andere Menschen dein Vorgehen als wenig bis nicht tolerant bezeichnen.
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Es bleibt spannend, wie das Gericht hier entscheidet. Vielleicht kriegt man das ja irgendwie mit, damit wir hier nicht wild drauf los spekulieren müssen, ob nun vertragliche Regelungen das Eingreifen des Verlages erlaubt haben, ob Meinungsfreiheit auch die sprachliche Festnagelung der männlichen Wortform bedeutet oder welche anderen Aspekte das Gericht anführt.
Edit 2:
Sehr nahe am Sprachwortschatz von Verschwärungstheoretikern und Populisten finde ich übrigens den Begriff "Spachdoktrin". Bereits damit zeigt sich für mich, dass die Autorin nicht bemüht ist eine offene Diskussion zu führen, sondern durch Polemik mit dem Unterton der Unterdrückung anders denkender Menschen ein Framing zu setzen und sich als Opfer einer anonymem Macht darzustellen.
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