Musik GEMA Deal mit YouTube

CUC

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Bedeutet der neue Deal zwischen GEMA und YouTube, dass man nun auch Coverversionen (also Fremdkompositionen) hochladen darf, ohne selber dafür Lizenzgebühren an die entsprechenden Plattenfirmen zahlen zu müssen?
 
Bedeutet der neue Deal zwischen GEMA und YouTube, dass man nun auch Coverversionen (also Fremdkompositionen) hochladen darf, ohne selber dafür Lizenzgebühren an die entsprechenden Plattenfirmen zahlen zu müssen?

wohl kaum, ansonsten hätte man ja eine legale Sharing Plattform etabliert.
 
Es wurde kein deutscher Milennium Copyright Act verabschiedet, sondern lediglich eine Einigung zwischen Youtube und der Gema.
 
sondern lediglich eine Einigung zwischen Youtube und der Gema.

Und was besagt die Einigung genau?
Dass für jeden Klick der entsprechende Künstler über die GEMA von YouTube eine Vergütung erhält (die YouTube über die Werbeeinnahmen finanziert)?

Somit erhielten die Künstler / Plattenfirmen doch auch für Coverversionen Entgeld.
 
Die Vereinbarung wird wohl bedeuten, daß man hierzulande auch die Videos anschauen darf, die man in anderen Ländern, wo YT bereits Vereinbarungen hatte mit den entsprechenden Lizenzverwaltern, schon länger anschauen durfte. Da wird nichts Geheimnisvolles dran sein, außer daß halt Geld fliest an die GEMA, die das dann verteilt. Irgendwie, nicht zwingend an die Künstler, deren Musik wirklich gespielt wurde, eher gewinnbringend an die Platzhirsche, aber das ist ein völlig anderes Thema.
 
Die Vereinbarung wird wohl bedeuten, daß man hierzulande auch die Videos anschauen darf, die man in anderen Ländern, wo YT bereits Vereinbarungen hatte mit den entsprechenden Lizenzverwaltern, schon länger anschauen durfte. Da wird nichts Geheimnisvolles dran sein, außer daß halt Geld fliest an die GEMA, die das dann verteilt.

Ja - und müsste das in der Konsequenz nicht bedeuten, dass es nun auch erlaubt ist, Coverversionen hochzuladen,
ohne selbst Lizenzgebühren an die Rechteinhaber entrichten zu müssen, weil -siehe oben-?
 
Das sind doch zwei paar Schuhe:

Die Cover-Geschichte ist erst mal nur zwischen dir und dem Original-Autor/Produzent/... und wie ihr euch einigt, damit du sein Werk überhaupt weiterverwenden darfst, da er das (Urheber-)Recht hat, darüber zu bestimmen, was mit seinem geistigen Eigentum passiert. Das ist noch deutlich vor einer möglichen Aufführung.

Die andere Sache ist zwischen dem Aufführenden (hier YouTube) eines veröffentlichten Werks und dem Autor/Produzent/... bzw. dessen Helfer (Gema), der für ihn die Gebühr für die Aufführung des Werkes eintreibt.
> Und genau darüber haben sie sich jetzt wohl mal geeinigt.
 
Da bin ich mir nicht so sicher.

Es geht doch im Kern darum, dass Rechteinhaber nicht möchten, dass ihr geistiges Eigentum kostenlos zur Verfügung gestellt wird.
Sowohl bei einem "Original" möchte das Label als Rechteinhaber Einnahmen für jeden Klick (also wie für einen Kauf) - aber auch bei einem Cover. Mir erklärte mal ein Berliner Musiklabel, dass ich die Coverversion eines Stückes, an dem sie Rechte halten, nicht auf YouTube veröffentlichen darf, weil YouTube ihnen für Klicks an Stücken, an denen sie Rechte haben, kein Geld zahlt. Daher müsste ich Geld an sie bezahlen, um es auf YouTube veröffentlichen zu können.
Und genau das hat sich doch jetzt geändert.
Und ob Original oder Cover - es geht doch auch um die Komposition an sich, an denen das Label Rechte hat, und wofür das Label Gebühren möchte. Und bei der Komposition ist doch vollkommen einerlei, von wem sie gespielt wird.
 
Es kommt darauf an, was du mit Cover jetzt ganz genau meinst: Ein echtes Cover, eine Bearbeitung, ein Sampling, ein Remix, ...?
Oder noch besser: Eine Kombination davon. ;)

Lies dir mal das dazu ganz durch:
http://www.soundandrecording.de/stories/der-rechtliche-hintergrund-von-coverversionen/

Kurzum:
Immer VORHER mit dem Verlag abklären ist am einfachsten, dann weiß jeder, wo er dran ist und du kriegst hinterher keine Probleme.
 
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Ja - und müsste das in der Konsequenz nicht bedeuten, dass es nun auch erlaubt ist, Coverversionen hochzuladen,
ohne selbst Lizenzgebühren an die Rechteinhaber entrichten zu müssen, weil -siehe oben-?
Nö.
Das sind zwei paar Schuhe. Youtube-Veröffentlichen von vorhandenen Videos und erstellen eigener Videos. Unabhängig vom neuen Vertrag ist letzteres ohne Vertrag rechtswidrig. Man beachte dabei die Forderungen der Verwertungsgesellschaft XY - den genauen Namen habe ich vergessen - für Fotokopien, die Eltern an Kindergartenkinder ausgeteilt haben für Weihnachtslieder (oder Martinslaternenlieder).
Der Gesang war frei, die Fotokopien mit Text und Melodie wurden aber abgezockt, auch wenn die meisten Weihnachtslieder vor Jahrhunderten geschrieben wurden.
Wenns um Geld geht, fallen alle kulturellen Schranken, und da stören den sogenannten Gesetzgeber auch nicht die Interessen der Bürger, man orientiert sich in Deutschland nur an den Interessen der Wenigen, die auch 70 Jahre nach dem Tod des Künstlers noch abzocken wollen und dürfen (und wenn es nach den Vorschlägen der interessierten Lobby geht, auch noch viel länger.
Daß die Einnahmen selten an die Erben gehen, meistens an (meist multinationale) Verwertungsgesellschaften ohne eigenes kreatives Potential, macht noch deutlicher, worum es da geht.
 
Das finde ich ja auch sehr speziell.
Zitat Heise:
Apple-Maut für iOS-User
Obacht: Wer das YouTube-Red-Abo über die iOS-App abschließt, muss 30 Prozent mehr löhnen. Google reicht schlicht jene Umsatzbeteiligung, die Apple in seinem App Store einfordert, an dessen Nutzer durch.

Bei anderswo abgeschlossenen Abonnements entfällt der Aufpreis. Voraussichtlich werden Logins auf iOS-Geräten trotzdem möglich sein.
 
Bedeutet der neue Deal zwischen GEMA und YouTube, dass man nun auch Coverversionen (also Fremdkompositionen) hochladen darf, ohne selber dafür Lizenzgebühren an die entsprechenden Plattenfirmen zahlen zu müssen?

Nein, sicher nicht. Um eine Coverversion hochladen zu dürfen brauchst du die Erlaubnis vom Rechteinhaber des Originals, du musst also eine Lizenz dafür bekommen, für die der Rechteinhaber in der Regel Geld, eine Umsatzbeteiligung oder ähnliches sehen will. Wie die Konditionen genau aussehen musst du mit dem Rechteinhaber individuell aushandeln. Wenn sich der Rechteinhaber mit dem Geld, das er von Youtube über die Gema bekommt, zufrieden gibt, schön, aber das muss nicht so sein.

Der Gesang war frei, die Fotokopien mit Text und Melodie wurden aber abgezockt, auch wenn die meisten Weihnachtslieder vor Jahrhunderten geschrieben wurden.

Das würde ich so nicht sagen. Die Originalnoten von alten Weihnachtsliedern sind mittlerweile frei, können also ohne Probleme gesungen werden. Anders sieht das mit bearbeiteten/arrangierten Fassungen aus, bei denen eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht wird. Da gilt dann erneut der Schutz ab dem Datum, an dem diese Fassungen angefertigt wurde, d.h. für eine öffentliche Aufführung fallen dann Lizenzkosten an. Und selbst wenn man die Originalnoten hernimmt, muss man aufpassen, denn die darf man zwar öffentlich vortragen, aber wenn man die Noten aus einem Buch kopiert (weil man das Stück mit mehreren Leuten singen will), so hält der Verlag an dem Notensatz ein Urheberrecht. D.h. es können für das Kopieren Kosten anfallen. Ein Abschreiben der Originalnoten und anschließendes Vervielfältigen sollte hingegen kostenfrei bleiben.
 
Das finde ich ja auch sehr speziell.
Zitat Heise:
Apple-Maut für iOS-User
Obacht: Wer das YouTube-Red-Abo über die iOS-App abschließt, muss 30 Prozent mehr löhnen. Google reicht schlicht jene Umsatzbeteiligung, die Apple in seinem App Store einfordert, an dessen Nutzer durch.

Bei anderswo abgeschlossenen Abonnements entfällt der Aufpreis. Voraussichtlich werden Logins auf iOS-Geräten trotzdem möglich sein.
Das ist nicht ungewöhnlich wenn man mit einem Mac oder Ios Gerät eine Reise kauft ist diese auch teurer als mit einem Windows oder Linuxgerät!
 
Ganz einfach: Der Upload bleibt illegal, der Download nicht.
 
das musste ja so kommen:

Überall grässliche Pop-Videos: Erste YouTube-Nutzer wünschen sich GEMA-Hinweis zurück
 
wäre doch gut:

Das Ende der GEMA, so wie wir sie kennen

Kammergericht folgt BGH bzgl. Verlegeranteilen von Wahrnehmungsgesellschaften

Das Berliner Kammergericht hat auf die Berufung des Musikers (und Labelinhabers) Bruno Gerd Kramm festgestellt, dass die GEMA nicht berechtigt ist, aus den Herrn Kramm zustehenden Vergütungen die Verlegeranteile in Abzug zu bringen. Dies betrifft etwa 40% für das sogenannte mechanische Recht an Musikwerken (z.B. CDs) und 33 1/3% beim Aufführungs- und Senderecht.

https://www.heise.de/tp/news/Das-Ende-der-GEMA-so-wie-wir-sie-kennen-3465396.html
 
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