Da bin ich mir nicht so sicher.
Es geht doch im Kern darum, dass Rechteinhaber nicht möchten, dass ihr geistiges Eigentum kostenlos zur Verfügung gestellt wird.
Sowohl bei einem "Original" möchte das Label als Rechteinhaber Einnahmen für jeden Klick (also wie für einen Kauf) - aber auch bei einem Cover. Mir erklärte mal ein Berliner Musiklabel, dass ich die Coverversion eines Stückes, an dem sie Rechte halten, nicht auf YouTube veröffentlichen darf, weil YouTube ihnen für Klicks an Stücken, an denen sie Rechte haben, kein Geld zahlt. Daher müsste ich Geld an sie bezahlen, um es auf YouTube veröffentlichen zu können.
Und genau das hat sich doch jetzt geändert.
Und ob Original oder Cover - es geht doch auch um die Komposition an sich, an denen das Label Rechte hat, und wofür das Label Gebühren möchte. Und bei der Komposition ist doch vollkommen einerlei, von wem sie gespielt wird.