Hallo,
der Ärger hört nicht auf... ich bräuchte mal einen rechtlichen Rat von euch.
Weiß jemand, ob ich innerhalb von 14 Tagen nach Kauf das Recht habe, mein iBook an den Händler zurückzugeben und mein Geld zurück zu verlangen oder muß ich dem Händler ein Recht auf Nachbesserung gewähren?
Ich könnte nur noch heulen: nachdem ich fast einen Monat auf mein iBook gewartet habe und dieses beim Händler abgeholt habe (kein authorisierter Apple-Händler) war die Enttäuschung groß, mal abgesehen davon, dass es mir sehr suspekt vorkam, dass ich mir das Modell nicht im Laden angucken sollte (O-Ton: "das wollen Sie doch nicht jetzt hier auspacken"), auf der Rechnung keine Seriennummer stand und ich auch nur eine CD einlegen mußte und alle Programme schon im September 03 draufgespielt waren (Hergestellt Anfang Februar o4) dann der Schock:
das komplette Gehäuse ist total verzogen: der Deckel steht links über und läßt sich nicht bei Druck auf den Knopf öffnen, sondern nur wenn man den Deckel leicht nach vornne drückt. Die linke Seite neben dem Display ist total wellig und der Rechner bootet nicht von der CD.
Ich habe den Rechner dann einem Apple Menschen am Dienstag in Hamburg gezeigt und dieser sagte mir, ich solle den Rechner als DOA-Fall zurück schicken und nach einem neuen Gerät verlangen.
Also bin ich zu einem sehr hilfsbereiten Apple-Händler gegangen (hätte ich dort mal von Anfang an meinen Rechner gekauft!), um den Rechner wieder zurückzuschicken.
Heute dann der Rückruf: Apple nimmt den Rechner nicht zurück, da er so wie er vorliegt nicht von Apple aus dem Werk verkauft wurde... der 512MB Baustein ist nicht von Apple ab Werk eingebaut worden und somit wird´das iBook nicht als DOA akzeptiert, da ja derjenige, der diesen Baustein eingebaut hat den Rechner kaputt gemacht haben könnte. Allerdings hätte demjenigen auffallen müssen, dass das Gehäuse kaputt ist und den Rechner nicht weiterverkaufen dürfen...
Tja, ich will auf keinen Fall diesen dubiosen Rechner repariert zurückbekommen, sondern ein neues Gerät - und zwar nicht von diesem alten Händler.
Meint ihr, ich kann am Montag vor dessen Ladentür stehen und mein Geld zurückverlangen?
Danke im voraus für eure Ratschläge!!!
Helpless Ilaria
der Ärger hört nicht auf... ich bräuchte mal einen rechtlichen Rat von euch.
Weiß jemand, ob ich innerhalb von 14 Tagen nach Kauf das Recht habe, mein iBook an den Händler zurückzugeben und mein Geld zurück zu verlangen oder muß ich dem Händler ein Recht auf Nachbesserung gewähren?
Ich könnte nur noch heulen: nachdem ich fast einen Monat auf mein iBook gewartet habe und dieses beim Händler abgeholt habe (kein authorisierter Apple-Händler) war die Enttäuschung groß, mal abgesehen davon, dass es mir sehr suspekt vorkam, dass ich mir das Modell nicht im Laden angucken sollte (O-Ton: "das wollen Sie doch nicht jetzt hier auspacken"), auf der Rechnung keine Seriennummer stand und ich auch nur eine CD einlegen mußte und alle Programme schon im September 03 draufgespielt waren (Hergestellt Anfang Februar o4) dann der Schock:
das komplette Gehäuse ist total verzogen: der Deckel steht links über und läßt sich nicht bei Druck auf den Knopf öffnen, sondern nur wenn man den Deckel leicht nach vornne drückt. Die linke Seite neben dem Display ist total wellig und der Rechner bootet nicht von der CD.
Ich habe den Rechner dann einem Apple Menschen am Dienstag in Hamburg gezeigt und dieser sagte mir, ich solle den Rechner als DOA-Fall zurück schicken und nach einem neuen Gerät verlangen.
Also bin ich zu einem sehr hilfsbereiten Apple-Händler gegangen (hätte ich dort mal von Anfang an meinen Rechner gekauft!), um den Rechner wieder zurückzuschicken.
Heute dann der Rückruf: Apple nimmt den Rechner nicht zurück, da er so wie er vorliegt nicht von Apple aus dem Werk verkauft wurde... der 512MB Baustein ist nicht von Apple ab Werk eingebaut worden und somit wird´das iBook nicht als DOA akzeptiert, da ja derjenige, der diesen Baustein eingebaut hat den Rechner kaputt gemacht haben könnte. Allerdings hätte demjenigen auffallen müssen, dass das Gehäuse kaputt ist und den Rechner nicht weiterverkaufen dürfen...
Tja, ich will auf keinen Fall diesen dubiosen Rechner repariert zurückbekommen, sondern ein neues Gerät - und zwar nicht von diesem alten Händler.
Meint ihr, ich kann am Montag vor dessen Ladentür stehen und mein Geld zurückverlangen?
Danke im voraus für eure Ratschläge!!!
Helpless Ilaria