Geld zurück?

Pingu schrieb:
Vielleicht solltest Du Dich selber ersteinmal schlau machen. Denn im BGB steht nichts von der Anzahl überhaupt. Im BGB wird nur von "zumutbar" geschrieben.

Es gibt nur eine gerichtliche Auslegung von "zumutbar". Diese liegt meines Wissens bei einfach Sachen bei 2 mal und bei komplexeren Sachen bei 3 mal.

Pingu

Das war jetzt hoffe ich nicht dein ernst....wenn ich schon schreibe wo es steht könntest du dir auch die Mühe machen und nachlesen!! Und nicht wieder "schmarrn" zurückschreiben. Manchmal muss man sich schon fragen ...

Danke @ macfreak, wenigstens einer der sich informiert bevor er was postet ;) ;)

Achja: Und wen es interessiert: auch ich war stolzer Besitzer eines MB und dieses MB wurde 2 mal repariert (erfolglos). Danach kam Apple auf mich zu und fragte ob ich ein Austauschgerät oder das Geld zurück haben will ...
Das soll jetzt aber nicht heißen, dass das immer so geht und es sollte natürlich auch nicht darauf spekuliert werden. Bei mir lief leider alles sehr unglücklich...
 
Sled schrieb:
Danke @ macfreak, wenigstens einer der sich informiert bevor er was postet ;) ;)
Dafür musste ich mich nicht vorher informieren. :p
 
IKEAsecurity schrieb:
will nich unbedingt extra neuen thread aufmachen deshalb:

Kann man das 56k apple modem innerhalb 14 Tagen zurückgeben, wenn man es mit dem macbook bestellt hat oder ist das ans book gebunden?
:rotfl: Ich schmeiß mich weg!!!! Der ist echt gut!!!!

Die Dinger zählen doch zur Serienausstattung. Du kannst es zwar rausnehmen, aber du verlierst die Garantieansprüche, weil du das Gerät geöffnet hast (Du wirst wohl kaum zu einem Apple-KD gehen und Geld fürs ausbauen bezahlen...) . Und dann willst du es zu Apple schicken, damit die Dir dafür Geld zurückgeben???? Kaufst du Dir auch nen Auto, montierst die Scheibenwischer ab, weil du sie nicht brauchst und willst dafür Geld zurück? Oder glaubst du, dass dein Apple dardurch schneller wird????ß
:rotfl: :rotfl: :rotfl: :rotfl: :rotfl: :rotfl:
 
@xenayoo: Modems waren mal Serienausstattung, jetzt nicht mehr, schau dir mal die Macbook-Angebote an. Und ob das Öffnen des Gehäuses bei jedem Mac gleich Garantieverlust bedeuten darf, ist so viel ich weiss nicht mal so klar. Da gab es einige Urteile bei anderen Herstellern, wo der Kunde Recht bekam, jedenfalls meine ich mich da noch daran zu erinnern...
 
Sind die Modems nicht USB? Ja, sie sind :)
Also wozu das Macbook öffnen?
 
doppelpost, sry
 
Zuletzt bearbeitet:
Oh man....ich glaube der Threat macht einen neuen Rekord in sachen: "Leute posten müll, weil sie einfach ins blaue reden ohne sich vorher zu informieren"

@xenayoo: ich lach mich über dich kaputt ;) das war wohl ein Eigentor

@themeneröffner: Du kannst das Modem auch unabängig vom MB zurückschicken...
 
Sled schrieb:
Oh man....ich glaube der Threat macht einen neuen Rekord in sachen: "Leute posten müll, weil sie einfach ins blaue reden ohne sich vorher zu informieren"
Das Traurige an der Sache ist, dass solche Dinge teilweise von Usern kommen, die schon eine ganze Weile "dabei" sind (siehe xenayoo).

Aber ich will den Thread jetzt nicht zerlabern. :rolleyes:
 
Apropos:

Ich habe ein ähnliches Problem. Habe ein iBook G3 800, bei dem schon in der Gewährleistungszeit (innerhalb 2 Jahre nach Kauf) 2 mal das Logic Board ausgetauscht werden musste und auch im dritten Lebensjahr des iBooks musste das Logic Board noch einmal getauscht werden, was damals durch die Apple Garantieerweiterung gedeckt wurde. Nun, da etwas mehr als 3 Jahre seit dem Kauf verstrichen sind, fängt das blöde Ding schon wieder an, Faxen zu machen, die mich vermuten lassen, dass das Logic Board schon wieder kaputt ist.

Meine Frage ist nun, ob sich durch eine Reparatur die Gewährleistung auf das Logic Board verlängert? Die letzte Reparatur ist, wie gesagt, noch keine 2 Jahre her und nach 3 fehlerhaften Logic Boards dürfte es ja nicht so arg schwer sein, zu beweisen, dass der Mangel dem schon beim Einbau des letzten Logic Boards angelegt war.
 
Soweit ich weiß steht oft in den AGB unter den Gewährleistungsbedingungen, dass eine Reparatie den GEwährleistungszeitraum NICHT verlängert. Wie es bei Apple ausschaut, ob es da in den AGB sowas gibt, weiß ich nicht. Kann dir da leider keine zuverlässige Auskunft geben, vermute aber, dass der Zeitraum nicht verlängert wird...
 
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