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Sled
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Pingu schrieb:Vielleicht solltest Du Dich selber ersteinmal schlau machen. Denn im BGB steht nichts von der Anzahl überhaupt. Im BGB wird nur von "zumutbar" geschrieben.
Es gibt nur eine gerichtliche Auslegung von "zumutbar". Diese liegt meines Wissens bei einfach Sachen bei 2 mal und bei komplexeren Sachen bei 3 mal.
Pingu
Das war jetzt hoffe ich nicht dein ernst....wenn ich schon schreibe wo es steht könntest du dir auch die Mühe machen und nachlesen!! Und nicht wieder "schmarrn" zurückschreiben. Manchmal muss man sich schon fragen ...
Danke @ macfreak, wenigstens einer der sich informiert bevor er was postet
Achja: Und wen es interessiert: auch ich war stolzer Besitzer eines MB und dieses MB wurde 2 mal repariert (erfolglos). Danach kam Apple auf mich zu und fragte ob ich ein Austauschgerät oder das Geld zurück haben will ...
Das soll jetzt aber nicht heißen, dass das immer so geht und es sollte natürlich auch nicht darauf spekuliert werden. Bei mir lief leider alles sehr unglücklich...