Geld zurück?

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LogicX

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Hallo,
wann kann ich den bei Apple mein Geld zurückfordern.
Ich habe jetzt meine 5 Reparatur hintermir

-Logicboard fiepen und ziemling heiß
-Akku defekt
-Logicboard und Lüfter rattert und schleift
-Logicboard tasuch da USB Port und Airport nicht getan hat
-nochmal LB tausch da nach einem Tag gleich ein Wackelkontakt war da ging das Display aus oder hat die Farben falsch dargestellt wenn man auf die Entertaste kam-

Nun hab ich langsam keine Lust mehr auf dieses Laptop.
Deshalb meine Frage kann ich nun das Geld zurückfordern?

Gruß
Daniel
 
Ich bin der Meinung das man sogar schon nach der dritten fehlgeschlagenen Reparatur vom Kaufvertrag zurücktreten kann.
Also würde ich ja sagen.
 
Ja, wenn ich es richtig im Kopf habe, muss man 3mal dem Hersteller die Möglichkeit geben, die Sache in Ordnung zu bringen. Dann hat man Recht auf Wandelung (Rückgabe) oder Minderung (Preissenkung).

Am besten mal den Rechtsanwalt Deines Vertrauens fragen.
 
will nich unbedingt extra neuen thread aufmachen deshalb:

Kann man das 56k apple modem innerhalb 14 Tagen zurückgeben, wenn man es mit dem macbook bestellt hat oder ist das ans book gebunden?
 
Sollte auch einzeln zurückschickbar sein.
 
LogicX schrieb:
Nun hab ich langsam keine Lust mehr auf dieses Laptop.
Deshalb meine Frage kann ich nun das Geld zurückfordern?

Wenn ich mich nicht irre muss der Fehler immer am gleichen Teil sein, damit man es nach dem 3. Versuch zurück geben kann.
Keine Ahnung ob man das Macbook als ganzes "Stück" nehmen kann.
Am besten rufst du mal bei Apple an und fragst direkt nach.
 
ich denke eher der "selbe Fehler" muss 3 mal repariert worden sein...
 
Jo der selbe Fehler muss 3 mal repariert worden sein, erst dann hat man das Recht auf Wandlung...
Evtl mal lieb fragen und auf Kulanz hoffen
 
KonBon schrieb:
Ich bin der Meinung das man sogar schon nach der dritten fehlgeschlagenen Reparatur vom Kaufvertrag zurücktreten kann.

ACK. Ja, das stimmt so!
 
Silence7 schrieb:
ich denke eher der "selbe Fehler" muss 3 mal repariert worden sein...

Nein, das Gesetz macht hier keine Vorschriften. Das ist egal, ob der selbe oder unterschiedliche Fehler auftreten. Nach der dritten, fehlgeschlagenen Nachbesserung hat der Kaeufer das Recht vom KV zurueckzutreten.
 
IKEAsecurity schrieb:
will nich unbedingt extra neuen thread aufmachen deshalb:

Kann man das 56k apple modem innerhalb 14 Tagen zurückgeben, wenn man es mit dem macbook bestellt hat oder ist das ans book gebunden?

Da das Modem als BTO zaehlt, eher nein. Ich wuerde aber dennoch mal bei Apple nachfragen.
 
Du kannst anch der !! ZWEITEN !! erfolglosen Reperatur vom Kaufvertrag zurücktreten.

Alle die hier was mit 3 verzapft haben, sollten sich vielleicht vorher schlau machen, bevor sie so etwas posten. -> §440 war's glaub ich

Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob 2mal der gleiche Feheler vorliegen muss, dass du zurücktreten kannst...

An deiner Stelle würde mich aber das Paragraphen zeugs gar nicht interessieren, sondern ruf an und frag nach ;)
Die werden dich nicht anlügen...
 
§440 im BGB natürlich ....
 
Ja... jup stimmt, also 3 mal ein kaputtes Geraet in den Haenden halten :D.
 
Silence7 schrieb:
ich denke eher der "selbe Fehler" muss 3 mal repariert worden sein...

Wieviel Einzelkomponenten hat son Book ??:)
Buaah, da kommt man auf ne stattliche Anzahl an eventuellen Reparaturen, so jedes Teil 1x....tztztzzz....kann ich mir nicht vorstellen, dass das so hingenommen werden muss.:rolleyes:
Ich würde das Teil definitiv zurück geben !!
 
Ich hatte weiter unten schon einen neuen Thread aufgemacht, der aber irgendwie schnell durchrutschte. Wie lange gilt dieses Recht? Bei mir sind es drei Logicboard-Tauschs innerhalb von ca. einem Jahr, wobei das Neue jetzt genau 2 Tage funktionierte. Ich habe meinen Händler schon mal angewiesen, mit Apple darüber zu sprechen, ein Austauschgerät zu stellen. Denn der Fehler kann nachweislich nicht durch Fehlhandling entstanden sein, was mit der Techniker bestätigt hat. Falls Apple darauf nicht eingeht, bräuchte ich eine neue Taktik, weil mit dem Powerbook werde ich wohl nicht mehr glücklich...
 
Sled schrieb:
Du kannst anch der !! ZWEITEN !! erfolglosen Reperatur vom Kaufvertrag zurücktreten.

Alle die hier was mit 3 verzapft haben, sollten sich vielleicht vorher schlau machen, bevor sie so etwas posten. -> §440 war's glaub ich
Vielleicht solltest Du Dich selber ersteinmal schlau machen. Denn im BGB steht nichts von der Anzahl überhaupt. Im BGB wird nur von "zumutbar" geschrieben.

Es gibt nur eine gerichtliche Auslegung von "zumutbar". Diese liegt meines Wissens bei einfach Sachen bei 2 mal und bei komplexeren Sachen bei 3 mal.

Pingu
 
Pingu schrieb:
Vielleicht solltest Du Dich selber ersteinmal schlau machen. Denn im BGB steht nichts von der Anzahl überhaupt. Im BGB wird nur von "zumutbar" geschrieben.
Nanana...

§440 schrieb:
Außer in den Fällen des § 281 Abs. 2 und des § 323 Abs. 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 3 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.
:hehehe:
 
Das bezieht sich aber alles auf die Gewährleistung und somit auf den Händler. Sprich Apple selbst ist nur der Ansprechpartner, wenn man direkt im Apple Store gekauft hat.

Lässt man es auf Garantie von Apple reparieren, kann Apple selbst bestimmen, was zumutbar ist (in den Garantiebestimmungen), da es ja eine freiwillige Leistung ist.
 
D.h. wenn der Apple Store etwas über die "Kundenzufriedenheit" nach Ablauf der Garantie und innerhalb der Gewährleistung abwickelt, sind sie wieder aus dem Schneider und man muss erst einmal vor Gericht, um eine Gewährleistungsverpflichtung von Apple anerkennen zu lassen? Mannmannmann, naja, vielleicht kommt ja diesmal auch was für die Kundenzufriedenheit raus...
 
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