Gefahrenzeichen rechtlich geschützt?

xeo

xeo

Aktives Mitglied
Thread Starter
Dabei seit
19.03.2006
Beiträge
699
Reaktionspunkte
25
Hallo,

ich habe mal eine rechtliche Frage und zwar kann ich z.B. auf ein Plakat oder andere Werbeträger solche Gefahrenzeichen verwenden, oder sind diese geschützt?

kat_gefahrstoffverordnung_1.jpg



Danke schon mal
 
Der Link geht nicht.
 
Der Link geht nicht.

Ein wenig Intelligenz und Verständnis sollte man Benutzern dieses Forums schon angedeihen lassen.

Und nein, ich erkläre jetzt nicht wie man den Link öffnen kann.
Ein Blick und man sieht was falsch ist ! :(

Ontopic:
Ich halte es für äußerst unwahrscheinlich das jene Symbole geschützt sind, erwartet doch respektive schreibt es das Bundesamt für Güterverkehr sowie die Berufsgenossenschaften das Anbringen solcher Gefahren- und Sicherheitshinweise vor. ;)


In diesem Sinne

Smartcom
 
Die Frage gilt genauso z.B. für Verkehrszeichen.
Gibt es urheberrchtliche Einschränkungen für Symbole, die aufgrund von Normen verwendet werden müssen? Als Norm meine ich Gesetz, Verordnung, Unfallverhütungsvorschrift oder DIN-Norm.

Was sagt das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte?
§5 UrhG:
(1) Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze zu Entscheidungen genießen keinen urheberrechtlichen Schutz.

(2) Das gleiche gilt für andere amtliche Werke, die im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht worden sind, mit der Einschränkung, daß die Bestimmungen über Änderungsverbot und Quellenangabe in § 62 Abs. 1 bis 3 und § 63 Abs. 1 und 2 entsprechend anzuwenden sind.

(3) Das Urheberrecht an privaten Normwerken wird durch die Absätze 1 und 2 nicht berührt, wenn Gesetze, Verordnungen, Erlasse oder amtliche Bekanntmachungen auf sie verweisen, ohne ihren Wortlaut wiederzugeben. In diesem Fall ist der Urheber verpflichtet, jedem Verleger zu angemessenen Bedingungen ein Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung einzuräumen. Ist ein Dritter Inhaber des ausschließlichen Rechts zur Vervielfältigung und Verbreitung, so ist dieser zur Einräumung des Nutzungsrechts nach Satz 2 verpflichtet.
 
Ich wäre mit den original Gefahrensymbolen vorsichtig. Bei uns im Labor wurde ein Gefahrensymbol für Radioaktivität in den normalen Müll geschmissen. Anschliessend folget eine sehr hohe Rechnung da dieser Müll auf der Deponie entdeckt wurde und man annehmen musste dass ein grosser Bereich dekontaminiert werden muss. Mein klarer Verstand sagt, lass die Finger davon und wenn du sowas nehmen musst dann verändere es so dass es eindeutig nur an das Original angelehnt ist,
 
Zurück
Oben Unten