Gefahrenübergang Versendung Internethändler

picknicker1971

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Ich weiss, dass ich hier keine Rechtsberatung erwarten darf/soll aber eventuell kann mir einer aus Erfahrung hier einen Hinweis geben:

Nach m.V. findet die Gefahrenübergabe bei einem Versand von Händler an den Endverbraucher mit der Übergabe des Päckchen statt. D.h. für den etwaigen Verlust der Sendung haftet der Versender/Händler.
Wie ist das, wenn der Händler 2 Sorten von Versendung anbietet, also "normale" Post und DHL (dann auch i.d.R. versichert) und ich als Kunde die normale Variante wähle?
Mir geht es nicht um eBay ect. von Privat and Privat
 
Ich sehe nicht, warum die Form des Versands da einen Einfluss haben sollte.
Beim Versendungskauf findet der Gefahrübergang bereits dann statt, wenn die Sache abgeschickt wurde (§ 447 Abs. 1 BGB), also z. B. mit der Übergabe an den Spediteur. Dies gilt gem. § 475 Abs. 2 BGB jedoch grundsätzlich nicht beim Verbrauchsgüterkauf: Bestellt ein Verbraucher bei einem Unternehmer eine Sache, so geht die Gefahr erst über, wenn der Verbraucher die Sache erhalten hat. Abweichende Vereinbarungen (z. B. „unversicherter Versand nur auf Gefahr des Käufers“) sind nach § 475 Abs. 1 BGB unwirksam.
 
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Ich weiss, dass ich hier keine Rechtsberatung erwarten darf/soll aber eventuell kann mir einer aus Erfahrung hier einen Hinweis geben:

Nach m.V. findet die Gefahrenübergabe bei einem Versand von Händler an den Endverbraucher mit der Übergabe des Päckchen statt. D.h. für den etwaigen Verlust der Sendung haftet der Versender/Händler.
Wie ist das, wenn der Händler 2 Sorten von Versendung anbietet, also "normale" Post und DHL (dann auch i.d.R. versichert) und ich als Kunde die normale Variante wähle?
Mir geht es nicht um eBay ect. von Privat and Privat
Ist das so? Das kann glaub ich jeder in seinen AGB oder in einem entsprechenden Vertrag regeln wie er will.
 
Nein, man kann die Rechte der Verbraucher nicht durch einseitige AGBs schmälern.
Das einzige was der Händler damit erreichen kann ist eine Abmahnung.

Das was Maulwurn gepostet hat ist zutreffend.
Beim Versand von Händler an Privat, trägt der Händler das Transportrisiko.
Beim Versand von Privat an Privat, trägt der Empfänger das Risiko.

Ein Händler der das Risiko nicht selber tragen möchte, sollte einen versicherten Versandweg wählen,
zumal er die Kosten ja sowieso auf den Kunden abwälzen kann.

P.S. Bei gewerblichen Kunden regelt man solche Probleme üblicherweise über die Lieferbedingungen Incoterms.
 
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Nein, man kann die Rechte der Verbraucher nicht durch einseitige AGBs schmälern.
Das einzige was der Händler damit erreichen kann ist eine Abmahnung.

Das was Maulwurn gepostet hat ist zutreffend.
Beim Versand von Händler an Privat, trägt der Händler das Transportrisiko.
Beim Versand von Privat an Privat, trägt der Empfänger das Risiko.

Ein Händler der das Risiko nicht selber tragen möchte, sollte einen versicherten Versandweg wählen,
zumal er die Kosten ja sowieso auf den Kunden abwälzen kann.

P.S. Bei gewerblichen Kunden regelt man solche Probleme üblicherweise über die Lieferbedingungen Incoterms.

so kenne ich das auch.
 
Nein, man kann die Rechte der Verbraucher nicht durch einseitige AGBs schmälern.
Das einzige was der Händler damit erreichen kann ist eine Abmahnung.

Das was Maulwurn gepostet hat ist zutreffend.
Beim Versand von Händler an Privat, trägt der Händler das Transportrisiko.
Beim Versand von Privat an Privat, trägt der Empfänger das Risiko.

Ein Händler der das Risiko nicht selber tragen möchte, sollte einen versicherten Versandweg wählen,
zumal er die Kosten ja sowieso auf den Kunden abwälzen kann.

P.S. Bei gewerblichen Kunden regelt man solche Probleme üblicherweise über die Lieferbedingungen Incoterms.

Tuto corecto :)
 
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