Gebrauchtwagenverkauf, worauf achten ?

S-O

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Hi!
Meine Süsse möchte am Sonntag Ihr Auto gebraucht verkaufen. Auf welche "Fallstricke" sollte man achten ?
Was passiert, wenn Sie das Auto zugelassen verkauft, der Verkäufer mit ihrer Zulassung am gleichen Tag ins Ausland fährt, dort einen Unfall baut ? Gehen ihre Prozente bei der Versicherung hoch ? Würdet ihr überhaupt ein Auto mit Zulassung verkaufen ?
Stichwort Probefahrt: Führerschein zeigen lassen. Perso zeigen lassen, beides kopieren, o.k. Aber was passiert, wenn der Käufer bei der Probefahrt verunfallt ?

Einen Geldscheinprüfer werde ich noch kaufen. Sonst noch ein paar Tipps ?

Gruß aus Mainz

S-O
 
Im Netz gibt es garantiert Verträge für Gebrauchtwagenverkäufe. Ich würde auch niemals einen angemeldeten Wagen verkaufen! Wenn der Kunde ihn direkt am Sonntag mitnehmen möchte, Pech gehabt! Ich würde mir am Sonntag vom Kunden eine Anzahlung geben lassen und Montags alles weitere machen (Fahrzeug abmelden, Papiere zusammen suchen usw.) Erst dann gibt es den Wagen. Bis jetzt klappte das immer 100%.

und wech, der bono
 
Klar kann er die Karre sofort mitnehmen, wenn er
a) alles cash bezahlt
b) vor Zeugen(!) einen Wisch unterschreibt, dass er die Karre am ... um .. Uhr übernommen hat
c) eine Kopie eines gültigen Perso daläßt.
Dann kann nichts mehr passieren.
Ansonsten natürlich einen Kaufvertrag machen, Muster gibt's beim ADAC.
Letzter Hinweis: ich gehe davon aus, dass Du die Karre als Privatmensch verkaufst. Wenn Du sie als Firma verkaufst, dann MUSST Du beim Verkauf an Privatpersonen Garantie geben.
 
Mitglied im ADAC? - Wenn ja, gibts dort Verträge und Antwort auf alle Fragen die Du gerade gestellt hast.

Wenn nicht, guck auf mobile.de - dort sind die selben Fragen mit ähnlichen Antworten zu finden
 
falkgottschalk schrieb:
Wenn Du sie als Firma verkaufst, dann MUSST Du beim Verkauf an Privatpersonen Garantie geben.

Das Wort heißt Gewährleistung! ... Unglaublich wie hartnäckig sich diese Verwechselung über Jahre hinweg hällt.
 
falkgottschalk schrieb:
Klar kann er die Karre sofort mitnehmen, wenn er
a) alles cash bezahlt
b) vor Zeugen(!) einen Wisch unterschreibt, dass er die Karre am ... um .. Uhr übernommen hat
c) eine Kopie eines gültigen Perso daläßt.

Dann kann nichts mehr passieren.
Nein. Wenn er dann nicht abmeldet, bist Du als Halter trotzdem dran. Insbesondere kommst Du aus der KFZ-Haftpflicht nicht raus. Wenn er dann einen Unfall baut, kannst Du zwar versuchen, zivilrechtlich Schadensersatz von ihm zu kriegen, aber da wünsche ich dann schon mal viel Spaß.

Fazit: Niemals ein angemeldetes Auto verkaufen.
 
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