pullermops
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Hi,
von einem Gewerblichen habe ich via EBucht einen PM G5 gekauft.
Das Gehäuse ist versiegelt. Den Grund kann ich mir zwar denken, aber wie verhält sich das rechtlich, da ich RAM aufstocken möchte und damit natürlich das Siegel brechen muss? Ich denke, ein Autohändler kann mir doch auch nicht verbieten die Motorhaube bei meinem neu erworbenen PKW zu öffnen?
VG
pullermops
von einem Gewerblichen habe ich via EBucht einen PM G5 gekauft.
Das Gehäuse ist versiegelt. Den Grund kann ich mir zwar denken, aber wie verhält sich das rechtlich, da ich RAM aufstocken möchte und damit natürlich das Siegel brechen muss? Ich denke, ein Autohändler kann mir doch auch nicht verbieten die Motorhaube bei meinem neu erworbenen PKW zu öffnen?
VG
pullermops