Garantieverlust beim RAM-Einbau beim Macbook

ak98102 schrieb:
Im Gegensatz zur Apple-Garantie, die - wenn ich richtig im Bilde bin - nur ein Jahr gilt, haftet Apple aber gesetzlich 2 Jahre lang für Sachmängel.
Die Zeitangaben sind schon richtig.
Der Beweis für das Vorliegen eines Sachmangels (zumal, wenn dieser schon "beim Kauf") vorliegen muß, dürfte aber ziemlich schwierig sein, bzw. einen Gutachter kosten, o.ä.

Mal ernsthaft: Wenn du deinen Computer "normal" nutzt, welche Sachmängel sollen dann bitte über ein Jahr unerkannt bleiben?
Sehr unwahrscheinlich.
Außerdem: Wenn dein Rechner nach drei Monaten "stirbt", dann mußt du auch erstmal einen Sachmangel beweisen - schon das kann - je nach Fall - schwierig bis unmöglich genug sein...
 
performa schrieb:
Mal ernsthaft: Wenn du deinen Computer "normal" nutzt, welche Sachmängel sollen dann bitte über ein Jahr unerkannt bleiben?
Och, da fällt mir aber schon einiges ein. z.B. explodierte (bzw. geplatzte) Kondensatoren in iMacs. Das war ein Sachmangel (der später auch zumindest teilweise von Apple eingeräumt wurde), der z.T. erst nach einem Jahr erkennbar wurde.
 
quack schrieb:
Och, da fällt mir aber schon einiges ein. z.B. explodierte (bzw. geplatzte) Kondensatoren in iMacs. Das war ein Sachmangel (der später auch zumindest teilweise von Apple eingeräumt wurde), der z.T. erst nach einem Jahr erkennbar wurde.
Nun - als Wirtschaftsunternehmen mit einem zu verteidigenden Image hat Apple den Fehler eingeräumt.
Aber was machst du, wenn Apple das nicht tut?

Bei den G3-iBooks (Logic Board) hat Apple das auch eine ganze Zeit lang nicht getan. Erst durch Androhung einer Sammelklage kam doch meines Wissens Bewegung ins Spiel.
Aber alleine?
Würdest du das wirklich vor Gericht mit denen ausfechten, wenn's hard auf hart kommt?
Und würdest du da Recht bekommen?
Alles aufwendig.
Hinsichtlich Zeit und Geld... :rolleyes:

In Zeiten des Internets profitiert natürlich auch der Kunde bei der Wahrnehmung seiner Interessen gegenüber Herstellern durch das Internet...
 
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