Garantieleistungen ...

Blackbird25

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Hallo miteinander,

wenn ich jetzt einen Mac nicht im Applestore kaufe, sondern z.B. bei unimall.de, wie sieht das mit der Garantie aus! man sagte mir mal, ich könnte trotzdem in jeden Applestore gehen und die Garantieleistungen in Anspruch nehmen! Immerhin liegt da ein ziemlich großer Preisunterschied vor!


Wer kann mir denn da mal näheres zu sagen?

Danke

Benjamin
 
Du kannst 1 Jahr nach Kaufdatum direkt bei Apple Garantieansprüche stellen, egal wo du das Gerät gekauft hast. Bei mobilen Computern und dem MacMini sogar weltweit!
 
Es besteht wirklich nur ein jahr Garantie? Es sind woch sonst überall auf alle Teile 2 jahre, oder?
 
Blackbird25 schrieb:
Es besteht wirklich nur ein jahr Garantie? Es sind woch sonst überall auf alle Teile 2 jahre, oder?

Garantie ist eine freiwillige Händlerleistung, Apple gewährt die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren, ausserdem ein Jahr Garantie.
Du kannst aber eine Garantie von 3 Jahren in Form von Apple Care dazu kaufen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nur ganz kurz, das Thema wurde oft genug durchgekaut:

Garantie: freiwillige Leistung vom Hersteller, bei Apple 1 Jahr, 3 Jahre beim Kauf von Apple Care.

Gewährleistung: 2 Jahre gesetzlich verpflichtend, in den ersten 6 Monaten liegt die Beweislast beim Hersteller/Händler, danach muss der Käufer beweisen, dass der Mangel schon vorher vorlag. Sprich, nach 6 Monaten ist das nicht mehr viel wert ohne teures Gutachten.
 
frankyfly schrieb:
Garantie ist eine freiwillige Händlerleistung, Apple gewährt nur die gesetzliche Gewährleistung von einem Jahr.

Leider falsch; richtig müsste es heißen: Apple gewährt (freiwillig) nur ein Jahr Garantie und daneben die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren.

Darüber hinaus bieten Gravis, Apple, Cancom und ähnliche noch Garantieerweiterungen an, die von um 80-300 € kosten.
 
Jim Panse schrieb:
Leider falsch; richtig müsste es heißen: Apple gewährt (freiwillig) nur ein Jahr Garantie und daneben die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren.

Asche auf mein Haupt, Du hast völlig recht. ich hab da was durcheinander geworfen.
Die gesetzliche Gewährleistung ist nach 6 Monaten allerdings recht sinnlos, da dann die Beweislastumkehr eintritt und dann der Käufer beweisen muss, dass der Schaden schon bei Kauf vorhanden war.
 
Garantie = freiwillige Leistung eines Herstellers, kann der jeweilige Hersteller so gestalten und begrenzen wir er will, innerhalb gewisser Rahmen die die Rechtsprechung ausdefiniert hat.

Gewährleistung = gesetzlich definiertes Recht gegenüber dem Händer, von dem man als privater Endkunde eine Ware erworben hat.
Wie die Gewährleistung aussieht, ist in den entsprechenden Gesetzen festgelegt, auch einige Rechtsprechung gibt es dazu schon.

Wichtigster Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie, die Gewährleistung hat man nur gegenüber dem Händler, bei dem man die jeweilige Ware erworben hat, Garantie, hat man nur gegenüber dem Hersteller, egal bei welchem Händler man die Ware erworben hat.

Gewährleistung gegenüber Apple habe ich nur, wenn ich meine Mac direkt bei Apple, also im Apple Shop gekauft habe, ansonsten nur Garantie.
 
frankyfly schrieb:
Asche auf mein Haupt, Du hast völlig recht. ich hab da was durcheinander geworfen.
Die gesetzliche Gewährleistung ist nach 6 Monaten allerdings recht sinnlos, da dann die Beweislastumkehr eintritt und dann der Käufer beweisen muss, dass der Schaden schon bei Kauf vorhanden war.

Ja, ist richtig, es gibt aber auch Händler die auf die Einrede der Beweislastumkehr verzichten, ich kenne beispielsweise einen Händler, der auf diese Einrede verzichtet, da gilt dann tatsächlich die 2 Jahre Gewährleistung.
 
joestoeb schrieb:
Garantie = freiwillige Leistung eines Herstellers

Garantie, hat man nur gegenüber dem Hersteller, egal bei welchem Händler man die Ware erworben hat.
Jein.
Gewährleistung hat man nur gegenüber dem Händler, bei dem man gekauft hat.

Garantieansprüche kann man gegenüber JEDEM haben, der eine einräumt.
Das muß nicht zwangsläufig der Hersteller (Herstellergarantie) sein.
Thomann als Händler bietet beispielsweise - meines Wissens - auch eine dreijährige Garantie an.
Und in diesem Fall ist natürlich der Händler Ansprechpartner für Garantieabwicklung und Ansprüche.
 
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