Garantie vs. Gewährleistung

joerghans

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Hi Alle,
mein Powerbook hat Streifen nach dem Aufwachen aus dem Ruhezustand. Fing bei Jaguar an - Panther hat offensichtlich auch nichts verbessert, also Hardware Problem.

Frage: Hab das Ding von Cancom, und die sagen, ich hätte als Freelancer nur 1 Jahr Gewährleistung, also nicht mal Garantie sondern die würden nur die Fehler kostenlos beheben, die nachweislich während der ersten 6 Monate nach Kauf aufgetreten wären.
Ich komme mir verarscht vor: Hätte ich das kleingedruckte lesen sollen?

Gruß
joerghans
 
Apple gibt auf alle Rechner eine weltweite Garantie von 1 Jahr. Garantieansprüche sind gegen Apple selbst geltend zu machen, da es sich bei einer Garantie um eine freiwillige Leistung handelt.

Die gesetzliche Gewährleistungszeit dagegen beträgt zwei Jahre. Ansprüche daraus sind gegen den Verkäufer geltend zu machen. Dabei besteht innerhalb der ersten 6 Monate eine Beweislastumkehr, nach der der Verkäufer nachweisen muss, dass die verkaufte Sache nicht schon von Anfang an defekt war, sondern erst durch den Käufer beschädigt wurde. In den restlichen 1,5 Jahren muss der Käufer beweisen, dass der Fehler nicht von ihm verursacht wurde, sondern dass dieser schon von Anfang an bestand. (Das ist praktisch leider ziemlich schwierig. Deshalb kommen einige Händler auf die kundenunfreundliche Idee, schon von Anfang an nur 6 Monate Gewährleistung anzubieten und bei den restlichen 1,5 Jahren sofort auf gerichtliche Konfrontation zu setzen.)

Soweit zum rechtlichen Unterschied zwischen Garantie (freiwillig) und Gewährleistung (gesetzlich zwingend vorgeschrieben), wenn ein Verbraucher von einem Unternehmer eine neue Sache kauft...
 
stimmt.

die aussage, der verkäufer würde grundsätzlich nur fehler während der ersten 6 monate nach dem kauf beheben widerspricht also den gesetzlichen vorgaben und klingt nach dem versuch, dein anliegen rasch abzubügeln...
 
Anruf beim Apple Service

Hallo,
nach einer ohrenlähmenden Wartezeit in der Apple Service Hotline in Frankfurt teilte mir der durchaus freundliche und hilfsbereite junge Herr mit, das Apple in Fällen, in denen das besagte Garantie Jahr auch nur um einen Tag überschirtten wurde, aus Rücksicht gegenüber den Apple Care Paket Käufern, generell keine Kulanz mehr walten lassen würde.
Ach sind Rücksichtsvoll ;-) Ich hätte mich sonst echt schlecht gefühlt ;-) Das so ein 3500 Euro Teil nach 1 Jahr und 3 Monaten das spinnen anfängt scheint Ihnen nicht viel Rücksicht abzufordern....

Gruß
joerghans

Original geschrieben von etienne
Apple gibt auf alle Rechner eine weltweite Garantie von 1 Jahr. Garantieansprüche sind gegen Apple selbst geltend zu machen, da es sich bei einer Garantie um eine freiwillige Leistung handelt.

Die gesetzliche Gewährleistungszeit dagegen beträgt zwei Jahre. Ansprüche daraus sind gegen den Verkäufer geltend zu machen. Dabei besteht innerhalb der ersten 6 Monate eine Beweislastumkehr, nach der der Verkäufer nachweisen muss, dass die verkaufte Sache nicht schon von Anfang an defekt war, sondern erst durch den Käufer beschädigt wurde. In den restlichen 1,5 Jahren muss der Käufer beweisen, dass der Fehler nicht von ihm verursacht wurde, sondern dass dieser schon von Anfang an bestand. (Das ist praktisch leider ziemlich schwierig. Deshalb kommen einige Händler auf die kundenunfreundliche Idee, schon von Anfang an nur 6 Monate Gewährleistung anzubieten und bei den restlichen 1,5 Jahren sofort auf gerichtliche Konfrontation zu setzen.)

Soweit zum rechtlichen Unterschied zwischen Garantie (freiwillig) und Gewährleistung (gesetzlich zwingend vorgeschrieben), wenn ein Verbraucher von einem Unternehmer eine neue Sache kauft...
 
 
Warum hast Du auch bei einem 3500 Euro Notebook kein Applecare gekauft? Hätte ich sofort gemacht bei dem Kaufpreis, damit hast Du 3 Jahre lang Ruhe. Da hast Du wohl leider am falschen Ende gespart.

Wenn das Powerbook nach Ablauf der Garantie kaputt geht hast Du wohl leider Pech gehabt ohne Applecare
 
... auch wenn da vielleicht nur ein Jahr in den Papieren steht. Doch seit Eurozeiten sind doch 2 Jahre generell Vorschrift. Oder täusche ich mich??? Such mal in den juristischen Seiten oder frag beim juristischen Sprechtag in Deiner Stadt.
Viel Glück!
 
Original geschrieben von leselicht
... auch wenn da vielleicht nur ein Jahr in den Papieren steht. Doch seit Eurozeiten sind doch 2 Jahre generell Vorschrift. Oder täusche ich mich???
 

Siehe oben.
 
... frage Juristen!!!
 
... na dann schau doch mal mein Posting weiter oben. Es ist doch kein Problem, einmal einen Juristen zu befragen. Viele Garantieklauseln werden durch geltendes Recht nichtig. Und so sollte man bei einem so teuren Gegenstand einfach mal nachfragen. Eben NICHT nur beim Händler, wo es gekauft ist.

also

frag Juristen!
 
Original geschrieben von leselicht
... na dann schau doch mal mein Posting weiter oben. Es ist doch kein Problem, einmal einen Juristen zu befragen. Viele Garantieklauseln werden durch geltendes Recht nichtig. Und so sollte man bei einem so teuren Gegenstand einfach mal nachfragen. Eben NICHT nur beim Händler, wo es gekauft ist.

also

frag Juristen!
 


Lies dir bitte mal das 2. Posting in diesem Thread durch (das ist das 1. von mir). Ich bin der Ansicht, dass ich die Rechtslage darin umfassend dargestellt habe...


Aber abgesehen davon ist es natürlich immer sinnvoll, gezielten Rechtsrat einzuholen (insbesondere wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat).
 
Mein letzte Posting hierzu: Jeder Fall ist anders. Es kommt auf jedes Wort in den AGB und im Vertrag an. Es gibt keine zwei gleichen Fälle.
Wie gesagt, ich würde anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Gibt es auch im Internet für wenig Geld.
Viel Glück!
Leselicht
 
Original geschrieben von leselicht
Mein letzte Posting hierzu: Jeder Fall ist anders. Es kommt auf jedes Wort in den AGB und im Vertrag an. Es gibt keine zwei gleichen Fälle.
 

Das ist klar.
Die Garantiebedingungen von Apple sind jedoch für alle gleich. Und das Gewährleistungsrecht ist bei Verbrauchsgüterkäufen auch zwingend (dh. auch AGB können daran nichts ändern).
 
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