Garantie von mir wenn ich was gebrauchtes mit Rechnung verkauft

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habe?

Geht um 200 Ocken.

Der Käufer wollte aber ne Rechnung.


War das jetzt doof?:eek:

Danke schon mal.
 
Privatverkauf oder was genau?
 
Wenn du es nicht ausgeschlossen hast, musst du keine Garantie sondern Gewährleistung geben. 1 Jahr lang bei gebrauchten Sachen.
 
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ohne Informationen gibt es keine Auskunft. Alles andere sind Glaskugel-Antworten.
 
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Ob Rechnung oder nicht hat prinzipiell nichts mit der Gewährleistung (nicht Garantie) zu tun. Beim Verkauf gebrauchter Sachen ist per Gesetz ein Gewährleistungszeitraum von 12 Monaten vorgeschrieben. Diese kann beim Verkauf von Privat wirksam ausgeschlossen werden, es bedarf aber hierzu dann dem expliziten Hinweis auf den Ausschluß. Beim Verkauf nicht privater Gegenstände, z.B. von Gewerbetreibenden oder Freiberuflern an Privatpersonen kann diese Gewährleistung hingegen nicht ausgeschlossen werden. Die Rechnung hilft dem Käufer im Zweifel natürlich bei der Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche.
 
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Beim Verkauf gebrauchter Sachen ist per Gesetz ein Gewährleistungszeitraum von 12 Monaten vorgeschrieben. Diese kann beim Verkauf von Privat wirksam ausgeschlossen werden, es bedarf aber hierzu dann dem expliziten Hinweis auf den Ausschluß. Beim Verkauf nicht privater Gegenstände, z.B. von Gewerbetreibenden oder Freiberuflern an Privatpersonen kann diese Gewährleistung hingegen nicht ausgeschlossen werden.
Ist es nicht sogar so, das wenn kein Gewaerleistungszeitraum angegeben wurde diese unendlich laeuft?
 
Ich glaube Du verwechselst das mit dem Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen, da gibts wohl so etwas. Ansprüche aus Sachmängeln verjähren nach 438 BGB i.A. nach zwei Jahren, die Ausnahmen passen hier ja nicht.
 
Ob Rechnung oder nicht hat prinzipiell nichts mit der Gewährleistung (nicht Garantie) zu tun. Beim Verkauf gebrauchter Sachen ist per Gesetz ein Gewährleistungszeitraum von 12 Monaten vorgeschrieben. Diese kann beim Verkauf von Privat wirksam ausgeschlossen werden, es bedarf aber hierzu dann dem expliziten Hinweis auf den Ausschluß. Beim Verkauf nicht privater Gegenstände, z.B. von Gewerbetreibenden oder Freiberuflern an Privatpersonen kann diese Gewährleistung hingegen nicht ausgeschlossen werden. Die Rechnung hilft dem Käufer im Zweifel natürlich bei der Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche.

Danke, genau das war's bei mir.

Danke, jetzt hoff ich, dass das Teil auch 1 Jahr hält.
 
Du brauchst ja nur mit Rechnung zu verkaufen, wenn der Gegenstand bei Dir noch nicht aus der AfA ist.

Nach dieser Zeit kannst Du einen Schrieb aufsetzen, in dem Du den Verkaufsgegenstand und den Preis angibst. Keine Mehrwertsteuer anzeigen oder rausrechnen. Das macht ggf. der Steuerberater des Käufers. Obendrüber schreibst Du: Privatverkauf mit Ausschluß der Gewährleistung. (Verkauft wie gesehen)
 
Das funktioniert so nicht, wenn der Käufer es mitbekommt. Diese Konstruktionen um die Gewährleistungspflicht für Gewerbetreibende/Freiberufler zu umgehen sind unzulässig, wurde wohl auch schon vor Gericht mehrfach so entschieden. Wenn der Käufer natürlich nichts davon weiß und keinen Anhaltspunkt für einen gewerblichen Verkauf hat ....
 
Der Käufer wollte aber ne Rechnung.

War das jetzt doof?:eek:
Ums mit einem Wort zu sagen: JA!

Geschäftliche Güter niemals, aber auch schon wirklich NIEMALS an Privat verkaufen!!!
Da Du als Gewerbetreibender immer als der "Wirtschaftlich Stärkere" angesehen wirst, haste im Fall der Fälle immer die A-Karte!


Charlie
 
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Danke noch mal an Alle für die Hilfe.
 
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