Garantie/Gewährleistung bei Reparutvorgängen an PKW`s

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Gibbs

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Moin,

dumme Überschrift. Habe mal eine allgemeine Frage.

Wenn an einem PKW ein Bauteil ausgetauscht wird, weil das alte defekt ist, wie lange erhält man als Kunde darauf Garantie/Gwwährleistung?

Hintergrund. Bei einem Freund wurde in seinem Golf der ESP Sensor vor einem Jahr ausgetauscht und nun scheint dieser wieder defekt zu sein.


Danke Euch
 
2 Jahre Gewährleistung.
 
Sprich man kann das eigentlich vergessen, weil man nachweisen muß, dass das Teil defekt eingebaut wurde?
 
Ich bin kein Jurist, deshalb möchte ich pauschal dazu möglicherweise nichts falsches sagen.
Die Frage ist, wie man so ein Bauteil kaputt machen kann? Wäre ich an der Stelle deines Freunde, würde ich bei der Werkstatt vorsprechen und mal sehen, was die dazu sagen. Bei negativem Entscheid würde ich mich an die Volkswagen AG wenden. Sollte die mein Problem nicht ernst nehmen, würde ich nach Abwägung der Kosten zu einem Anwalt oder bei der Verbraucherzentrale den Sachverhalt klären.
 
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Ich bin kein Jurist, deshalb möchte ich pauschal dazu möglicherweise nichts falsches sagen.
Die Frage ist, wie man so ein Bauteil kaputt machen kann? Wäre ich an der Stelle deines Freunde, würde ich bei der Werkstatt vorsprechen und mal sehen, was die dazu sagen. Bei negativem Entscheid würde ich mich an die Volkswagen AG wenden. Sollte mein Problem nicht ernst nehmen, würde ich nach Abwägung der Kosten zu einem Anwalt oder der Verbraucherzentrale vorsprechen.



Werde ich mal so weitergeben. Es ist in der Tat ja wirklich so, das man solch ein Bauteil nicht selber über den Jordan schicken kann.
 

So einfach ist es eben nicht. Ich habe mir mal bei A.T.U. eine komplette Auspuffanlage inkl. Kat montieren lassen, weil ich mir das Original bei VW nicht leisten konnte. Nach einem Jahr röhrte der Auspuff, was mich enorm störte, weil es sich um ein Cabrio handelte. Der Meister fuhr mit dem Wagen und bestätigte meine Vermutung. Austausch auf Kosten der Werkstatt. Neun Monate später das gleiche Spiel, der Endschalldämpfer röhrte. Der Meister bestätigte das nach einer Probefahrt. Da hatten die Jungs den Kragen voll und haben mir auf Gewährleistung einen Original-Auspuff von VW drunter gemacht. Danach war Ruhe. ;-)
 
Werde ich mal so weitergeben. Es ist in der Tat ja wirklich so, das man solch ein Bauteil nicht selber über den Jordan schicken kann.

Vielleicht hatte der Sensor bei deinem Freund zu viel zu tun. :D
 
So einfach ist es eben nicht. Ich habe mir mal bei A.T.U. eine komplette Auspuffanlage inkl. Kat montieren lassen, weil ich mir das Original bei VW nicht leisten konnte. Nach einem Jahr röhrte der Auspuff, was mich enorm störte, weil es sich um ein Cabrio handelte. Der Meister fuhr mit dem Wagen und bestätigte meine Vermutung. Austausch auf Kosten der Werkstatt. Neun Monate später das gleiche Spiel, der Endschalldämpfer röhrte. Der Meister bestätigte das nach einer Probefahrt. Da hatten die Jungs den Kragen voll und haben mir auf Gewährleistung einen Original-Auspuff von VW drunter gemacht. Danach war Ruhe. ;-)

Haben sie es gemacht, weil sie mussten oder auf Kulanz um einen Kunden nicht zu verlieren?
 
Na ja, so ein guter Kunde war ich nicht bei denen. Ich gehe mal davon aus, dass es mehr an meiner freundlichen und verbindlichen Art lag. ;-)
 
Du wirst nur 1 Jahr Garantie haben. Jeder der mit der Garantieregelung angesprochen war hat sich damals erkundigt und weiß, das man die über die AGB auf 1 Jahr verkürzen kann und wird das, aus gesunden Geschäftsaspekten herraus auch gemacht haben. Alle anderen haben geschlafen...
 
Du wirst nur 1 Jahr Garantie haben. Jeder der mit der Garantieregelung angesprochen war hat sich damals erkundigt und weiß, das man die über die AGB auf 1 Jahr verkürzen kann und wird das, aus gesunden Geschäftsaspekten herraus auch gemacht haben. Alle anderen haben geschlafen...

Es wäre besser gewesen, sie hätte sich nach 10 Sekunden zerstört, denn was du schreibst, ist falsch. Garantie ist nicht gesetzlich geregelt und somit eine freiwillige Leistung des Herstellers. Anders bei der gesetzlichen Gewährleistung, die bei Neuwaren zwei Jahre beträgt.
 
O.K. ...habe hier Garantie und Gewährleistung verwechselt. Das ober beschriebene gilt selbstverständlich für Gewährleistung!
Sorry aber in meinem tiefen Inneren haben für mich beide Worte annähernd gleiche Bedeutung...
 
O.K. ...habe hier Garantie und Gewährleistung verwechselt. Das ober beschriebene gilt selbstverständlich für Gewährleistung!
Sorry aber in meinem tiefen Inneren haben für mich beide Worte annähernd gleiche Bedeutung...

Leider auch falsch, nur bei gebrauchten Sachen kann man die Gewährleistung auf ein Jahr verkürzen.
 
O.K. ...habe hier Garantie und Gewährleistung verwechselt. Das ober beschriebene gilt selbstverständlich für Gewährleistung!
Sorry aber in meinem tiefen Inneren haben für mich beide Worte annähernd gleiche Bedeutung...

Bei der Garantie gibt es nach sechs Monaten keine Beweisumkehr. Bei der gesetzlichen Gewährleistung muss der Kunde nach sechs Monaten den Beweis erbringen, dass die Ware/das Bauteil o.ä. bereits bei der Übergabe defekt war. Mach das mal.
 
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