Garantie auch ohne Rechnung für IPOD?

Mehli schrieb:
Mediaonline erlebte ich als sehr kulant: Ich bestellte einen iPod mini, probierte ihn zwei Wochen aus und schickte ihn zurück. Bekam dann das gesamte Geld zurück, inklusive Versandkosten.

Das ist nicht Kulant, das ist deren gesetzlich Plicht!
 
Aber mit Versandkosten?
 
ich habe die erfahrung gemacht, dass der apple-support manchmal anhand der seriennummer feststellt, dass das ding auf jeden fall noch garantie hat (egal wann und wo gekauft) und garantiefälle abwickelt (war bei zwei rechnern so). rechtlich verpflichtet sind sie dazu jedoch ohne kaufnachweis nicht.
 
Mehli schrieb:
Mediaonline erlebte ich als sehr kulant: Ich bestellte einen iPod mini, probierte ihn zwei Wochen aus und schickte ihn zurück. Bekam dann das gesamte Geld zurück, inklusive Versandkosten.

Habe vor zwei Wochen einen IPod Color bestellt. Nach einiger Zeit dann auch geliefert bekommen. Wollte ihn dann umtauschen weil das Ding ja 289 € + 9 € Versand gekostet hat. Da kann ich mir ja gleich den IPod Video kaufen, kostet auch um die 290 € über Apple Campus. Naja wollte dann den IPod zurückgeben jedoch bekomme ich auf meine e-mails keine Antwort. (sind schon 3 Mails die ich geschrieben habe) Jetzt reichts: Morgen ruf ich dort an! Bin jetzt schon ziemlich sauer. Die Jungs könnten ja wenigsten eine Bestätigungsmail schicken damit ich weiß das die Mail angekommen ist. Daher nie wieder mediaonline. Viel zu teuer und kein Support! :mad:
 
sparky schrieb:
hohoho.
im ernst, einfach die seriennummer hier unten rechts einfügen, et voilá, apple verrät jedem seinen garantieanspruch.
giilt für alle geräte, nicht nur ipods!
Hm, komisch. Wenn ich da die Seriennummer meines iPod Shuffle eingebe, steht da nur dauerend "Prüfe", und das schon seit 5 Minuten. Beim iBook hat das nur ein paar Sekunden gedauert. Dabei sind eigentlich beide bei Apple registriert.
 
also, im prinzp bruachst du eine rechnung. jede rekla die eingeht kannst du zwar übe rinternet beantragen, jedoch verlangt apple beim einsenden eine rechnungskopie - eigtl egal welches gerät. auch sogar bei ibooks etc, obwohl der VErkauf bei Apple durch den Verkäufer bei Verkauf registriert werden muss.
 
Mister J schrieb:
Hm, komisch. Wenn ich da die Seriennummer meines iPod Shuffle eingebe, steht da nur dauerend "Prüfe", und das schon seit 5 Minuten. Beim iBook hat das nur ein paar Sekunden gedauert. Dabei sind eigentlich beide bei Apple registriert.

Bei mir funkt das auch nicht! Steht nur: Prüfung läuft... Und eigentlich kann ja jeder einen Kaufvertrag abschließen. Daher kann auch jeder Rechnungen schreiben. Rechnung muß nur bei privaten: Verkäufer, Datum, Artikelbeschreibung und Mwst., beinhalten...
 
Wenn man etwa ein Gerät gewinnt oder geschenkt bekommt, kriegt man auch keine Rechnung ...
Aber die Prüfung bei Apple funktionierte bei meinem Nano auch nicht.

Gruß tridion
 
Ich habe schon mehrere Reparaturen an Apple Produkten hinter mir (ibook, iPod). Der iPod wurde sogar schon mal ausgetauscht. Apple wollte von mir nie nochmal: NIE eine Rechnung sehen. Beim ersten Anruf habe ich das Produkt lediglich registriert und das Kaufdatum angegeben (geht auch über das Internet). Es reicht also, wenn man das ungefähre Kaufdatum und die Seriennummer angibt.

Da hier teilweise viele Halbwahrheiten zur Notwendigkeit einer Rechnung verbreitet werden, zur Klarstellung: bei Geltendmachung eines gesetzlichen Gewährleistungsanspruchs gegen den Verkäufer musst Du lediglich den Nachweis erbringen, dass Du das Gerät bei V gekauft hast. Der Gesetzgeber sieht nicht die Notwendigkeit einer Rechnung oder eines Kassenbons vor. Diese zu haben erleichtert die Beweislage lediglich. Es reicht also, wenn Du die Transaktion z.B. durch E-mail Verkehr, Bankauszüge, Ebaymitteilungen glaubhaft machen kannst.

Verkäufer (vor allem diverse Elektromärkte) versuchen nur allzugerne sich ihrer Sachmängelgewährleistungspflicht zu entledigen, mit dem Hinweis auf die fehlende Rechnung; dies hat aber rein rechtlich überhaupt keinen Bestand!

Registriere den iPod also über das Internet bei Apple, damit es schonmal in der Datenbank ist und wenn dann etwas kaputt geht, ruf einfach an und die sollten es Dir ohne Probleme reparieren oder umtauschen, sofern es noch in der einjährigen Garantie ist.

Sollte Apple trotzdem Ärger machen (wovon ich nicht ausgehe), dann halte Dich an Deinen Verkäufer, falls er nicht ausdrücklich jegliche Gewährleistung aufgrund Privatkauf ausgeschlossen hat.
Falls Dein Verkäufer kein Profi ist, sondern ein Privatmann wie Du, dann trifft Dich allerdings innerhalb der ersten sechs Monate die Beweispflicht, dass der Defekt schon seit Gefahrübergang, d.h. seit Verschicken and Dich vorlag, was in der Praxis schwer werden könnte.
 
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