Garanie/Gewährleistung bei Philips-Kopfhörern

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Abend,

ich hätt' da mal 'ne Frage.

Meine Philips In-Ear SHE-9500, welche ich am 03.04.08 gekauft habe, haben jetzt einseitig ihre Funktion aufgegeben, bzw. kommt auf dem rechten Ohrhörer nur noch ganz minimal ein Signal an. Abends Hörer auf den Schreibtisch gelegt, am nächsten Tag gingen die Kopfhörer nicht mehr richtig.

Wie schaut das bei Philips mit der Gewährleistung aus? Dazu finde ich auf der Herstellerwebsite bzw. Originalverpackung keinen Hinweis.

Oder gilt hierfür eine generelle Gewährleistung über 2 Jahre?
Ausnahmeregelungen?

Kassenbon habe ich natürlich. Danke für Hinweise! :)
 
Fürs nächste mal:

1. die Garantie ist eine freiwillige Leistung, häufig vom HERSTELLER einer Sache, manchmal auch vom HÄNDLER. Die Ausgestaltung der Garantiebedingungen ist dem Garantiegeber überlassen. Apple gibt als Hersteller ein Jahr Garantie (Philips wie Mr D. schon sagte 2).

2. die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt, in der Pflicht ist hier der HÄNDLER der Sache, nicht der Hersteller. Die Gewährleistung beträgt (in D) zwei Jahre. Im ersten Halbjahr muß der Händler dem Käufer ein Verschulden nachweisen, wenn er nicht in die Pflicht genommen werden will. Danach muß der KÄUFER nachweisen, daß der Schaden nicht durch seine Schuld entstanden ist, sondern bereits latent von Anfang an vorhanden war.
 
Aha, klasse Information. Danke!

Nun gut, mein erster Weg führt mich also zum Händler....
 
Philips bietet 2 Jahre Garantie und bei Defekt einen Abhol- und Reparaturservice.

Einfach online beauftragen, abholen lassen und repariert oder ausgetauscht zurück bekommen. Das ganze kann man sogar online verfolgen.

Ich hatte das Vergnügen neulich mit einem DVD Recorder und muss sagen: Absolut beispielhaft. Spitzenklasse. Da können sich andere Hersteller 2-3 Scheiben von abschneiden.
 
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