GarageBand frei für kommerzielle nutzung?

L

LZmiljoona

Aktives Mitglied
Thread Starter
Dabei seit
01.02.2010
Beiträge
241
Reaktionspunkte
3
Hallo MacUser,

ich möchte ein Lied, welches ich in Garageband gemacht habe, auf Youtube hochladen und monetisieren (dann zeigt Google Werbungen an). Dafür brauche ich aber die Rechte für die kommerzielle Nutzung. Habe ich das mit GarageBand?
Ich habe nur Software-Instrumente benutzt, keine Loops (obwohl man sogar die verwenden dürfte: http://support.apple.com/kb/HT2931 )

LG,
LZmiljoona
 
Wieso nicht ? Solange es auf Deinem Mist gewachsen ist..
 
Ich denke eh, das einzige, was mich ein bisschen verunsichert, ist diese Stelle in der Lizenzvereinbarung: "zum Herunterladen, Installieren, Nutzen und Ausführen einer (1) Kopie der Apple Software für die persönliche und nicht kommerzielle Nutzung direkt auf jedem Apple Computer mit Mac OS X (...)"

hmm...
 
Die persönliche, nichtkommerzielle Nutzung greift für das Programm.
Nicht aber für das daraus resultierende Resultat.

Stell dir vor, du hast eine Gitarre und musst vor jedem Auftritt erst den Hersteller befragen, ob du dein Lied auch abspielen darfst :D
 
Ok, sehr gut, danke! Hätte eh wenig Sinn gemacht. Wollte nur sicher gehen. Vielen Dank!
 
Du hast ernsthaft den Lizenzvertrag gelesen, weil du bereits so stark internalisierte Bedenken wegen irgendwelcher Nutzungseinschränkungen hast? So weit ist es schon gekommen! Ich werde diesen Thread in mehrere Anekdoten einbauen (und die Lizenzen dafür brauche ich nicht :p )!
 
Ich kann nicht nachvollziehen, warum man sich hier über den TE lustig macht. Das einzige was traurigerweise "schon soweit gekommen" ist, ist dass einige offensichtlich nicht bereit sind, vertraglich angenommene Verpflichtungen zu beachten. Verkehrte Welt...

Die persönliche, nichtkommerzielle Nutzung greift für das Programm.
Nicht aber für das daraus resultierende Resultat.

Diese Differenzierung ist erst einmal nicht richtig. Wenn Software nur zur nicht-kommerziellen Nutzung freigegeben ist, dann liegt ja schon in der Erstellung des späteren Resultats die kommerzielle Nutzung. Ansonsten würde die Vereinbarung ja immer leer laufen.

Im Falle von GarageBand geht der von Dir, LZmiljoona, zitierte Teil der Lizenz aber noch weiter:

(i) to download, install, use and run for personal, non-commercial use, one (1) copy of the Apple Software directly on each Apple-branded computer running Mac OS X Snow Leopard, Mac OS X Snow Leopard Server, Mac OS X Lion or Mac OS X Lion Server (“Mac Computer”) that you own or control; and

(ii) if you are a commercial enterprise or educational institution, to download, install, use and run one (1) copy of the Apple Software for use either: (a) by a single individual on each of the Mac Computer (s) that you own or control, or (b) by multiple individuals on a single shared Mac Computer that you own or control. For example, a single employee may use the Apple Software on both the employee’s desktop Mac Computer and laptop Mac Computer, or multiple students may serially use the Apple Software on a single Mac Computer located at a resource center or library.

Ich finde das von der Formulierung zwar unglücklich, weil in (i) an die Nutzung und in (ii) an den Nutzer angeknüpft wird, aber letztlich gestattet (ii) die kommerzielle Nutzung. Es geht bei der ganzen Klausel eben nur um die Regelung der Frage, wie viele Kopien des Downloads wie genutzt werden können und da differenziert die Lizenz zwischen der nicht-kommerziellen und der kommerziellen Verwendung.

Beispiel meiner Interpretation: Du hast ein MacBook und einen iMac und auf beiden eine Kopie der mit Deiner Apple ID erworbenen GarageBand Version laufen. Du und Deine Freundin machen beide zum Spaß Musik. Du darfst ihr Dein MacBook leihen und ihr könnt gleichzeitig an Euren Stücken feilschen. Wenn ihr aber Eure Lieder später verkaufen wollt, dann dürft ihr nicht gleichzeitig, sondern nur hintereinander GarageBand benutzen, obwohl mehrere Rechner zur Verfügung stehen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: MacEnroe und acstylor
was hat das mit dem komponieren von lieder zu tun, wer welches gerät wann benutzen darf ? :hamma:
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: David Brent
was hat das mit dem komponieren von lieder zu tun, wer welches gerät wann benutzen darf ? :hamma:

Wenn Komponisten Garageband kommerziell nutzen, muss jeder seine eigene Lizenz kaufen.

Wenn du ein fremdes Gerät nutzt und selber keine Lizenz hast,
dürftest du es laut Apple nicht kommerziell nutzen.
 
Müsste es dann nicht Doppelgarageband heißen? :noplan:
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: David Brent
Ich kann nicht nachvollziehen, warum man sich hier über den TE lustig macht. Das einzige was traurigerweise "schon soweit gekommen" ist, ist dass einige offensichtlich nicht bereit sind, vertraglich angenommene Verpflichtungen zu beachten. Verkehrte Welt...

Findet sonst niemand hier verwerflich, dass man heute als kleines musikalisches Handwerkerle bereits so viele Widrigkeiten vor die Füße geworfen bekommt (einige davon kommen wie man sieht gar von einem selbst), dass man Angst vor der Nutzung des eigenen kreativen Potentials hat?

In diesem Sinne, um nicht gleich verklagt zu werden: Ich nutze Logic und habe es legal (!) erworben, verdiene aber trotzdem nichts damit. Aufregen tut mich das trotzdem.
 
Findet sonst niemand hier verwerflich, dass man heute als kleines musikalisches Handwerkerle bereits so viele Widrigkeiten vor die Füße geworfen bekommt (einige davon kommen wie man sieht gar von einem selbst), dass man Angst vor der Nutzung des eigenen kreativen Potentials hat?

In diesem Sinne, um nicht gleich verklagt zu werden: Ich nutze Logic und habe es legal (!) erworben, verdiene aber trotzdem nichts damit. Aufregen tut mich das trotzdem.

Was regt dich auf?

Dass hier der TE nachfragt? Oder dass wir festgestellt haben, dass die kommerzielle Nutzung erlaubt ist?

Ist doch alles in Ordnung und Nachfragen wird ja doch erlaubt sein.

Und überhaupt: Bei den Klingonen wird noch viel schärfer kontrolliert!
 
Ich denke eh, das einzige, was mich ein bisschen verunsichert, ist diese Stelle in der Lizenzvereinbarung: "zum Herunterladen, Installieren, Nutzen und Ausführen einer (1) Kopie der Apple Software für die persönliche und nicht kommerzielle Nutzung direkt auf jedem Apple Computer mit Mac OS X (...)"

hmm...

"GarageBand Software. Sie dürfen die Audio Loop-Inhalte (Audio-Inhalte) von Apple und Drittanbietern, die in der Apple Software enthalten sind oder auf andere Weise gebührenfrei mitgeliefert werden, zum Erstellen eigener Originalmusikkompositionen oder Audioprojekte verwenden. Sie dürfen eigene Musikkompositionen oder Audioprojekte, die unter Verwendung der Audio-Inhalte erstellt wurden, senden und/oder vertreiben. Allerdings dürfen Audio-Loops nicht kommerziell oder in anderer Weise als eigenständige Produkte vertrieben werden, und sie dürfen nicht als Ganzes oder in Teilen als Audio-Samples, Soundeffekte oder Music Beds neu verpackt werden."

Sie können also beruhigt sein: Sie dürfen mit GarageBand kommerzielle Musik machen, Sie dürfen nur die Loops nicht als Loops verkaufen.
http://support.apple.com/kb/HT2931?viewlocale=de_DE
 
David Brent,...ausserdem, da müsste man ja fast alle schulbands mit samt den lehrern einsperren,
die mit gecrackter oder kopierter software ihre songs aufnehmen und bei jutup reinbunkern :D

Es kann niemand nachweisen womit du aufnimmst,
dass es mehr als verwerflich und strafbar ist, mit geklauter software musik und somit geld zu machen,
bezweifelt eh keiner :)

und wer sich nicht um ein paar euros eine originalversion kaufen kann, der soll gleich um einen hilflosenzuschuss ansuchen !
 
Zurück
Oben Unten