G5 2,0DP nach 4x Reparieren immernoch defekt

Wenn Apple sich weigert: zum Anwalt gehen und neues Gerät einfordern.
Trotz 3 Reparaturversuchen ist der Fehler immer noch da. Was zeitlich zählt ist der Zeitpunkt an dem Du Apple zum ersten Mal den Fehler gemeldet hast, und das war innerhalb der Garantie.

Also ruf Apple an, sag Ihnen wenn Sie kein neues Gerät rausrücken gehst Du zum Anwalt und dann müssen Sie Dir sowieso ein neues geben + Anwaltskosten bezahlen.

Die Macht ist in diesem Fall auf Deiner Seite...
 
ja schon aber afaik gibt es von apple nur 12monate herstellergarantie und keine 24... deswegen ist es ein kulanzfall! oktober 03 rechner gekauft, dann alles innerhalb der 36monate-garantie von cancom reparieren lassen und erst nachdem das nicht gefruchtet hat im november 04 mit apple telefoniert!

kann ich bei cancom auf wandlung bestehen? dort habe ich ja noch garantie - aber die reparieren nur, ein neugerät stellen die mir nicht hin afaik... und das ist das problem - keine lust mehr auf ewiges "repariert, nix passiert"
 
hm hoert sich trotzdem stark danach an, dass der RAM hin ist.
Hast mal nur mit original Rambaustein getestet?

ich wuerde den Leuten mal kraeftig in den A**** treten, wenn ich meinen Rechner hinbringe, damit die den reparieren und die kriegen das nicht gebacken. Glaube, dass mein Anwalt schon lang an Ort und Stelle waere :p
 
Zuletzt bearbeitet:
Frag einen Anwalt. Aber ich denke Du hast gute Chancen. Ich würde auf Wandlung bestehen und mir nach soviel Ärger demnächst einen aktuellen Powermac gönnen.
 
Es wird Dir vor allem ein leichtes sein zu beweisen:
1. Das Du alles getan hast damit der Verkäufer und der Hersteller die möglichleit hatten den Fehler zu beheben
2. Du seit der Anschaffung praktisch keinen Nutzen aus dem Gerät ziehen konntest
Das alles wird mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit dazu führen das Du entweder ein neues Gerät bekommst - oder Dein Geld zurück.

Aber: geh zum Anwalt. Der soll entscheiden ob Du an Cancom oder an Apple herantrittst.
 
echt0711 schrieb:
ja schon aber afaik gibt es von apple nur 12monate herstellergarantie und keine 24... deswegen ist es ein kulanzfall! oktober 03 rechner gekauft, dann alles innerhalb der 36monate-garantie von cancom reparieren lassen und erst nachdem das nicht gefruchtet hat im november 04 mit apple telefoniert!

Seit 1.1.2002 sind 2 Jahre Gewährleistung geltendes EU-Recht, Gewährleistung auf Sachmängel. Da kommt keiner der Handel betreibt drann vorbei.

Garantie, die oft mit Gewährleistung verwechselt wird, ist etwas freiwilliges dass der Hersteller selbst definieren kann. Garantie spielt eigendlich erst nach Ablauf der 2 Jahre ein Rolle. Darum ist ein Jahr Garantie eigendlich ein Witz, solange da keine besonderen Leistungen mit abgedeckt sind die über die sowieso geltende Gewährleistung hinaus gehen.

Sage darum immer wenn Du mit Apple sprichst: Gewährlesitung !! Darum geht es hier und da kommt Apple auch nicht drumherum.

Ich sage das nur, weil ich beruflich in der Gewährleistungsabteilung eines Fahrradherstellers arbeite und jeden Tag damit zu tun habe.
Wenn Du noch Fragen hast......

Gruß Pete
 
ok ich rufe meinen anwalt an, das ist eine gute idee...
 
greasy pete schrieb:
Seit 1.1.2002 sind 2 Jahre Gewährleistung geltendes EU-Recht, Gewährleistung auf Sachmängel. Da kommt keiner der Handel betreibt drann vorbei.

Garantie, die oft mit Gewährleistung verwechselt wird, ist etwas freiwilliges dass der Hersteller selbst definieren kann. Garantie spielt eigendlich erst nach Ablauf der 2 Jahre ein Rolle. Darum ist ein Jahr Garantie eigendlich ein Witz, solange da keine besonderen Leistungen mit abgedeckt sind die über die sowieso geltende Gewährleistung hinaus gehen.

Sage darum immer wenn Du mit Apple sprichst: Gewährlesitung !! Darum geht es hier und da kommt Apple auch nicht drumherum.

Ich sage das nur, weil ich beruflich in der Gewährleistungsabteilung eines Fahrradherstellers arbeite und jeden Tag damit zu tun habe.
Wenn Du noch Fragen hast......

Gruß Pete

Der Pferdefuss ist aber doch, dass sich bei der Gewaehrleistung die Beweislast quasi dreht. Der Kaeufer muss nachweisen, dass der Sachmangel bereits beim Erwerb bestanden hat. Ob das hier moeglich ist sei mal dahingestellt. Aber bei den vielen nachweisbaren Ausfaellen schein das moeglich zu sein.

Cheers,
Lunde
 
naja nachweisen wohl eher schlecht weil ich alleine an dem rechner arbeite - nachweisen wohl eher dadurch, daß der rechner schon 4x erfolglos repariert wurde... also musste ja was defekt sein! oder?
 
echt0711 schrieb:
Hallo allerseits,
Vor einigen Wochen habe ich bei Apple angefragt, ob man den Rechner tauschen kann (also komplett durch ein Neugerät ersetzen). War nicht drin, obwohl mehr als 3 Teile repariert wurden und die 1jährige Herstellergarantie nur 1 Monat überschritten war... Hatte Apple etwas kulanter eingeschätzt, zumal ich Einkäufer für ca. 30 Designer bin, die alle Apple Geräte haben. Jetzt muss also doch nochmal der 36Monate Vor-Ort Service von Cancom herhalten, falls die Neuinstallation nix bringt. Freue mich schon auf ein erneutes "Repariert, nix passiert"...

Nochmal was grundsätzliches zur Garantie:

Fakt ist, dass der Hersteller die ersten 12 Monate für Herstellungsfehler haftet, der Händler jedoch bei dem du das Gerät gekauft haftet 24 Monate - bei Neugeräten - bei Gebrauchtgeräten 12 Monate. Das heißt also das eigentlich Cancom dein Ansprechpartner für die Garantieabwicklung ist und diese zu erfüllen hat. Auch das mit der Wandlung ist korrekt. Nach dreimaligen erfolglosen Reparaturversuchen hast du das Recht darauf dir den Kaufpreis zurückerstatten zu lassen.

Was dir Probleme bereiten könnte ist die Beweislast, diese wird nach 6 Monaten umgekehrt, sodass du nachweisen musst, dass der (die) Fehler von Anfang an bestanden haben - wenn die Fehler aber in den ersten 6 Monaten schon bestanden haben hast du ja sicher einen Nachweis über die erfolgten Reparaturen sodass das dann kein Problem darstellen sollte.

Viele Händler verweisen immer gerne auf den Hersteller - klar, denn es kommt den Händler letztendlich billiger und er hat auch keine Scherereien.

Sollte Cancom in irgendeiner Weise rumzicken alá "bei Apple-Produkten gibt es nur 12 Monate Garantie" kannst du Cancom eine Abmahnung durch deinen Anwalt zukommen lassen - von dem Geld was dabei rausspringt kannst du dir dann zwei neue Mac's kaufen.
 
echt0711 schrieb:
naja nachweisen wohl eher schlecht weil ich alleine an dem rechner arbeite - nachweisen wohl eher dadurch, daß der rechner schon 4x erfolglos repariert wurde... also musste ja was defekt sein! oder?

Genau das meine ich mit Nachweisbar. Die Gewaerleistungspflich besteht meiner Meinung nach auf Seiten des Verkaeufers - also nicht Apple sondern Cancom.

Aber das weiss pete sicher genauer.

Fahradhersteller finde ich sehr Interessant. Fahre jeden Monat 1000 km auf meinem Wanderer und habe 10 Jahre Garantie vom Hersteller. Sollte der Benchmark fuer die Computerindustrie werden ;)

Cheers,
Lunde
 
Aha also stimmt nicht, was mir der Kollege gesagt hat daß ich bei Wandlung an Apple selber schreiben muss? Kann ich denn bei Cancom auf Tausch bestehen (weil schon 4x repariert wurde) oder muss ich bei denen das Spielchen weiterspielen bis sie mir irgendwann freiwillig nen neuen Rechner hinstellen (was vermutlich nie passiert)??

Ruckgezickt haben sie bei Cancom noch nicht - hab dort 36 Monate vor Ort mit gekauft (gegen Geld!) und dazu stehen sie auch. Nur das Thema Wandlung habe ich eben noch nicht bei denen vorgetragen sondern bei Apple.
 
Die Firma Cancom ist Dein "Kaufvertragspartner", also musst Du alle Gewährleistungsansprüche, Nachbesserungsaufträge, Anwaltsschreiben usw. an die richten. Cancom kann dann, um die Kette fortzusetzen, seinen Lieferant, die Firma Apple in Gewähr nehmen. Die Kette lässt sich quasi endlos fortsetzen bis zu dem Bergwerk aus dem die Liziumkristalle Deines Mac ausgebuddelt wurden (just kidding...).

Es gibt ein Grundsatzurteil zur Gewährleistung, das besagt, wenn Du Deinen Geschäftspartner umgehst, dich also direkt an Apple wendest, und nicht Cancom die Möglichkeit zur Nachbessrung gibst, verlierst Du unter Umständen Deinen Gewährleistungsanspruch.

Also immer zwei Regeln einhalten:
1. Den in die Gewähr nehen, der einem das Teil verkauft hat.
2. Alle Nachbesserungen schriftlich dokumentieren (z.B. einen Durchschag des Reparaturauftrages.) Nur so ist zu beweisen, dass z.b. der dritte Nachbesserungsversuch (am selben Fehler!!) gescheitert ist.

Die Beweislast ist, wie mein Vorredner schon sagte, die ersten 6 Monate beim Verkäufer. Er muss Dir also beweisen, dass der Fehler nicht auf einen Sachmangel zurückzuführen ist und durch z.B. unsachgemässe Bedienung aufgetreten ist. Dies kann er nicht, da niemand bei der Bedienung Deines Rechners daneben gesessen hat. Nur bei eindeutigen Beweisen, wie z.B. wenn in dem Rechenr alles mit Cola verklebt ist, er Sturzschäden hat oder so offensichtliche Dinge, hat der Verkäufer einen Beweis.

Die restlichen 1,5 Jahre liegt die Beweislast beim Käufer. Dies sollte bei offensichtlichen Mängeln wie an Deinem Rechner eigendlich kein Problem darstellen. Man kann hier von einem Scahmangel ausgehen. Es ist ja keine Gewalteinwirkung oder Fehlbedienung erkennbar.

Einen Haken hat die ganze Gewährleistung allerding noch: Neben den vielen Pflichten hat der Verkäufer natürlich auch Rechte: Er hat das Recht, da er wirtschaftlich arbeiten muss, den zur Nachbessrung für ihn günstigsten Weg zu wählen. Das heisst, wenn es billiger ist den Rechner zu reparieren als Dir einen neuen zu geben so darf er das tun. Das gilt aber nur wenn er noch keine 3 fehlgeschlagenen Reparaturversuche hinter sich hatte. Dann darfst Du vom Kaufvertrag zurücktreten und wandeln.

Gruß Pete

der nicht Jura studiert hat....
 
dasd thema wandlung solltest du cancom ans herz legen!
du hast ja einen vor- ort- service über diese firma, warum als den direkten kontak zu apple? cancom tausch auch mal gerne die rechner ;)
ein freund sein imac wurde, durch den vor- ort- techniker, ohne murren und surren ausgetauscht( bei der ersten reparatur! )
 
@greasy pete

Apple legt seinen Rechner aber Apple Care bei. Damit übernimmt Apple selbst doch die Garantie ?
 
ich hab heute mit cancom telefoniert, die stellen mir einen neuen g5 rein - also keinen neuen sondern einen "runderneuerten" erster generation (wie meiner)... hoffen wir, daß es sich damit erledigt hat.
 
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