Führerschein: B + Anhänger, was darf ich denn nun fahren?

Nur fürs Protokoll:
mit B darf man nichts fahren, was mehr als 3,5t zul.gw. hat.

Wer keine Ahnung hat, sollte einfach mal...
Das ist grundsätzlich FALSCH!

Hallo,
also darf ich mit meinem Sprinter 3,5t noch nicht mal einen kleinen anhänger fahren?! Leergewicht des Sprinters ist ca. 2100kg

JA!
Mit dem Führerschein Klasse B darfst du immer einen Anhänger bis 750kg ranhängen, egal was das Zugfahrzeug wiegt.
Nur mit schweren Hängern wird die Regelung kompliziert:
Gesamtgewicht Hänger darf das Leergewicht des Zugafahrzeugs nicht überschreiten und das Gspann darf nicht mehr als 3,5t wiegen dürfen (zulässige Gesamtgewichte). (siehe Hierzu auch Wikipedia z.B.)
 
Also du schreibst da, mit CE dürften zwar Gespanne über 7,5t zul. gw. haben, aber NIEMALS die Zugmaschine mehr als 7,5 t. Und das ist nunmal nicht wahr. Denn die meisten Zugmaschinen, die man so auf der Straße sieht, haben eine zulässige Gesamtmasse von 18t. Und diese darf man, wie ich oben geschrieben hab, mit CE fahren. Aber gut, lassen wir das, hier gehts schließlich um eine andere Klasse.
habe CE mt CE 79 verwechselt
 
Wer keine Ahnung hat, sollte einfach mal...
Das ist grundsätzlich FALSCH!



JA!
Mit dem Führerschein Klasse B darfst du immer einen Anhänger bis 750kg ranhängen, egal was das Zugfahrzeug wiegt.
Nur mit schweren Hängern wird die Regelung kompliziert:
Gesamtgewicht Hänger darf das Leergewicht des Zugafahrzeugs nicht überschreiten und das Gspann darf nicht mehr als 3,5t wiegen dürfen (zulässige Gesamtgewichte). (siehe Hierzu auch Wikipedia z.B.)

Wie du schon sagst, das zulässige Gesamtgewicht des Gespannes darf nicht mehr als 3,5 t betragen.
 
Wie du schon sagst, das zulässige Gesamtgewicht des Gespannes darf nicht mehr als 3,5 t betragen.

Man man man...
Wer lesen kann ist klar im Vorteil!!!

Ein Anhänger bis 750kg darf IMMER angehängt werden bei Führerscheinklasse B !
Also darf in diesem Sonderfall das Gespann bis zu 4250kg wiegen.
 
Ich hab direkt im Anschluss an B einfach BE nachgezogen. Der Aufwand ist geringfügig mehr und der lohnt sich jedenfalls!
 
Man ich versteh es einfach nicht.............
Ich fahre zb. mit meinem Sprinter der bis unter das Dach voll ist also 3,5T wiegt habe jetzt aber noch mehr ladung ca. 250kg darf ich diese mit meinem B Führerschein machen? Ich habe diesen neuen wo ich zb. keinen 7,5t Lkw mehr fahren darf.

Vielen Dank im vorraus, Grüße
Andy
 
Dein Sprinter darf die 3,5t und dann kannst du noch einen kleinen Anhänger mit einem maximalen Gesamtgewicht von 750kg hinten dran hängen.
 
Meine Mutter darf viel mehr fahren mit weniger Fahrpraxis und hat dafür nur einen Bruchteil gezahlt.
Und Opa darf noch mehr fahren (Krad bis 250ccm) und hat noch viel weniger (im Felde) bezahlt. Eine ungerechte Welt ist das. Vielleicht sollten sich die Völker dieser Erde wieder in einen Weltkrieg stürzen. Dann gibt es massig Führerscheine und (Not)abiture für alle.
 
Man man man...
Wer lesen kann ist klar im Vorteil!!!

Ein Anhänger bis 750kg darf IMMER angehängt werden bei Führerscheinklasse B !
Also darf in diesem Sonderfall das Gespann bis zu 4250kg wiegen.



Klasse B
Kraftfahrzeuge ausgenommen Krafträder bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und
- Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse bzw.
- Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Zugfahrzeuges und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahr für Teilnehmer am Modellversuch "Begleitetes Fahren mit 17")

Eingeschlossene Klassen: M, L, S



Klasse BE
Kombination aus Fahrerlaubnis-Klasse B und Anhänger, der nicht unter Klasse B fällt.

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Krafträder, bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse mit

- Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse größer ist als die Leermasse des Zugfahzeuges,

- Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Zugfahrzeuges aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Zugfahrzeug größer ist als 3,5 t.

Führerscheininhaber der "alten" Klasse 3 dürfen alle einachsigen Anhänger (einschließlich Hänger mit Tandem-Achsen) mit Ihrem Fahrzeug ziehen.

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am Modellversuch "Begleitetes Fahren mit 17")

Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig

Ist schon kompliziert mit B BE C CE CE 79 C1E


Aber so wie ich das sehe muss man min. Klasse BE besitzen um an den 3,5 Tonner einen Anhänger zu hängen. Siehe das Fette.
Erscheint mir irgendwie unmissverständlich und war das nicht auch die Ausgangsfrage?
 
Aber so wie ich das sehe muss man min. Klasse BE besitzen um an den 3,5 Tonner einen Anhänger zu hängen. Siehe das Fette.
Erscheint mir irgendwie unmissverständlich und war das nicht auch die Ausgangsfrage?

Lesen will gelernt sein, ich nehme einfach mal deinen Text und markiere für dich das wichtige daran. Bitte glaub es doch jetzt einfach mal.


Klasse B
Kraftfahrzeuge ausgenommen Krafträder bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und
- Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse bzw.
- Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Zugfahrzeuges und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahr für Teilnehmer am Modellversuch "Begleitetes Fahren mit 17")

Eingeschlossene Klassen: M, L, S



Klasse BE
Kombination aus Fahrerlaubnis-Klasse B und Anhänger, der nicht unter Klasse B fällt.

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Krafträder, bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse mit

- Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse größer ist als die Leermasse des Zugfahzeuges,

- Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Zugfahrzeuges aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Zugfahrzeug größer ist als 3,5 t.
 
Lesen will gelernt sein, ich nehme einfach mal deinen Text und markiere für dich das wichtige daran. Bitte glaub es doch jetzt einfach mal.

Da kann ich nur zustimmen.
Ich lass jetzt mal alles unwichtige weg und zitiere nur was den wesentlichen Unterschied zwischen B und BE ausmacht:

Klasse B:
...und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t...


Klasse BE:
...aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Zugfahrzeug größer ist als 3,5 t....

Den Unterschied zwischen und und aber kennst Du bestimmt.

Und ist hier ein entscheidendes Wort. Es bedeuted, die Summe der Zulässigen Gesamtmassen darf 3,5 t nicht überschreiten so zu sagen undzugleich. Das bedeutet konkret, daß man zb. an einen 2,8 t einen Anhänger mit 700 kg zgg. anhängen darf,denn wie sollten die Prüfer und Behörden denn sonst überleben, wenn es nicht für alles einen extra Schein bräuchte.
Denn für den Fall, das jemand an sein suv mit 2,8 t zgg einen Anhänger mit 1,5 t hängt, was das Auto ja darf, muss diese Person einfach noch einen Schein machen.


Ist aber nicht weiter schlimm, ich konnte ja auch eingestehen, daß ich CE mit CE 79 verwechselt hatte. Hat ähnliches Potenzial. Hierfür möchte ich mich noch einmal in aller Höflichkeit entschuldigen.
Gute Nacht
 
Da kann ich nur zustimmen.
Ich lass jetzt mal alles unwichtige weg und zitiere nur was den wesentlichen Unterschied zwischen B und BE ausmacht:

Och Mensch Junge, das kann doch jetzt langsam nicht mehr dein Ernst sein, oder?
Lies das doch einfach nochmal genau durch und raff es endlich mal, das Anhänger unter 750kg eine Sonderegelung erhalten. Die Sachen für Klasse B sind doch eindeutig in zwei unter Punkte geteilt, einmal für Hänger unter 750kg und einmal für Hänger darüber (für die Gesamtgespanngewichtregelung von 3,5t zutrifft und nur für diese!!!).
 
hoppla, danke für Deine Geduld, jetzt hab sogar ich es gerafft.
Das muss am leichten Weizen liegen, da bekommt das Gehirn eine Unterversorgung an Vitamin B, oder war's BE?:eek:
 
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