früherer Kunde entfernt Hinweis auf mich im Impressum

Jakob

Jakob

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Hallo,

wie seht Ihr das:
Weil ich nicht einverstanden war, etwas für seine Homepage kostenlos zu erledigen, hat mir der Kunde gekündigt. Ist ja ok.

Jetzt aber: Er hat gleich mal im Impressum meinen Text rausgenommen, also meinen Namen und Link zu der Firma.

Ist das OK? Wie sieht das eigentlich aus? Wenn ich die Homepage verkauft habe, darf der Kunde damit machen was er will? Am Ende auch noch sich als Gestalter hinschreiben?

Danke!
 
Soweit ich weiß, solltest Du zumindest als Urheber genannt werden ... gilt natürlich nur dann, wenn Du einen urheberrechtlich geschützten Beitrag geleistet hast (z. B. Design?!)
 
Das Ding ist komplett auf meinem Mist gewachsen, Design, Programmierung usw.
 
Naja, was steht im Vertrag? Erwirbt der Kunde ALLE Rechte an der Website? Wenn da nix explizit ausgemacht ist, dann wird's denke ich schwierig. Das Urheberrecht bestätigt Dir ja nur das Recht am Design, d.h. er darf das Design nicht unter seinem Namen an Dritte verkaufen. Das macht er aber offensichtlich nicht. Soweit ich informiert bin, ist eine Weberstellung immer ein Werkvertrag. D.h. der Kunde darf mit dem Werk dann auch machen, was er will. So darfst Du ja auch einen Tisch vom Schreiner nach Deiner Lust verzieren oder umbauen.

Ich würde solche Kunden einfach ignorieren. Was nützt es Dir, wenn Du noch im Impressum stehst und dann zukünftige Kunden dort anrufen, um zu erfragen, wie die Zusammenarbeit mit Dir war. Meinst Du der Kunde wird etwas positives über Dich sagen?

Abhaken, aufhören zu ärgern und mit einer Sorge weniger gleich fröhlich weiterleben!

Gruss,
Marc
 
Dann must Du in jedem Fall Deine Verträge nachsehen. Das Urheberrecht gibt Dir da viel Schutz. Aber sei Dir bitte im klaren was Du eigentlich willst bevor Du bei einem Rechtsanwalt oder so aufschlägst. Viel Glück
 
Falls der Vermerk im Impressum vereinbart war, auch muendlich und Du dort auch aufggefuehrst warst, kann er diesen Eintrag nicht ohne weiteres loeschen. Aber lange Rede.....

Vergiss es! Es ist es einfach nicht wert. Die einzigen, die etwas daran verdienen, sind die Rechtsanwaelte.
 
Yo, ich denke ich nehm das zum Anlass nochmal mit denen zu reden.

Ich glaube sie haben jetzt gemerkt, dass ich doch relativ preiswert war. Ham mich ja erst mit großen Augen angeguckt und weggeschickt, aber is nix neues gekommen :)

Mal gucken. Aufregen tu ich mich nicht. Vielleicht einfach den Satz wieder einfügen ;)
 
Jakob schrieb:
(...)

Ist das OK? Wie sieht das eigentlich aus? Wenn ich die Homepage verkauft habe, darf der Kunde damit machen was er will? Am Ende auch noch sich als Gestalter hinschreiben? (...)

Das darf er natürlich nicht.
Auch wenn du sämtliche Nutzungsrechte abgetreten hast, bleibst du immer
noch der Urheber.
Muss man sich vorstellen wie die Unterschrift auf einem Gemälde oder das
Impressum in einem Buch.
 
MacEnroe schrieb:
Das darf er natürlich nicht.
Auch wenn du sämtliche Nutzungsrechte abgetreten hast, bleibst du immer
noch der Urheber.
Muss man sich vorstellen wie die Unterschrift auf einem Gemälde oder das
Impressum in einem Buch.

[Klugscheissmodus]
... es sei denn, du schliesst mit dem Kunden einen Werkvertrag. Dann gehört die "hergestellte Sache" hinterher dem Kunden! Da greift dann meines Wissens nach auch das Urheberrecht nicht mehr.
[/Klugscheissmodus]

Sind Juristen anwesend? Stimmt das so?
 
Nicht verlinkbar, aber sicher:
Ich habe von einem Urteil zum Thema Webgestaltung gehört, wo allen Ernstes entschieden wurde, daß Kopieren von Webseiten (also Gestaltung)
keine Verletzung von Urheberrechten darstellt, da es sich hier "nur" um Computer-Anwendungen handelt......

Haben wir gelacht? Wir haben gelacht!
Sorry, ich weiss das tut weh!
 
apple][c schrieb:
Erwirbt der Kunde ALLE Rechte an der Website?

Also das Urheberrecht kann er schon mal nicht erworben haben, weil das nicht übertragbar ist.
 
phönö schrieb:
Nicht verlinkbar, aber sicher:
Ich habe von einem Urteil zum Thema Webgestaltung gehört, wo allen Ernstes entschieden wurde, daß Kopieren von Webseiten (also Gestaltung)
keine Verletzung von Urheberrechten darstellt, da es sich hier "nur" um Computer-Anwendungen handelt......

Haben wir gelacht? Wir haben gelacht!
Sorry, ich weiss das tut weh!

Gerade gab es ein neues Urteil, was den Urheberrechtsschutz für das Design einer Website klar bestätigt hat. (anderer Thread....)
 
;) ;) ;) ;) ;) ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
phönö schrieb:
Nicht verlinkbar, aber sicher:
Ich habe von einem Urteil zum Thema Webgestaltung gehört, wo allen Ernstes entschieden wurde, daß Kopieren von Webseiten (also Gestaltung)
keine Verletzung von Urheberrechten darstellt, da es sich hier "nur" um Computer-Anwendungen handelt......

Haben wir gelacht? Wir haben gelacht!
Sorry, ich weiss das tut weh!

Gleiches hat mein Recht-Dozent letzte Vorlesung auch gesagt :mad: Da muß es vor Kurzem ein Urteil vom BGH gegeben haben.
 
Das Urheberrecht verbleibt IMMER beim Gestalter. Es kann aber ein Nutzungs-
recht überlassen werden. Allerdings gibt es keinen Rechtsanspruch auf die
Nennung im Impressum. Massgebend in dem Punkt ist, was SCHRIFTLICH
vereinbart wurde. Wenn es darüber nichts gibt: Pech gehabt.

Hinweis: Dieses Posting ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen, sondern
reflektiert lediglich meine Erfahrungen und Kenntnisse als AGD Mitglied. ;)


huetschemann schrieb:
als referenz kannst Du ja auf die Seite verlinken.

Das ist in Ordnung, da kann der Kunde auch nichts gegen sagen. :)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Bartleby schrieb:
Gleiches hat mein Recht-Dozent letzte Vorlesung auch gesagt :mad: Da muß es vor Kurzem ein Urteil vom BGH gegeben haben.

"Vor kurzem" heißt in dem Fall vor 4 Monaten, inzwischen gibt es gegenteilige Urteile! Bitte kläre deinen Dozenten auf. Wenn ich hier Mist erzähle, o.k., aber als Dozent sollte er vorsichtiger sein!
 
McGyver schrieb:
[Klugscheissmodus]
... es sei denn, du schliesst mit dem Kunden einen Werkvertrag. Dann gehört die "hergestellte Sache" hinterher dem Kunden! Da greift dann meines Wissens nach auch das Urheberrecht nicht mehr.
[/Klugscheissmodus]

Sind Juristen anwesend? Stimmt das so?
Ja. Nein, stimmt nicht.

Aber wenn die Nennung eines Dienstleisters als Urheber nicht vereinbart war, muss er auch nicht öffentlich genannt werden. Es bleibt ihm aber zunächst selbst überlassen, auf sein Werk hinzuweisen.

Natürlich darf der Kunde sich diese Leistung aber nicht selbst anmassen oder gar als eigene oder ohne Einverständnis vermarkten. Vermarkten wiederum nur bei ausdrücklicher Vereinbarung und ggf. angemessener weiterer Vergütung.

Disclaimer: Und auch dies ist selbstverständlich keine Rechtsberatung, sondern nur eine Meinung ;).
 
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