Der entscheidende Punkt ist, dass Schriften (nicht nur ihr Name) sehr wohl geschützt sein können und deren Verwendung einer engen Lizenzbestimmung unterliegen kann. Dies ist zwar in der Tat bei vielen Schrfiten nicht der Fall, aber durchaus möglich.
das habe ich ja auch nicht bestritten.
nur ist es paradoxerweise so, dass diesen schutz des urheberrechts nur "auffällige" zierschriften geniessen, die erkennbar "anders" sind und womöglich an einem nachmittag zusammengeschustert wurden, während die aufwändigen satzschriften, deren entwicklung monate und jahre gedauert und viel arbeit, fachwissen und feingefühl erfordert hat, i.d.R. nicht geschützt sind, weil sie einander für den juristischen laien zu ähnlich sind.
Ohne weitere Prüfung davon auszugehen, dass alle Schriften z.B. des Mac-Systems frei verwendbar sind ist daher nicht richtig. Und genau darum drehte sich ja auch die Ausgangsfrage dieses Threads.
wenn du es partout nicht glauben willst, kannst du es in apples lizenzbedingungen gerne nachlesen:
http://images.apple.com/legal/sla/docs/macosx105.pdf
[...]
1. Allgemeines.
Apple Inc. („Apple“) erteilt Ihnen hiermit das Recht zur Benutzung der beigefügten Software (mit Boot-ROM-Code)
einschließlich Dokumentation und
Zeichensätze (im folgenden „Apple Software“), unabhängig davon, ob diese auf Apple Hardware vorinstalliert, auf einer Diskette, einem ROM oder in anderer Form gespeichert ist. [...]
@topic
Laut fontherstellern kann eine Schrift sehr wohl geschützt sein, es gibt auhc genug Beispiele, bei denen das Einbetten in PDFs und deren Weitergabe untersagt ist.
ich glaube, da bringst du etwas durcheinander.
ein hersteller einer schrift hat selbstverständlich das recht dir als lizenznehmer im rahmen der bestimmungen detailliert vorzuschreiben, was du mit seinen schriften machen darfst und was nicht. das hat aber erst mal nichts damit zu tun, ob die schrift (urheberrechtlich) geschützt ist oder nicht.
um noch mal auf dieses kuriose segoe-beispiel zurückzukommen:
die frutiger, also nur der name "frutiger", ist ein geschütztes warenzeichen von linotype. die buchstabenformen sind aber mangels dieser sog. "schöpfungshöhe" nicht geschützt. deshalb konnte microsoft, bzw. monotype ungestraft hergehen und die frutiger kopieren, etwas modifizieren und hinterher behaupten es sei ihre selbst entwickelte schrift. jedem typografen war natürlich klar, dass die segoe de-facto eine kopie ist (und es ging dementsprechend seinerzeit ein empörter aufschrei durch die szene), aber juristisch ist in so einem fall wenig zu machen.
(da linotype aber mittlerweile zu monotype gehört, dürfte solche fälle in zukunft wohl diskreter ablaufen.)