Freie Mitarbeit

aro74 schrieb:
Naja, Abschreibung ist ja wieder was ganz anderes (AfA) - egal. ;)

Rechne das hier mal durch:

Grundsätzlich gilt: Der Beispiel-Kunde ist vorsteuerabzugsberechtigt und von daher ist es ihm egal, ob er Ust zahlt oder nicht.

(1) Beispiel ohne USt-Berechnung
Einnahme aus Auftrag: 1000 Euro
Ausgabe: 500 Euro Material oder Sonstwas (inklusive 16 % MwSt).
An das FA führe ich keine USt ab.
Gewinn: 1000 - 500 = 500 Euro.

(2) Beispiel mit USt-Berechnung
Einnahme aus Auftrag: 1000 Euro plus 16 % MwSt = 1160 Rechnungssumme
Ausgabe: 500 Euro Material oder Sonstwas (inklusive 16 % MwSt): 431,04 netto plus 69,96 MwSt.
An das FA führe ich 160 eingenommene USt - 69,96 Vorsteuer = 90,04 ab.
Gewinn: 1000 - 431,04 = 569,96 Euro.

Beim Beispiel 2 hast Du nur 431,04 statt 500 Euro ausgegeben, da bleibt also mehr für Dich über. Glaub es einem Selbständigen. ;) Anders sieht es aus, wenn man für private Endkunden arbeitet, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind. Dann werden i.d.R. nämlich Bruttobeträge inklusive MwSt/USt verhandelt.
diese berechnung ist mir klar. bin auch selbständig. nur du hast nettopreis-zahlen erwähnt, da hab ich angenommen, dass du die einkäufe auch bei den kleinunternehmen (ohne mwst.) gemeint hast :)
rob
 
das ganze ist keine Scheinselbständigkeit wenn du dein eigenes Büro hast.
Du musst also nur zu hause arbeiten (welche Quahl ;) )und gut ist
 
Mawikabi: Ein solches Angebot, wie Du es bekommen hast, ist erstmal gut, grade in diesen Zeiten, aber die Firma wahrt natürlich auch ihre wirtschaftlichen Interessen, und Du solltest Deine Möglichkeiten kennen, wenn Du mit denen verhandelst.

Die Fragen der Scheinselbstständigkeit, der gewerblichen oder künstlerischen Einstufung Deiner Arbeit, der Versicherung als Freiberufler und der Steuern sind zu komplex, um hier abgehandelt werden zu können. Ausserdem ändern sich die Bedingungen immer wieder (die neue Regierung arbeitet dran) und werden von Region zu Region unterschiedlich gehandhabt.

Also beherzige den Rat von im_Norden, den er Dir anfangs gegeben hat. Betrachte die Tipps aus dem Forum als Anregung dafür, Dich mit der speziellen Problematik des Freiberufler-Status vertraut zu machen und einer kompetenten Person die richtigen Fragen zu stellen. Wenn Du in diesem Beruf Fuss fassen willst, bleibt Dir das sowieso nicht erspart, dann kannst Du das Angebot auch gleich zum Anlass nehmen, es sofort zu tun.
 
Gefährliches Fahrwasser! Die sollen dich doch einfach fest einstellen, wenn die dich möglichst komplett haben wollen. Das ist die sauberste Version, insbesondere auch für dich. Aus irgendeinem Grund wollen die das aber nicht, komisch... Aber bestimmt nicht, um dir die "Vorzüge der freien Mitarbeit" zu gönnen und sich deshalb zu opfern. Die wollen Geld, sprich Sozialabgaben, sparen. Das kann für dich nach hinten losgehen, wenn Du doch so für die arbeitest, wie ein Angestellter. Das ist der typische Fall von Scheinselbstständigkeit. So viel Warnung muss sein. Ich klinke mich nun aus.
 
flieger schrieb:
Gefährliches Fahrwasser! Die sollen dich doch einfach fest einstellen, wenn die dich möglichst komplett haben wollen. Das ist die sauberste Version, insbesondere auch für dich. Aus irgendeinem Grund wollen die das aber nicht, komisch... Aber bestimmt nicht, um dir die "Vorzüge der freien Mitarbeit" zu gönnen und sich deshalb zu opfern. Die wollen Geld, sprich Sozialabgaben, sparen. Das kann für dich nach hinten losgehen, wenn Du doch so für die arbeitest, wie ein Angestellter. Das ist der typische Fall von Scheinselbstständigkeit. So viel Warnung muss sein. Ich klinke mich nun aus.
warum denn gefährlich? ein freier dienstvertrag hat ja normalerweise geregelte teilung der zahlung der sozialbeiträge. darauf muss man achten. ansonsten es ist eine _legale_ art der arbeit, einfach halb-selbständig.
rob
 
Das größere Problem besteht für das Unternehmen. Solange sich beide einig sind (Auftraggeber und -nehmer), dass es sich um eine selbständige Tätigkeit handelt, hat gester Recht. Problematisch wird es nur dann, wenn der Auftragnehmer das anders sieht und durch den Rentenversicherungsträger eine abhängige Beschäftigung feststellen lässt. Der Auftraggeber wird zum Arbeitgeber und darf für bis zu 48 Monate Sozialabgaben nachzahlen, für den Arbeitnehmer wird es ein wenig billiger, aber zahlen muss er auch.

Ansonsten schließe ich mich dem flieger an! :D *duckundweg*
 
Zuletzt bearbeitet:
aro74 schrieb:
Das größere Problem besteht für das Unternehmen. Solange sich beide einig sind (Auftraggeber und -nehmer), dass es sich um eine selbständige Tätigkeit handelt, hat gester Recht. Problematisch wird es nur dann, wenn der Auftragnehmer das anders sieht und durch den Rentenversicherungsträger eine abhängige Beschäftigung feststellen lässt. Der Auftraggeber wird zum Arbeitgeber und darf für bis zu 24 Monate Sozialabgaben nachzahlen, für den Arbeitnehmer wird es ein wenig billiger, aber zahlen muss er auch.

Ansonsten schließe ich mich dem flieger an! :D *duckundweg*
ok, ich muss schon aufpassen, weil jedes land andere sitten hat, aber würde mal annehmen, dass österreich nicht viel anders wie deutschland ist.
in österreich ist es klar definiert:
bei einem freien dienstvertrag zahlt der arbeitgeber 17.2%, der arbeitnehmer 13.5% der sozialabgaben. punkt.
wenn der arbeitgeber nicht zu zahlen bereit ist, dann _muss_ es einen werkvertrag geben, mit voller selbständigkeit und einem werkpauschalhonorar, der in welchen auch immer ratenzahlungen zu vereinbaren ist.
bei freiem dienstvertrag ist die zahlung monatlich/stündlich zu vereinbaren. und das ist eine halb-selbständigkeit.
wie ist es bei euch?
rob
 
Komplizierter. Grundsätzlich: Ein Selbständiger muss für sich selbst Vorsorge betreiben (Rente, Krankenversicherung usw.) und alles alleine zahlen. Ausnahmen gibt es bei Künstlern (Auftraggeber zahlt Beiträge in die Künstlersozialkasse).

Eine Halb-Selbständigkeit ist nicht definiert. Es gibt zwar arbeitsrechtlich einen "arbeitnehmerähnlichen Selbständigen", der auch Anspruch auf bezahlten Urlaub hat, aber das ist hier alles nicht so klar geregelt. Dienst- und Werkverträge können i.d.R. von beiden Seiten so vereinbart werden, wie man mag.
 
aro74 schrieb:
Komplizierter. Grundsätzlich: Ein Selbständiger muss für sich selbst Vorsorge betreiben (Rente, Krankenversicherung usw.) und alles alleine zahlen. Ausnahmen gibt es bei Künstlern (Auftraggeber zahlt Beiträge in die Künstlersozialkasse).

Eine Halb-Selbständigkeit ist nicht definiert. Es gibt zwar arbeitsrechtlich einen "arbeitnehmerähnlichen Selbständigen", der auch Anspruch auf bezahlten Urlaub hat, aber das ist hier alles nicht so klar geregelt. Dienst- und Werkverträge können i.d.R. von beiden Seiten so vereinbart werden, wie man mag.
oh nein, die halb-selbständigkeit ist ein begriff von mir ;) so steht auch nirgends :)
um es zu präzisieren:

es gibt bei uns dienstverträge: 1) einen normalen (eine festanstellung) und
2) den eben schon erwähnten freien dienstvertrag.

und es gibt werkverträge: 3) für selbständige mit gewerbeschein und
4) einen für sog. 'neue selbständige', sprich künstler, wo man keinen gewerbeschein braucht.

die letzten zwei arten sind wirklich selbständig, die zahlen alles selbst, und kriegen alle sozialleistungen im falle des falles, bis auf die arbeitslosenversicherung (die möglichkeit, alg zu beziehen, da müsste man unter der form 1 eine zeitlang arbeiten).

rob
 
Sehr interessant. Euer "Dienstvertrag" entspricht also deutscher nicht-selbständiger Arbeit, also einem Arbeitsverhältnis. In Deutschland gilt dann das Arbeitsrecht (verschiedene Gesetze, regelmäßig nicht mehr als 10,5 Stunden Arbeit pro Tag, Anspruch auf 20 Tage gesetzlichen Mindesturlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall etc.). Hier teilen sich Arbeitgeber und -nehmer die Sozialabgaben (Kranken-, Pflege-, Rentenversicherung) je zur Hälfte.

Selbständige haben in der Regel ein Gewerbe anzumelden, dazu braucht's den Gewerbeschein. Gewerbesteuer wird ab einem bestimmten Volumen fällig. Meistens wird man noch Mitglied in der ansässigen Industrie- und Handelskammer, der Selbstverwaltung der Unternehmen.

Freiberufler (Designer, Ärzte, Ingenieuere, Rechtsanwälte usw.) brauchen keinen Gewerbeschein, sondern müssen Ihre Tätigkeit beim Finanzamt anmelden. Eventuell brauchen Sie noch eine Zulassung, z.B. von der Ärztekammer o.ä., das ist unterschiedlich. Gewerbesteuer wird keine fällig.

Mit Ausnahme bestimmter Berufe, die von der Künstlersozialversicherung aufgenommen werden, sind Gewerbetreibende und Freiberufler selbst für ihre soziale Vorsorge zuständig. Unter manchen Umständen muss man nachweisen, dass man Vorsorge getroffen hat und kann eventuell auch Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung werden ... endloses Thema.

Dienst- und Werkverträge gibt's hier auch, das sind aber juristische Begriffe und bezeichnen, ob ich meinem Kunden nur meine Arbeitszeit verkaufe oder für ein Werk hafte. Bei letzterem bin ich dafür verantwortlich, dass das gelieferte Werk die vereinbarten Eigenschaften hat. Wie lange ich dafür gebraucht habe, ist zweitrangig (Stichwort "Produkthaftung").

Scheinselbständig ist man unter gewissen Umständen, wenn man vom (eventuell sogar ehemaligen) Arbeitgeber dazu genötigt wird, als Selbständiger zu arbeiten, quasi aber Angestellter ist. Damit will man vermeiden, dass ein Arbeitgeber die Arbeitsgesetze und Sozialabgaben umgehen kann. Normalerweise passiert nichts, so lange wie weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer sich beschweren (das war mal eine Zeit lang anders, deswegen ist die Scheinselbständigkeit ein gefürchteter Begriff). Letztlich dient es nur dazu, Menschen vor Ausbeutung zu bewahren und den sozialen Schutz (Kranken-, Renten-, Arbeitslosenversicherung) für die Bevölkerung aufrecht zu erhalten. Manche Unternehmen haben versucht, so die Sozialabgaben zu sparen und Angestelle/Arbeiter auszubeuten.

Der österreichische Ansatz gefällt mir irgendwie besser. :)
 
um den österreichischen beitrag noch abzurunden:

beide dienstnehmer (also mit den verträgen 1) und 2)) sind bei der allgemeinen sozialversicherung versichert und auch bei der pensionsversicherunganstalt.

die, die mit den werkverträgen (3) und 4)) wedeln, sind beide bei der versicherung für die gewerbliche wirtschaft versichert. es gibt allerdings etwas andere sätze für freie berufe dort, also für künstler, architekten, rechtsanwälte, apotheker und wie sie alle heissen (also die ohne den gewerbeschein, aber womöglich mit einer befugnis)...

das unternehmensrisiko gilt für die leute aus den punkten 3) und 4).
rob
 
Wenn ich etwas an Österreich lieben gelernt habe, dann sind es die schöne Landschaft und die klaren Begriffe: "Versicherung für die gewerbliche Wirtschaft, allgemeine Sozialversicherung und Pensionsversicherungsanstalt."

Da weiß man sofort, was gemeint ist.

Ach ja, auch die Titelnennungen im Alltag wie "Frau Diplom Kauffrau Müller" oder "Herr Diplom Ingenieur Meier" sind einfach spitze :)
 
flieger schrieb:
Wenn ich etwas an Österreich lieben gelernt habe, dann sind es die schöne Landschaft und die klaren Begriffe: "Versicherung für die gewerbliche Wirtschaft, allgemeine Sozialversicherung und Pensionsversicherungsanstalt."

Da weiß man sofort, was gemeint ist.

Ach ja, auch die Titelnennungen im Alltag wie "Frau Diplom Kauffrau Müller" oder "Herr Diplom Ingenieur Meier" sind einfach spitze :)
[ot]als ich hierher kam, war es für mich auch ziemlich unverständlich ;) mittlerweile gewöhnt man sich daran, obwohl es schon manchmal lächerlich klingt. sogar bei einer trauung in der kirche: 'wollen sie, frau soundso, den herrn diplomingenieur soundanders zum mann nehmen usw. ?' ich dachte, ich träume :D.
andererseits geht's hier bei uns auch viel lockerer. einige dinge sind nicht so umständlich wie bei euch. [/ot]
allerdings bei den beschäftigungsangelegenheiten, die ja eine chefsache in europa werden, wird es allmählich eine gemeinsame linie überall in der eu geben, nehme ich mal an.
rob
 
aro74 schrieb:
Solange sich beide einig sind (Auftraggeber und -nehmer), dass es sich um eine selbständige Tätigkeit handelt, hat gester Recht. Problematisch wird es nur dann, wenn der Auftragnehmer das anders sieht und durch den Rentenversicherungsträger eine abhängige Beschäftigung feststellen lässt.
Nicht ganz richtig - denn jedes Unternehmen wird alle paar Jahre vom Rentenversicherungsträger geprüft. Und dann kann es passieren, dass aus einer für Unternehmen und Selbständigen sehr bequemen Position ein großes Fiasko wird. Vor allem, wenn beide z.B. für drei Jahre Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen müssen. Da kommt ordentlich was zusammen.
 
Ja, aber auch bei einer Betriebsprüfung durch die DRV fällt nicht sofort der große Holzhammer, sondern AG und AN können die Vertragsbedingungen so abändern, dass die Einwände nicht mehr bestehen. Das meinte ich mit "solange sich beide einig sind". Schließlich gibt es die fünf harten K.O.-Kriterien in der ursprünglichen Form nicht mehr, sondern es kommt auf die Beurteilung des Gesamtbildes an. Sind sich beide Parteien einig und handelt es sich um wirkliche Selbständigkeit (davon gehe ich mal aus), lässt sich das in den Griff bekommen.

Allerdings hast Du Recht, dass die DRV rückwirkend Versicherungspflicht feststellen kann. Das ist der härteste Fall und hat zur Folge, dass der Auftraggeber (!) die Beiträge nachzahlen muss - und zwar den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil: quasi die doppelte Portion.

Teuer wird es also für das Unternehmen, nicht so sehr für den Scheinselbständigen. Den will das Gesetz ja schützen.

Ganz genau steht das alles hier.
 
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