Freie Mitarbeit - ich bin ein Newbie in dieser Beziehung

bin_ichs?

Aktives Mitglied
Thread Starter
Dabei seit
24.02.2004
Beiträge
874
Reaktionspunkte
216
Hat zwar nix mit Webdesign etc. zu tun, aber ich frage mal trotzdem hier, denn einige haben mit der Rolle als freier Mitarbeiter sicher Erfahrungen...

Ich könnte als freiberuflicher Mitarbeiter bei einer medizinischen Zeitschrift bzw. einem Web mitarbeiten. Dort geht es darum Texte zu überarbeiten und zu verfassen. Grundsätzlich hab ich mit sowas keine Probleme und auch Spass dran. Nur: Ich kenne mich mit diesem Status "freien Mitarbeit" rein gar nicht aus - und ich möchte da nicht irgendwas Fragwürdigem auf den Leim gehen. Immerhin könnte ich damit meine Arbeitslosigkeit beenden.

Meine vordringlichsten Frage:

- was sind die grössten Fallstricke, auf die man bei einem solchen Dienst- oder Werkvertrag achten muss?

- was muss man mindestens gezahlt bekommen, damit netto etwas übrig bleibt? Immerhin muss man sich ja selbst sozialversichern, trägt Krankheitsrisiko etc.

- was gibts sonst nch für Spontantipps?

Für ein paar Hilfestellungen wäre ich dankbar.

bin_ichs?
 
hi,

- Sozialversicherung montl.: ca. €150 - €200
- Krankenversicherung montl.: ca. €180 - €220
- UmSt. je nach Verdienst 16% davon
- Freiberufl. beim Finanzamt beantragen z.B. > Texter
- Beim Arbeitsamt eine Ich-AG o.ä. beantragen > z.B. €360 unversteuert montl. plus
- Dienst- oder Werkvertrag?? - …bei freiberuflicher Tätigkeit?
- Verdienst aushandeln: ca. €1000 - oben offen (was kannst du / lerntest du?)

Gruß Difool
 
Difool schrieb:
(..)- Dienst- oder Werkvertrag?? - …bei freiberuflicher Tätigkeit?(..)
bei mir (damals freiberuflicher designer) hat es geheissen 'freier dienstvertrag' mit einem stundensatz. gibt es sowas in de auch? kopfkratz
rob
 
gester schrieb:
bei mir (damals freiberuflicher designer) hat es geheissen 'freier dienstvertrag' mit einem stundensatz. gibt es sowas in de auch?
Ist mir persönlich noch nicht untergekommen.
Was wurde denn bei dir damals damit "besiegelt", neben des Stundensatzes?
 
Difool schrieb:
Ist mir persönlich noch nicht untergekommen.
Was wurde denn bei dir damals damit "besiegelt", neben des Stundensatzes?
hmmm, vor einem monat habe ich die alten sachen geräumt und der vertrag ist, glaube ich, auch mit dem rest weg.
aber soweit ich mir erinnern kann, es war ein standard-vertrag mit üblichen floskeln, wie standort für die erbringung der arbeit, krankmeldungen, konkurrenzklausel (es war ein handelsunternehmen für die bankbranche, mittlerweile auch nicht mehr existiert). festgelegt war auch der mindeststundenzahl pro woche (30), ich konnte aber kommen, wann ich wollte.
mehr wird mir wahrscheinlich nicht einfallen, aber es war ein ziemlich üblicher vertrag für die freiberufliche mitarbeiter.
rob
 
So ein Vertrag sollte in Deutschland prima dazu geeignet sein, um ohne weiteres nachzuweisen, dass Du scheinselbständig bist. Das kann für den Auftraggeber richtig teuer werden, weil der eine Menge nachzahlen muss, wenn der Scheinselbständige feststellen lässt, dass er eigentlich abhängiger Arbeitnehmer ist. Oder?
 
aro74 schrieb:
So ein Vertrag sollte in Deutschland prima dazu geeignet sein, um ohne weiteres nachzuweisen, dass Du scheinselbständig bist. Das kann für den Auftraggeber richtig teuer werden, weil der eine Menge nachzahlen muss, wenn der Scheinselbständige feststellen lässt, dass er eigentlich abhängiger Arbeitnehmer ist. Oder?
damals (8 jahre) war die scheinselbständigkeit noch kein thema. ich war bei der kasse als künstler versichert und die einzige voraussetzung war, dass meine einkünfte aus den künstlerischen tätigkeiten mindestens 50% meiner gesamteinkünfte sein sollen, sonst würde die versicherungsumstufung folgen und für mich den doppelten betrag bedeuten. die zeiten werden halt härter ;)
rob
 
Danke an euch - das hilft mir schon mal weiter.

Heute mittag werde ich Genaueres über das Ganze erfahren. Ich bin sehr gespannt, aber auch sehr skeptisch. Aber erstens ist es eine Möglichkeit, die Arbeitslosigkeit zu beenden, und zweitens interessiert mich das inhaltlich doch sehr.

bin_ichs?
 
Gleich noch mal eine Frage dazu:

Difool schrieb:
hi,
...
- UmSt. je nach Verdienst 16% davon
...

Gruß Difool

Muss ich als freier Mitarbeiter eines Unternehmens (hier ein Zeitschriftenverlag) tatsächlich Umsatzsteuer für meine Arbeiten (ich liefere bzw. bearbeite Texte, die ich von denen bekomme) entrichten?

bin_ichs?
 
Grundsätzlich ja, weil Du selbständig bist. Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ist aber eine indirekte Steuer, d.h. die zahlst Du nicht von Deinem Geld, sondern nimmst Sie von Deinem Kunden ein und reichst sie ans Finanzamt weiter. In der Regel werden auch Honorare ohne Umsatzsteuer verhandelt, weil Dein Auftraggeber die an Dich gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen kann. (siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Umsatzsteuer)

Als Kleinunternehmer kannst Du darauf verzichten, Umsatzsteuer zu berechnen und Vorsteuer geltend zu machen. Das musst Du gegenüber Deinem Finanzamt formlos und schriftlich erklären und Du bist anschließend fünf Jahre lang an Deine Erklärung gebunden. Ich rate aber davon ab, weil Du dann keine Vorsteuer geltend machen kannst. Guck Dir mal das "Beispiel einer Lieferkette" in dem Wikipedia-Artikel an, dann verstehst Du, was ich meine.
 
als kleinunternehmer hast eine obergrenze, die du nicht überschreiten darfst, sonst gibt es unnötigen ärger. vermute, dass es in _de_ dasselbe ist wie in _aut_.
ich rate auch davon ab. ein kleines beispiel für einen vorteil einer vorsteuer-kalkulation:
du verdienst in einem quartal z.b.
10000 euro, verrechnest 16% davon (ich bleibe bei euren sätzen) dazu,
also 1600 euro, die du am quartalsende (bei euch auch quertalsmässig?)
dem finanzamt abführen musst.

wenn du jetzt die vorsteuer (mwst, ust, ist in dem fall das gleiche) geltend machen kannst: angenommen, hast in dem zeitraum u.a. einen computer gekauft, und nachweisslich 2000 euro + 16% mwst., also
2320 euro dafür bezahlt. der mwst-betrag ist 320 euro.

ich lasse ausser acht die tatsache, ob man einen computer 1:1 abschreiben kann und lasse andere ausgaben aus, damit es nicht zu kompliziert ist.

im endeffekt, du zahlst dem finanzamt (in einer _de_-frist, die muss man einhalten, in österreich habe schon mahnkosten für 2 tage verspätung auch mal bezahlt) statt 1600 euro:
1600 - 320 = 1280 euro
zurück. und ähnlich andere investitionen auch zu behandeln.

ist zwar mehr papierarbeit, aber es lohnt sich. ich hatte auf kleinen rechnungen, die keine ausdrückliche mwst-beträge hatten, dafür aber die mwst-sätze, die beträge selbst mit blei ausgerechnet, damit ich wissen konnte, was ich abgezogen habe. normalerweise sollte man aber die grösseren rechnungen mit ausgewiesener mwst verlangen.

ich hoffe, dass ich nicht das erzähle, was jeder schon weiss, weil wenn nicht, dann könnte die info nützlich sein. und bitte für die deutschen abweichungen nachsichtig sein...
rob
 
Zurück
Oben Unten