freiberuflicher Grafiker --> Newbie

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StephanSch

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Hallo,

ich arbeite gerade neben meinem Studium (Kommunikationsdesign) in 2 Agenturen und mit einem freiberuflichen Künstler (Fotografen) zusammen. Daher würde es sich für mich doch anbieten als freiberuflicher Grafik-Designer zu arbeiten.
Dafür müsste ich mir vom Finanzamt eine Umsatzsteuernummer vergeben lassen?
Wie ist das dann mit Krankenversicherung etc? Ich bin momentan noch über meinen Vater bei der AOK versichert.
Und wie sieht das mit den Steuern aus? Ich habe gelesen, dass man die geleistete Dienstleistung mit nur 7% versteuern muss?
Und wie ist das im moment? Kann ich Rechnungen ausstellen, obwohl ich noch keine Umsatzsteuernummer habe? Man hat mir gesagt, dass man das ganze bis zu einem Jahr später noch anmelden kann?
Wieviel darf ich im Jahr als freiberufler überhaupt maximal verdienen?

Also es wäre nett von euch, wenn ihr mir da ein wenig erklären könntet, wie das ganze dann abläuft, da ich davon momentan leider herzlich wenig Ahnung habe.

Danke für die Antworten
 
Hallo StephanSch: Hi Du, bitte erstmal selbst genauer informieren. Es gibt genug Anlaufstellen, natürlich sind wir hier auch gerne behilflich.

• USt.-ID: brauchst Du für den "innergemeinschaftlichen Verkehr", solange Du nur in D aktiv bist, reicht eine Steuernummer auf der Rechnung. Die bekommst Du nach Anmeldung beim örtlichen Finanzamt.

• Freiberufler: Wieviel willste denn verdienen? Und was bist Du in Deiner Vorstellung, wenn Du einen bestimmten Betrag überschreitest?
Die gute Nachricht: Du kannst verdienen soviel Du willst. Und wenn Du es machst wie H&M, dann muss sich die Steuerbehörde einen neuen Computer kaufen, damit sie mit den großen Zahlen umgehen kann (so geschehen in Schweden)
Die Frage ist: Kommst Du mit dem, was Du machen willst als Freiberufler durch oder beinhaltet Deine Tätigkeit auch gewerbliche Leistungen? Dann ist auch eine Anmeldung beim örtlichen Gewerbeamt nötig

•Steuern: Ab wann Du Steuern zahlen musst und wieviel hängt von Deinem Einkommen ab. lass Dich hier vom Profi über Freibeträge etc. beraten.

• Umsatzsteuer musst Du auf jeden Fall abführen, es sei denn Du nimmst die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch (§19), dann darfste keine berechnen und keine abführen.

•Sobald Du selbständig verdienst, ist eigene KV angesagt oder freiwillige Mitgliedschaft in der bisherigen KV - allerdings mit eigenem Beitrag. Der wiederum hängt vom Einkommen ab - also: auch hier besser vom Profi beraten lassen.

Deine Investition in professionelle Beratung am A n f a n g kann Dich vor bösen und teuren Fehlern bewahren.

Es gilt: Was immer du tun kannst oder wovon du träumst - fang es an. In der Kühnheit liegt Genie, Macht und Magie (Johann W. von Goethe)
 
Hi, ok das hilft mir in jedem Fall schon mal weiter, vielen Dank.
Morgen habe ich auch einen Termin bei nem Steuerberater...wollte mich aber vorher schon mal ein wenig informieren...
Da ich während meinem Studium nicht so viel Zeit habe, alle Jobs anzunehmen, schätze ich mein Jahreseinkommen auf ca. 6000-9000€. Kann ich aber noch nicht genau abschätzen, da das ganze erst seit nem guten Monat so läuft...
Darf ich momentan ohne USt-ID Rechnungen mit MwSt schreiben? Da ich ja vorhabe mich als Freelancer zu melden und mir eine USt-ID vergeben lassen möchte?
 
Wie geschrieben: Steuer-Nummer (Finanzamt) oder USt.-ID sollte drauf sein. Die USt.-ID beantragst Du zu-sätzlich zu Deiner Steuernummer, falls Du mal ins Ausland lieferst oder aus dem Ausland was beziehst.

Freelancer heißt nicht gleich Freiberufler. Aufpassen, die Finanzbehörden unterscheiden hier streng nach einem Berufe-Katalog!
 
Zu meinen Tätigkeiten: webdesign, print-aufträge (flyer, prospekte, broschüren,...), Foto-shootings. Dies dürfte man doch als Freiberufler ausüben?
 
Stephan, Freiberufler sind akademische (Ingenieure, Architekten,...), medizinische und künstlerische (Künstler, freischaffende Fotografen und Grafiker) Berufe mit oder ohne akademischen Abschluss.

Was Du machen willst ist Dienstleistung und eher gewerblich einzustufen. Also wird wahrscheinlich Gewerbeanmeldung fällig. Ist nix schlimmes, nur eben so vorgeschrieben. Ausüben darfste auf jeden Fall, ist keine > genehmigungspflichtige < Tätigkeit - nur anmeldepflichtig afaik
 
naja ich bin doch dann mehr oder weniger freischaffender Fotograf und Grafiker? ...aber gut, morgen werde ich beim steuerberater hoffentlich noch mehr Licht ins Dunkel bekommen ;-) auf jeden fall schon mal viele Dank für deine Antworten!
 
Als Kommunikationsdesigner mit Studium kannst Du problemlos Freiberufler werden. Des Weiteren empfiehlt sich bzgl. der Krankenversicherung die Künstlersozialkasse (KSK).

Siehe auch noch: https://www.macuser.de/threads/freelancer-freiberufler-bitte-was.126602/

Hier im Faulancer-Forum gibt es jede Menge Threads zu allen Deinen Fragen - stöber mal ein bisschen mittels der Suchfunktion rum ;)

2nd
 
okay danke, aber ich bin im moment ja noch student und habe somit noch kein akademischen abschluß...ist es trozdem möglich ohne abgeschlossenes Studium (momentan) freiberuflich tätig zu sein?
 
Hängt von den Tätigkeiten ab, bzw. wie man diese für die Erklärung an das Finanzamt verpackt. Aufgrund Deines Studiums ist davon auszugehen, dass Du Deine Tätigkeit so ausübst, dass §18 erfüllt wird. Das FA entscheidet eh individuell und probieren würde ich es auf jeden Fall.

2nd
 
Okay gut, wollte nur wissen ob es theoretisch möglich ist ;) Den Rest soll mir mein Steuerberater morgen erklären ;)
 
Also ich war nun beim Steuerberater, der meinte ich solle das so machen: Zum Finanzamt gehn. Mich als freischaffender Grafiker und Künstler, unter der Absicht wirtschaftlichen Gewinn zu erzielen melden und mir ne USt-ID vergeben lassen. Da Design und Fotografie kreative Tätigkeiten sind, sollte es kein Problem sein, als Freelander arbeiten zu dürfen. Vor allem ist es dem Finanzamt eh egal, ob ich nun als Freelancer oder gewerblich als Unternehmen arbeite, da ich defintiv unter den 24.500€ Umsatz im jahr bleiben werde und somit so oder so keine Gewerbesteuer zahlen muss. Des Weiteren ist es ja so, dass ich sicher unter 17500€ Umsatz im Jahr bleibe und somit in die Klein unternehmer klausel falle. D.h. ich muss keine MwSt. auf meine Rechnungen setzen und muss somit auch keine abführen. Auf den Rechnungen verweiße ich auf den entsprechenden Paragraphen, dass ich klein unternehmer bin und keine MwSt verlangen muss...

So weit so gut. Nun habe ich vergessen zu fragen, wie das mit der Krankenversicherung ist, da ich momentan ja noch über meinen Vater Familienversichert bin! Wie ist das dann als Freiberufler?
 
mir ne USt-ID vergeben lassen.

Was willst Du mit einer USt-ID? Die brauchst Du nur für innereuropäische Geschäfte. Bleibst Du in mit Deinen Kunden in Deutschland, reicht Deine normale Steuernummer, die Dir das Finanzamt eh zuteilt.

@Difool: Werter geschätzter Herr Kollege, ich habe den Thread oben schon verlinkt ;)

2nd
 
Was willst Du mit einer USt-ID?
Also ich wurde vor einigen Jahren nicht groß gefragt, ob ich eine haben will, sondern habe eine verpasst bekommen. Tut ja auch nicht weh, diese im Briefkopf zu führen. Und Nachteile hat es auch keine.
 
Ich musste die extra beantragen...

2nd
 
Die Ust-ID muss man auch extra beantragen...aber macht ja nix, wenn man die auf seiner Rechnung stehen hat...solange ich in Deutschland meine Kunden habe und nichts im Ausland abwickle, stimmt es dass ich es eigentlich nicht bräuchte. Steuernummer würde theoretisch reichen...aber wenn ich mich schon als selbstständiger Freiberufler anmelde, kann ich das ja auch gleich mit beantragen, dass ich eine USt-ID ham will...
 
Also ich hab auch während meinem Studium als Freelancer angefangen. Der Sachbearbeiter vom FA hat mir gesagt, dass eine normale Steuernummer ausreicht solange ich nicht mehr als die 17.500 Umsatz mache. Krankenversichert bleibst du weiterhin als Student, erst für die Zeit nach dem Studium musst du dir eine neue K-Vers. zulegen. Da bietet sich dann auch die KSK an. ;)
 
ah okay , danke :)
 
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