Freiberufliche Tätigkeit aufnehmen: Hilfe bei Formular benötigt

A

alivehh

Registriert
Thread Starter
Dabei seit
17.09.2014
Beiträge
2
Reaktionspunkte
0
Hallo liebe MacUser-Community,

ich habe lange nach einem passenden Forum gesucht und mich letztendlich für Euch entschieden. Sollten meine Fragen bereits an anderer Stelle beantwortet worden sein, seht mir das bitte nach.

Kurz zu den Facts:
  • Ausgebildeter Kaufmann für Marketingkommunikation
  • Ausbildungsbetrieb: Internetagentur
  • Nach Ausbildung 1 Jahr dort fest angestellt
  • nun würde ich mich gerne neben dem Vollzeitjob selbstständig (Freiberufler) machen
  • konkret liegt der Fokus auf "PR- und Redakteursarbeiten im Digital-Bereich"
  • hier habe ich bereits zu Anfang des Monats mit einer Tätigkeit gestartet (vorherige Anmeldung leider aus priv. Gründen nicht möglich)
  • nun brauche ich zur Rechnungsstellung natürlich eine Steuernummer, etc.
  • ich möchte ungern auf einen Steuerberater zurückgreifen, da meine Einnahmen in 2014 nicht einmal die 1k übersteigen

Nun habe ich mir natürlich folgendes 8-seitiges Formular heruntergeladen:


  • Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (Link)

und alles soweit ausgefüllt, wie es mir möglich war. Jetzt war ich bereits bei meinem zuständigen FA, um bei einigen offenen Punkten noch eine Hilfestellung zu erhalten, jedoch sind die Öffnungszeiten für mich leider nicht handlebar (9:00 - 12:00 h). Aus diesem Grund habe ich meine Fragen chronologisch unten aufgeführt und hoffe, dass mir jemand von Euch helfen kann.


  1. [2.6] Gründungsform (Zeile 98)
    - Hier habe ich nun erst einmal "Neugründung zum 01.09.2014" eingetragen aber muss ich das wirklich?
  2. [3] Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlung (Einkommenssteuer, Gewerbesteuer) (Zeile 112 - 120)
    - Hier ist mir bewusst, dass ich die Zeile 114 ausfüllen muss (also habe ich f. 2014 einen Betrag sowie einen f. 2015 eingetragen
    - Bei Zeile 119/120 bin ich mir jedoch etwas unsicher, was genau habt Ihr dort bei "Sonderausgaben" bzw. "Steuberabzugsbeträge" eingetragen?
    - Dort stellt sich mir auch die Frage, ob ich überhaupt genug Ausgaben "finde", da ich zum Ende des Jahres meine erste Steuererklärung machen werde und ich zusätzlich zu dieser ja auch die für meine freiberufliche Tätigkeit machen muss
    - sind Sonderausgaben = Betriebsausgaben? Wenn ja würde das ja bedeuten, dass ich bspw. meinen monatl. Internet-Vertrag oder bspw. Fahrten mit dem Mietwagen zum Kunden bzw. ein Geschäftsessen darüber abrechnen kann, oder? Dann können diese Ausgaben aber ja nicht mehr in meine private Steuererklärung einfließen, richtig?
  3. [6] Angaben zur Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer (127 - 129)
    - Ich arbeite alleine, somit ist der Abschnitt obsolet für mich, richtig?
  4. Zeile 130 - 133
    - Hier weiß ich leider überhaupt nicht, was dort eingetragen werden muss
    - wenn sich dies jedoch auf [6] bezieht kann ich dies ja auch frei lassen
  5. Zeile 148 - 150
    - sind bei meinen Leistungen eigtl. ebenfalls obsolet, also kreuze ich dort überall "Nein" an
  6. [7.8] Soll- / Istversteuerungder Entgelte (Zeile 151 - 155)
    - würde hier etwas anderes als "vereinbarten Entgelten (Sollversteuerung)" überhaupt Sinn machen?
  7. [7.9] Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
    - Wenn ich diese beantrage, brauche ich ja keine Steuernummer mehr, richtig?

________


So, für den einen oder anderen sind meine Fragen wahrscheinlich Pillepalle, mir hat jedoch Google und die Ausfüllhilfe nicht wirklich geholfen.

Ich würde mich wirklich riesig freuen, wenn mir jemand helfen könnte, sodass ich die Rechnung nun stellen kann und nicht auf mein Geld warten muss.

Ich freue mich auf Euer Feedback.

Herzliche Grüße

Mike
 
Du solltest erst einmal klären, ob Deine Aktivität überhaupt ein „Freier Beruf“ wäre -*oft kommt es dort zu Fehlbenennungen, weil eigentlich eine „freie Tätigkeit“ gemeint ist.

Sodann wäre (beim FinA?) zu klären/anzugeben, ob Du Einkünfte im Rahmen eines anerkannten freien Berufs, eines Gewerbes oder eines sonstigen Gewerbes erzielen wirst.

Ich würde dringend empfehlen, mit einem Mitarbeiter der meist ungeliebten Behörde (Finanzamt) persönlich ein kleines, diesbezügliches Gespräch zu führen – Du kommst ohnehin nicht dauerhaft an den Herrschaften vorbei!
 
Hi jenso,

danke für Dein schnelles Feedback.

Meines Wissens nach hat das FA bei der Einstufung als "Freiberufler" o. "Gewerbetreibenden" ja etwas Interpretationsspielraum - meine Tätigkeit wird unter den Freien Berufen nicht explizit aufgeführt, jedoch kann ich hier mehr als 6 Fragen definitiv mit "ja" beantworten:

--> http://www.existenzgruender.de/impe...onen/uebersichten/gruendungswege/06_check.pdf

Und im Rahmen dieses Tätigkeit werde ich ja dieses Jahr auch Einkünfte erzielen - daneben generiere ich "nur" noch durch meinen Vollzeitjob Einkünfte.
 
Eine Steuernummer hast du als Angestellter eigentlich schon, diese musst du beim Finanzamt nur erfragen. Wenn du dir die Umsatzsteuer-ID holst, brauchst du die Steuernummer nicht mehr angeben, musst aber Umsatzsteuer verrechnen und ans Finanzamt abgeben. Internet und Telefon kann zum Teil abgesetzt werden.
 
Die Steuernummer / EU-Ust-ID und Vorsteuerabzugsberechtogung und Mehrwertsteuersache sollte man nicht vermischen. Die Sache mit der Mehrwertsteuer geht natürlich auch ohne EU-Ust-ID.
 
Hallo Mike,

[*]ich möchte ungern auf einen Steuerberater zurückgreifen, da meine Einnahmen in 2014 nicht einmal die 1k übersteigen
Als Kleinunternehmer zu starten ist keine Alternative?

[*][7.8] Soll- / Istversteuerungder Entgelte (Zeile 151 - 155)
- würde hier etwas anderes als "vereinbarten Entgelten (Sollversteuerung)" überhaupt Sinn machen?

Nun bei Ist-Versteuerung musst Du die Umsatzsteuer (sofern Du gerne den Vorsteuerabzug geltend machen möchtest) erst bezahlen wenn das Geld auf deinem Konto ist.
 
Hi jenso,

danke für Dein schnelles Feedback.

Meines Wissens nach hat das FA bei der Einstufung als "Freiberufler" o. "Gewerbetreibenden" ja etwas Interpretationsspielraum - meine Tätigkeit wird unter den Freien Berufen nicht explizit aufgeführt, jedoch kann ich hier mehr als 6 Fragen definitiv mit "ja" beantworten:

--> http://www.existenzgruender.de/impe...onen/uebersichten/gruendungswege/06_check.pdf

Und im Rahmen dieses Tätigkeit werde ich ja dieses Jahr auch Einkünfte erzielen - daneben generiere ich "nur" noch durch meinen Vollzeitjob Einkünfte.

Hallo alivehh,

Du wirst mit Sicherheit nicht als Freiberufler eingestuft werden; das geht bei vielen Leuten leider immer etwas durcheinander, da der aus dem englischen kommende "Freelancer" nichts mit dem deutschen "Freiberufler" zu tun hat. Freiberufler sind Angehörige der "freien" Berufe. D.h. Ärzte/Zahnärzte, Anwälte, Steuerberater, Hebammen, Architekten usw. Diese werden steuerlich ganz anders behandelt, als "Selbständige". Z.B. ist können sie die Umsatzsteuer nicht ausweisen, müssen hingegen aber auch keine aufschlagen, sofern die Leistung ebenfalls freiberuflich erbracht wurde. Usw, usw. Das ist deutlich mehr, als nur ein anderer Begriff für "Selbständig". Lass Dich unbedingt von einem Steuerberater oder Deinem FA beraten!

Viele Grüße aus Hamburg,

Quickrider.
 
Ich glaube, das ist nicht ganz richtig. Journalisten gehören auch zu den "Freien Berufen", und das ist es ja, was der Threadstarter ausüben will. Wenn er als Journalist eher künstlerisch tätig ist (was bedeutet, dass seine Werke eine gewisse Schöpfungshöhe aufweisen müssen, sprich kreative Erzeugnisse sind), besteht sogar die Chance, dass er wie ein Buchautor oder Publizist als künstlerisch tätiger Freiberufler vom FA anerkannt wird und 7% Mehrwertsteuer ausweisen darf. (Auf die Vorteile will ich hier nicht näher eingehen.)

Den Rat, einen Steuerberater aufzusuchen, finde ich richtig. Die nehmen für so eine Eingangsberatung nicht viel Geld (ihr Honorar bemisst sich ja auch nach dem Steueraufkommen des Klienten), können aber eine Menge einsparen.
 
@ [3] Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlung (Einkommenssteuer, Gewerbesteuer)

Null Euro, – es sei denn du möchtest bei <1k eine monatl. Vorauszahlung leisten die Du nie erreichst?

Eine Steuer-Nr. bekommt man mit der Geburt, jedes Kindergarten- und Grundschulkind hat eine.
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer brauchst Du falls du global arbeitest. Ich würde sie trotzdem immer anmelden, allein schon um auf die Bekanntgabe meiner Steuer-Nr. auf Geschäftsunterlagen, Internet u.s.w. verzichten zu können.

Die Gewerbeanmeldung wurde früher bei der Stadtverwaltung gemacht, ein DIN A4 Zettel mit zwei-drei Fragen, Adresse, das wars? Beim Finanzamt habe ich die Umsatz- / Einkommensteuer eingereicht, mehr nicht. Ich erinnere mich zumindest nicht das ich beim FA etwas anmelden musste? Naja, alles ändert sich.

Viel Glück mit deinem Gewerbe!
Bevor ich's vergesse, wenn das Gewerbe neben deiner eigentlichen Festanstellung läuft brauchst Du vom Arbeitgeber eine Genehmigung. Schriftlich.
 
Hallo alivehh,

Du wirst mit Sicherheit nicht als Freiberufler eingestuft werden; das geht bei vielen Leuten leider immer etwas durcheinander, da der aus dem englischen kommende "Freelancer" nichts mit dem deutschen "Freiberufler" zu tun hat. Freiberufler sind Angehörige der "freien" Berufe. D.h. Ärzte/Zahnärzte, Anwälte, Steuerberater, Hebammen, Architekten usw. Diese werden steuerlich ganz anders behandelt, als "Selbständige". Z.B. ist können sie die Umsatzsteuer nicht ausweisen, müssen hingegen aber auch keine aufschlagen, sofern die Leistung ebenfalls freiberuflich erbracht wurde. Usw, usw. Das ist deutlich mehr, als nur ein anderer Begriff für "Selbständig". Lass Dich unbedingt von einem Steuerberater oder Deinem FA beraten!

Viele Grüße aus Hamburg,

Quickrider.

So so, seit wann schreibt ein Steuerberater, Anwalt, Architekten Rechnungen ohne MwSt.?

Das hat nichts mit Freiberufler oder Selbständige zu tun.
 
Kleine Korrektur zu Kirzz:

Jeder Deutsche hat heutzutage eine „Persönliche-Identifikationsnummer“ vom Bundeszentralamt für Steuern zugeteilt bekommen.
Das ist NICHT die „Steuer-Nummer“, unter der man beim zuständigen Finanzamt geführt wird - die dortige Nummer muß man beantragen.

Und die „Umsatzsteuer-ID“ ist dann tatsächlich die dritte Zahlenfolge im Bunde.

Weil es so „schön“ ist, kann man auch noch darauf verweisen, daß die Rentennummer eine weitere Erfindung der Bürokraten ist (wieder eine andere, lebenslang gültige Zahl).
 
Kleine Korrektur zu Kirzz:

Jeder Deutsche hat heutzutage eine „Persönliche-Identifikationsnummer“ vom Bundeszentralamt für Steuern zugeteilt bekommen.
Das ist NICHT die „Steuer-Nummer“, unter der man beim zuständigen Finanzamt geführt wird - die dortige Nummer muß man beantragen.
Ups, Du hast Recht – es liegt ein paar Jahre zurück als mein Sohn die ID bekommen hat, ich hab's verwechselt. Sorry dafür.
 
Das hat nichts mit Freiberufler oder Selbständige zu tun.

Doch, eine wenig schon: das Stichwort ist die Gemeinwohl-Orientierung.

Einige „klassisch“ freiberufliche Gruppen (Ärzte und deren Umfeld, bspw.) unterliegen nicht der Umsatzsteuerpflicht, um deren Tätigkeit (bzw. deren Patienten, Kassen usw.) nicht mit noch mehr Kosten zu belasten, zumal sie selbst keinen „Mehrwert“ auf geliefertes-gehandeltes Material schaffen.

Es gibt eben (schrieb ich oben bereits) steuerlich auch noch den Bereich der „Sonstigen Gewerbe“ – à propos: der TE darf auch noch mit Forderungen an Gewerbesteuer rechnen!
 
Zurück
Oben Unten