Freiberuflich in Österreich? / Schüler mit Fragen

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Hallo Liebe MacUser!!!

Also habe versucht im Internet zu recherchieren aber nichts gefunden =(

Ich habe ein paar Fragen, vl kann mir der ein oder andere mir die Fragen beantworten?

Grundsätzlich:
Komme aus Österreich !!
Ich bin noch Schüler in der Ausbildung und mache nebenbei Foto aufträge und Grafikdesign Auftrage (VK, Website, Flyer, Plakate, ....)

Schreibe bis jetzt Honorarnoten ohne MwST

Mein "Einkommen" Liegt bei ca 2700 Euro im Jahr ....
Meine "Ausgaben" (Neue Cam, neuer Mac, etc etc) Liegen meist DARÜBER

- Rechnungen stellen oder weiterhin Honorarnoten ?
- Wann irgendetwas mit dem Finanzamt Regeln (wenn was ?)
- Wenn ich AGBs unterschreiben lasse sind diese für mich Gültig ?
- Muss ich ein Gewerbe anmelden ?
- Darf ich Vertäge aufsetzen (die dann auch Gültig sind)

- Auf was muss ich sonst noch achten ?

lG und Danke für eure Antworten =)
 
vl kennt auch jemand gute seite auf denen ich mich umschauen könnte ? kontrekte antworten wären aber natürlich super duper =)
 
Zu Österreich kann ich nicht viel sagen.

In Dtl. müsstest Du Dich beim Finanzamt als Freiberufler melden und jährlich eine einfache Einnahme-Überschuß-Rechnung machen. Sofern Deine Ausgaben Deine Einnahmen dauerhaft übersteigen, verneint das Finanzamt die Gewinnerzielungsabsicht und kann die Erlaubnis zurückziehen, Deine Tätigkeit ausüben zu dürfen.
 
Wie das genau in AT läuft, kann ich auch nicht sagen (weil ich aus DE bin) aber so essentielle Unterschiede dürfte es da nicht geben.

a) Alles, was man an Geld einnimmt bzw. was man an Gewinn erwirtschaftet, ist zu versteuerndes Einkommen.

b) Wenn Du immer mehr ausgibtst als Du einnimmst machst du etwas falsch, das Finanzamt unterstellt Dir irgendwann Liebhaberei und eine fehlende gewerbliche Absicht und Du kannst den Laden wieder zumachen oder zumindest die Verluste nicht mehr steuerlich geltend machen, insbesondere verstehen die keinen Spass wenn du Vorsteuer-abzugsberechtigt bist und vom Finanzamt jahrelang Geld haben willst.
3) Alles, was über einem bestimmten Betrag bei der Anschaffung liegt (sind hier glaube ich 400 EUR) kannst Du nicht gleich als Ausgaben verbuchen, sondern musst es "abschreiben", d.h. den Aufwand auf einige Jahre verteilen, oft 3-5, je nach Gegenstand.
Das kann dann übel ausgehen:
Du brauchst eine neue Cam, supergut, die kostet z.B. 10.000 EUR mit Objektiven, Blitz, ...
Du bekommst dadurch einen guten Auftrag und schreibst eine Rechnung über 12.000 EUR.
Nun kommt das Finanzamt, die Kamera schreibst Du über 5 Jahre ab (macht 2000 EUR im Jahr), also hast du 12.000 - 2.000 = 10.000 EUR Gewinn gemacht, den das FinAmt versteuert haben will. Bei 50% Steuerlast wollen die dann 5.000 EUR von Dir. Wovon zahlst Du?
4) Du schreibst nicht, wie alt Du bist; je nach Rechtslage, Einkommen und Alter kann es Dir blühen, dass Du Dich anders / selber krankenversichern musst, dass die IHK oder die Berufsgenossenschaft Beiträge einkassiert, ... Auf jeden Fall solltest Du mal einen ortsansässigen Steuerberater fragen.
 
Ich bin 19 :)

nein meine Ausgaben würden nicht dauerhaft mein Einkommen übersteigen ...

und es ist so dass ich bis 3800 im Jahr nicht MwST Pflichtig bin ... also alles was unter 3800 Euro ist interessiert das FinAM nicht
 
1. eine honorarnote gleicht einer rechnung. dort steht meistens: 'den betrag dankend erhalten' oder was ähnliches.

2. du musst dich beim finanzamt erkündigen, was du für einen gewinn (nicht umsatz!) machen kannst, damit deine familienbeihilfe nicht abgezogen wird und du nicht einkommensteuerpflichtig wirst (zwei verschiedene auskünfte!!).

3. wenn du die rechnungen (honorarnoten) mit mwst. schreibst, dann musst du die umsatzsteuer (mwst.) auch an das finanzamt abführen, von daher würde ich rechnen, ob es sich für dich das lohnt, das eventuelle gegenrechnen der mwst. für einnahmen und ausgaben. es könnte dann aber passieren, dass du nach der uid-nummer gefragt wirst. es wäre also besser, eine uid-nummer beim finanzamt zu beantragen (die kostet zwar nichts und verpflichtet zu nichts, musst aber ein formular ausfüllen).
andernfalls die honorarnoten ohne mwst. ausstellen.
rob

update:
so wie ich's rechne, deine monatseinkünfte bewegen sich unter der geringfügigkeitsgrenze (€400,-) von daher sollten sie nicht sozialversicherungspflichtig sein (frage aber lieber nach, weil die immer was erfinden), und die art der tätigkeit ist eher eine freiberufliche ('die neuen selbständigen'), die kein gewerbeschein braucht, da deine werke urheberrechtlich geschützt werden könnten.
aber wie gesagt, immer nachfragen: finanzamt, arbeiterkammer und/oder handelskammer (überall gratisauskünfte).
wenn steuerberater, dann musst schon schauen, dass er sich im arbeitsrecht auskennt und sonst musst ihm was zahlen.
 
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PowerBookGrafik schrieb:
Ich bin 19 :)

nein meine Ausgaben würden nicht dauerhaft mein Einkommen übersteigen ...

und es ist so dass ich bis 3800 im Jahr nicht MwST Pflichtig bin ... also alles was unter 3800 Euro ist interessiert das FinAM nicht
19 und Schüler ohne Einkommen => meistens bei den Eltern in der Krankenkasse mitversichert
19 und Azubi bzw. mit anderem eigenen Einkommen => selber versichern.
Und zu dem Spruch "interessiert das FinAm nicht": nur weil Du keine Umsatzsteuer (Mwst) ausweisen musst, sind diese Einkünfte doch sehr wohl steuerpflichtig was DEIN Einkommen angeht! Verdienst Du Geld und versteuerst es nicht, ist das nichts anderes als Steuerhinterziehung.
 
Hallo,

das erinnert mich an die Zeit in der ich studiert habe. bin übrigens auch Össi, vielleicht hilft dir das weiter. Also wenn du noch Familienbeihilfe beziehst, dann kannst du steuerfrei pro Monat einen bestimmten Betrag (ich glaub es sind EUR 300) dazuverdienen, ohne dass du die Familienbeihilfe verlierst. Du kannst, wenn du schon eine eigene Wohnung hast, auch zusätzlich noch Wohnbeihilfe beantragen.
Es gab noch eine Sonderregelung (musst du dich erkundigen ob die noch existiert, ich denke aber schon), dass Du in den Ferien mehr verdienen darfst, ohne Steuern dafür bezahlen zu müssen. Es gibt ein Buch über Werkvertragsregelungen bzw. freie Dienstnehmer, wo das angeführt ist. Ist ein Fachbuch für Steuerberater, müsstest mal in einer Buchhandlung nachfagen.
 
Ruf bei der Wirtschaftskammer (jedes Bundesland hat eine Zentrale) an und lass dich dort beraten.
http://portal.wko.at/
 
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