Freiberuflich fotografieren + freier Mitarbeiter bei Tageszeitung

chicoconfuso

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Hallo,
lange ists her, das ich hier mal einen Beitrag geschrieben habe.
Mittlerweile bin ich zu den "Künstlern" herübergestoßen und habe folgendes Anliegen:

Ich fotografiere hobbymäßig, will aber mein Geld nicht neben dem Finanzamt her verdienen.
Was kann man da machen, ohne IHK und Gewerbesteuer, etc. zu zahlen?
Möglichst so, das ich Rechnungen schreiben kann, also sowohl an Privatpersonen, als auch an Firmen oder sonstige Institutionen.

Weiterhin habe ich jetzt bei unserer Lokalzeitung in der Sportredaktion angefangen - als "freier Mitarbeiter".
Und die brauchen von mir jetzt eine Steuernummer...

Wo kann ich die bekommen und kann ich das mit meinem oben genannten Hobby verbinden?

Vielen Dank schon einmal und viele Grüße, Steffen.
 
Sorry, wenn ich dir jetzt alle Illusionen nehme:
du meldest dich beim FA an, bekommst eine Steuer-Nr, zahlst Steuern....wie wir alle auch. :cool:
IHK-Beitrag: kommt darauf an, schau in die Liste, ob für dich Zwangsmitgliedschaft besteht.
Ciao
 
Und wie sieht das mit ner Freigrenze aus? Ist ja nicht so, das ich mir ne goldene Nase damit verdiene.
Hochgerechnet vllt. 150 von der Zeitung monatlich und 80 über die Fotografie.
 
such mal unter stichwort "kleingewerbe".
zb http://www.kleingewerbe.com/

zitat daraus:
"Kleingewerbe oder Gewerbe - was sind die Vorteile und Nachteile ?
⇒ Die sogenannte Kleinunternehmerregelung kann in Anspruch genommen werden, wenn die steuerpflichtigen Einnahmen einschl. der darauf entfallenden Umsatzsteuer im Betriebseröffnungsjahr insgesamt 17500 Euro nicht uebersteigen. Nur als Kleinunternehmer hat man die Wahl, ob man Umsatzsteuer ausweisen möchte oder nicht. Die Nichtausweisung hat zur Folge dass man keinen Vorsteuerabzug geltend machen kann. Dies lohnt sich also nur dann wenn man weder zur Existenzgründung noch sonst hohe laufende Kosten hat, von der man sonst die Umsatzsteuer abziehen könnte. Ein grosser Vorteil bei der Wahl des Kleingewerbe ist, daß die ständigen Meldungen ans Finanzamt entfallen (Turnus nach Umsatz entweder jährlich, quartalsweise oder monatlich). Das spart Zeit, Geld und Nerven - insbesondere muss man sich jedoch nicht mit Zweifelsfragen ob und in welchem Umfang Umsatzsteuer abzuführen ist, auseinandersetzen (bspw. ist Google Adsense ein ewiger Streitfall). "
 
Wenn Du irgendwo fest Angestellt bist, dann kannst Du verdienen was Du willst mit selbständiger Arbeit, mußt es in der Steuererklärung beim entsprechden Formular angeben und dann wird das versteuert. Am besten Du rufst mal beim Finanzamt an.
 
..ja klar, die gibt es, und bei mehr Kosten als Verdienst gibt´s auch Steuer zurück..
am besten du fragst mal beim FA, die sind ganz nett (und freuen sich, wenn einer ehrlich fragt, ob er Steuern zahlen darf) :D
Aber vlt ist einer mehr in der Materie, ich lebe nicht mehr in Deutschland und bin nicht mehr auf laufendem Stand.:rolleyes:
 
Dann wird das ja nebenberuflich sein.

Ich bin auch angemeldet, hab nen Gewerbeschein und Steuernummer, bin aber Kleingewerbe (unter ca 17.000€ Umsatz/Jahr) und zahl somit erstemal gar nix, da ich auch keine MwSt ausweis.

Bei näheren Infos PM an mich ;-)
 
chicoconfuso schrieb:
Und wie sieht das mit ner Freigrenze aus? Ist ja nicht so, das ich mir ne goldene Nase damit verdiene.
Hochgerechnet vllt. 150 von der Zeitung monatlich und 80 über die Fotografie.

...sind auch so etwa 2000 im Jahr und das FinAmt freut sich.
Das sind "normale" Einkünfte aus selbständiger Arbeit.
 
Vielen Dank schonmal, dann werd ich da mal anrufen...
Kleingewerbe scheint wahrscheinlihc zu sein. Muss man da IHK Beiträge zahlen?
Ich bin noch Schüler und deshalb über meine Eltern krankenversichert, muss ich mich dann zusätzlich versichern?
 
....du bist "Freiberufler" ...als Photograph brauchst du kein gewerbe, es sei denn du vermarktest deine photos nicht als "unikate", sondern z.b. als poster in größerer auflage.

...es reicht sich beim FA anzumelden. Mehr brauchst du nicht.


...IHK kommt auch nicht zum tragen.
 
in2itiv schrieb:
....du bist "Freiberufler" ...als Photograph brauchst du kein gewerbe, es sei denn du vermarktest deine photos nicht als "unikate", sondern z.b. als poster in größerer auflage.

...es reicht sich beim FA anzumelden. Mehr brauchst du nicht.


...IHK kommt auch nicht zum tragen.

Nein, eine große Auflage ist es nicht.
Höchstens vllt mal irgendwann bei Bild-Agenturen.

Wie läuft das denn mit Rechnungen dann? MwSt wird nicht ausgewiesen?
Aber die Zahlen müssen doch trotzdem alle angegeben werden .... :confused:
 
chicoconfuso schrieb:
Wie läuft das denn mit Rechnungen dann? MwSt wird nicht ausgewiesen?
Aber die Zahlen müssen doch trotzdem alle angegeben werden .... :confused:

wenn du keine MwSt machst, musst du die auch nicht dem FA melden.
...du kannst allerdings auch keine geltend machen .... das musst du dir durchrechnen, was für dich sinnvoller ist.

...ansonsten reicht es wenn du jählich deine einkommensteuer-erklärung machst.
 
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