Freiberufler als Grafiker und Webdesigner

sknoedl

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Hi,
ich habe da mal ne Frage. Ich möchte mich als Grafiker und Webdesigner selbständig machen. War gestern beim Steuerberater und der sagte mir, dass ich nicht Freiberufler werden kann, weil ich kein Diplom habe.

Hat das schon mal jemand gehört
 
Na ja soweit ich weiß braucht man für jeden staatlich anerkannten Abschluss auch eben diesen, um sich so nennen zu dürfen. Aber da geht es dann sicherlich um explizite Bezeichnungen, würde ich sagen. Zumindest bei Grafiker. Denn es gibt schließlich den Dipl. Grafikdesigner. Allerdings gibt es keinen Dipl. Webdesigner :)
 
sknoedl schrieb:
Hi,
War gestern beim Steuerberater und der sagte mir, dass ich nicht Freiberufler werden kann, weil ich kein Diplom habe.
Hat das schon mal jemand gehört
Ja, nach deutschem Steuerrecht kannst Du nur als ausgebildeter/studierter Designer/Grafiker freiberuflich arbeiten. Ohne Nachweis bleibt nur die Gewerbeanmeldung mit dem ganzen Wust, der dazugehört ->Gewerbesteuer (wenn Du irgendwann hoffentlich genug verdienst), IHK,...
Beim Finanzamt gibt's nette Broschüren, da steht's etwas ausführlicher.
 
richtig. Wobei es auch z.B. für mich als Fachinformatiker keinerlei Probleme gab, als "Webdesigner" zum Freiberufler eingestuft zu werden.

Hauptsache ein Abschluss - so was wird in der Branche mehr und mehr gefordert - und eine auf den Status Freiberufler zugeschnittene Tätigkeitsbeschreibung...
 
Also ich arbeite als Freier Bildjournalist, Grafiker und Webdesign und bin als Freiberufler anerkannt, ohne ein Gewerbe schein.
Ich würde deinem Steuerberater nicht widersprechen - der weiß das bestimmt besser - aber ich glaube, das Grafiker keine Ausbildungsbezogene Bezeichnung ist wie Fotograf. Ich kann mich Fotodesigner oder Bildjournalist nennen, aber nicht Fotograf. Frag einfach mal beim Finanzamt nach.
 
Duselette schrieb:
Hauptsache ein Abschluss - so was wird in der Branche mehr und mehr gefordert - und eine auf den Status Freiberufler zugeschnittene Tätigkeitsbeschreibung...
Jep, so hat es mir die Frau im FiAmt in dem dunklen Büro ohne Fenster und einem verstaubten Ficus Benjamini in der Ecke auch erklärt.
Ich hätte mit dem Diplom gute Chancen, als Freiberufler eingestuft zu werden, nur muss ich eine Tätigkeitsbeschreibung/Begründung bei der Anmeldung beifügen.
 
Also ich brauchte beim Finanzamt keinen Beleg meiner Abschlüsse vorlegen um eine Steuernummer für freiberufliche Designtätigkeiten zu bekommen. Habe im Antrag Desinger angegeben, diesen Antrag persönlich abgegeben und innerhalb von 4 Minuten hatte ich meine Steuernummer. :)
 
Ich glaube nicht, dass es überhaupt eine Unterscheidung gibt beim Finanzamt. Da gibts einfach eine Steuernummer, fertig.

Die Frage ist, ob das "Gewerbeamt" (heißt das so?) auf dich irgendwann zukommt und Gewerbesteuern will, die sind aber erst ab gewisser Höhe d. Umsatzes fällig. Also bei mir hat noch nie jemand (in 10 Jahren) danach gefragt. Vielleicht liegts aber daran, dass schon im Tel.-Buch mein Dipl. vermerkt ist?
 
hi.
das finanzamz macht einen unterschied zwischen gewerbetreibenden
und freiberuflern: als freiberufler (kategorisierung geht nach berufsgruppen) musst du deine selbständigkeit direkt beim fa anmelden, als gewerbetreibender musst du dir einen gewerbeschein holen und "die" melden das dem fa.

wenn der steuerberater sagt, bei der einstufung ist ein ausbildungsnachweis notwenidig ist mir das neu, aber er wirds wohl wissen.
gruß
axi
 
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