Freelancer "werden" wie genau ?

ooame

ooame

Aktives Mitglied
Thread Starter
Dabei seit
07.09.2008
Beiträge
305
Reaktionspunkte
36
Hallo,

mal eine Frage. Wie sieht es aus, ich habe meine Ausbildung zum Mediendesigner beendet und muss momentan den Zivie machen. Dabei würde ich gerne nebenher schon etwas mehr Praxis Erfahrung sammeln. Dazu wollte ich mich eigentlich als "Freelancer" betätigen.

Wie genau läuft das, ich geh zum Finanzamt und sage denen das ich ne Steuernummer will, als Freelancer für Mediendesign. Wen ich diese dan habe kann ich mir "jobs" besorgen und richtige Rechnungen (mit ausgewiesener Steuer) schreiben. Ist das so ? Oder wie läuft das?

Ach ja gibt es nicht einen Steuerfreibetrag - 4000 Euro oder so was?
 
Hi.
Schau doch mal im Kopfbereich dieses Freelancer-Unterforums. Dort gibt es ein paar Links, die bestimmt schon einige Fragen klären könnten.
Gruß, AL
 
Wie sieht es aus, ich habe meine Ausbildung zum Mediendesigner beendet (...) Dazu wollte ich mich eigentlich als "Freelancer" betätigen.
Zunächst gehören zu den Freiberuflern viele Berufsgruppen wie zum Beispiel selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, schriftstellerische oder künstlerische Tätigkeiten sowie Architekten, Journalisten, Ärzte, Steuerberater und andere.

Eine künstlerische Tätigkeit liegt vor, wenn Deine Arbeit eigenschöpferisch ist. Das Finanzamt stellt das bei der Anmeldung fest. Wichtig für den Nachweis können ein abgeschlossenes Studium in der entsprechenden Fachrichtung, Veröffentlichungen oder Kritiken in Printmedien sein.


Wie genau läuft das, ich geh zum Finanzamt und sage denen das ich ne Steuernummer will, als Freelancer für Mediendesign. Wen ich diese dan habe kann ich mir "jobs" besorgen und richtige Rechnungen (mit ausgewiesener Steuer) schreiben. Ist das so ? Oder wie läuft das?
So ungefähr läuft das. Eine Steuernummer brauchst Du auf jeden Fall, da sie auf jeder Rechnung, die Du schreibst, stehen muß. Die Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer mußt Du nicht ausweisen, wenn Du unter einem bestimmten Jahresumsatz bleibst (etwas über 17.000 Euro). Allerdings gehen die Meinungen da sehr auseinander. Für einige Auftraggeber gilt man als "kleine Klitsche", wenn man keine Steuer ausweist. Wenn Du Dich davon vom FA befreien läßt, bekommst Du die MwSt. außerdem nicht zurück, wenn Du Dir z. B. einen neuen Rechner kaufst. Andernfalls ist die MwSt. für Dich ein Durchlaufposten. Du mußt Dich im Falle der Ausweisung für eine Frist entscheiden, wie oft Du die MwSt. an das FA abführst (monatlich, quartalsweise, jährlich).

Ach ja gibt es nicht einen Steuerfreibetrag - 4000 Euro oder so was?
Ja, der liegt bei über 7.664 Euro. Das ist bei Deiner Einkommenssteuererklärung von Bedeutung - hat mit der anderen Sache (MwSt.) aber wieder nichts zu tun.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: ooame
muss man dazu zum finazamt oder geht das auch beim bürgeramt ? Weil etwa die steuerkarte gabs ja auch vom bürgeramt ;) !?
 
Ne ne nur lustiger weise jemand der was solche sachen angeht echt keinen plan hat, sinvoller weise wurde sowas auch während der ausbildung nicht abgehandelt ;)
 
Nein, die Steuernummer gibt es nur beim Finanzamt. Und von dort kommt auch der sogenannte Betriebseröffnungs(frage)bogen.
 
Zurück
Oben Unten