Freelancer-Vertrag so üblich?

Ragnir

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Hallo zusammen,

da ich bis jetzt noch nicht als Freelancer für eine Agentur tätig war, würde ich gerne mal Eure Meinung zu den folgenden Punkten in einem mir angebotenen Freelancer-Vertrag hören:

Leistungserbringung
Der Mitarbeiter ist verpflichtet, die Arbeitsleistung höchstpersönlich zu erbringen. Die Hinzuziehung eigener Mitarbeiter
oder die Vergabe von Unteraufträgen bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers.

Der Mitarbeiter liefert neben den fertigen Arbeiten jeweils immer die Rohdaten mit, die die Veränderung der Arbeiten
ermöglicht.
Meiner Meinung nach ist es mir üblicherweise freigestellt, wie und durch wen ich die Leistung erbringe. Auch die Lieferung der Rohdaten finde ich merkwürdig.

Vergütung
Als Vergütung wird jeweils Auftragsbezogen ein Honorar vereinbart.
Das vereinbarte Honorar wird jeweils fällig und ist zahlbar insoweit der Kunde des Auftraggebers für dessen Aufträge der
Mitarbeiter tätig ist, die Leistungen abnimmt und bezahlt
.
Das heißt, wenn niemand bezahlt oder trotz Lieferung wie bestellt unzufrieden ist, stehe ich ohne Vergütung da... erscheint mir auch komisch, das Risiko der Geschäftstätigkeit des Auftraggebers auf mich abzuwälzen.

Konkurrenz
Der Mitarbeiter verpflichtet sich weder jetzt noch in Zukunft direkt für Kunden des Auftraggebers tätig zu werden.
Der Mitarbeiter darf aber auch für andere Auftraggeber tätig sein.
Der Mitarbeiter verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 €
zu zahlen.
Das heißt, wenn ich irgendwann auf Anfrage eines Kunden arbeite, ohne von einem vorherigen Auftrag meines potentiellen Auftraggebers vor 1.000 Jahren zu wissen, bin ich 10.000 Möhrchen los... finde ich ebenfalls suspekt.

Rechte Einräumung & Nutzungsrecht
Der freie Mitarbeiter räumt dem Auftraggeber an sämtlichen Ergebnissen seiner Arbeit sämtliche Nutzungs- und
Verwertungsrechte ein und zwar in exklusiver Form. Dies umfasst insbesondere, nicht aber beschränkt darauf auch das
Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht, das Recht ein Produkt im Internet zugänglich zu machen, das Bearbeitungsund
Umwandlungsrecht sowie das Recht, diese bearbeiteten und umgewandelten Ergebnisse zu nutzen und zu
verwerten.
Des Weiteren umfasst ist das Recht zum Reverse-Engineering und Dekompilation.
Des Weiteren räumt der freie Mitarbeiter dem Auftraggeber das Recht ein, sämtliche Rechte aus diesem Vertrag Dritten
zur Nutzung und/oder Verwertung zu übertragen.
Mit dieser recht unvorteilhaften Regelung erstelle ich ja dann ein Logo für x.xx € und mein Auftraggeber fertigt dann z.B. eine komplette Geschäftsausstattung an und lacht sich kaputt.

Fazit: Meiner Meinung nach sieht es hier so aus, als ginge es nur darum, sich vor arbeitgebertypischen Sozialleistungen zu drücken.

Wie ich aus dem Vertrag herauslese, sichert sich der Auftraggeber geschickt alle Vorteile eines typischen Arbeitgebers und verbindet damit alle Nachteile einer Freelancer-Tätigkeit für den Auftragnehmer.

Arbeitet ihr unter solchen Voraussetzungen oder würdet ihr das grundsätzlich ablehnen?
 
Ich würde dieses Vertrag so nicht Unterschreiben..

Wenn der Kunde sich schon von vornhereien so verhält wirst du
wahrscheinlich auch während des ganzen Arbeitsprozesses deinen
Spass mit Ihm haben.

(Am besten ist ja noch der Punkt Vergütung, bin mir auch garnicht so
sicher ob er mit diesem Vertragspunkt vor Gericht durchkommen würde.)
 
Ich würde den Vertrag ebenfalls nicht unterschreiben.

Das vereinbarte Honorar wird jeweils fällig und ist zahlbar insoweit der Kunde des Auftraggebers für dessen Aufträge der Mitarbeiter tätig ist, die Leistungen abnimmt und bezahlt.

Den Stress habe ich gerade mit einem Kunden.
Mittlerweile geht alles nur noch über einen Rechtsanwalt.

Mein Rat. Mach es nicht!
 
Du liest richtig. Auch wenn Du den Job unbedingt willst. Rede sachlich aber selbstbewusst mit den Leuten und wenn man den Vertrag nicht ändern möchte verzichte. Hab' ich alles schon durchgekaut und glaub mir, letztendlich ziehst Du auch mit Anwalt den Kürzeren, weil Gerichte Vergleiche machen.
 
Einen ganz ähnlichen Vertrag hat man mir auch schon vorgelegt.
Ich habe ihn nicht unterschrieben und was ich später von anderen
Freelancern über die Auftraggeber gehört habe, hat mich
in meinem Entschluss nur bestätigt. :)
 
Vertragsgestaltung

Vorbemerkung: Ich bin kein Anwalt, es handelt sich in den folgenden Anmerkungen nicht um eine Rechtsberatung sondern nur um die Darstellung meiner Erfahrungen als freier Mitarbeiter.

Vorweg: In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit, d.h. es kann alles vereinbart werden, was nicht gesetzlich verboten ist oder gegen die guten Sitten verstößt. (Im Verbraucherrecht sieht das natürlich anders aus.)

Das bedeutet also konkret: Du kannst mit Deinem Auftraggeber alles vereinbaren, ein Vertrag ist somit ein Verhandlungsergebnis. Und selbstverständlich versucht Dein potenzieller Kunde, die für ihn besten Bedingungen zu vereinbaren.

Vor einer wirklichen Analyse ist es zudem wichtig zu klären, ob es sich um einen Dienstleistungs- oder um einen Werkvertrag handelt. Falls Du fertige, vorher definierte Ergebnisse abliefern sollst (also z.B. ein fertiges Logo etc.) handelt es sich wahrscheinlich um einen Werkvertrag, wenn Dich Dein Kunde einkauft, damit Du eine bestimmte (oder unbestimmte) Anzahl an Stunden in einem Projekt mitarbeitest, wohl eher um einen Dienstleistungsvertrag.

Dass der Kunde explizit Dich einkauft, ist allgemein üblich: er will halt vermeiden, dass Du wiederum einen Dritten einkaufst (der weniger qualifiziert ist als Du und eventuell billiger), der für Dich die Arbeit erledigt und Du faul auf dem Sofa liegst.

Dass der Kunde die Rohdaten bekommen möchte, steht sicherlich im Zusammenhang damit, dass er die vollständigen Rechte an Deinen Arbeitsergebnissen einkauft. Auch das ist nicht unüblich, Du musst halt wissen, ob Du Dich darauf einlassen willst.

Inakzeptabel ist auf jeden Fall die Abhängigmachung der Zahlung von der Zahlung des Endkunden. Auf diese Klausel würde ich mich keinesfalls einlassen. Definiere mit dem Kunden klare und nachvollziehbare Abnahmekriterien (im Falle eines Werkvertrages) und Zahlungsziele, im Falle eines Dienstleistungsvertrages die Modalität der Stundennachweise, Rechnungsturnus und ebenfalls Zahlungsziele.

Die Festlegung eines Wettbewerbsverbotes ist ebenfalls nicht unüblich, bezieht sich aber im allgemeinen nicht auf alle Kunden Deines Kunden (sonder nur auf die, für die Du eingesetzt wirst) und ist oft zeitlich befristet (z.B. drei Jahre). Die Höhe der Vertragsstrafe erscheint nicht überhöht, sollte sich allerdings am (potenziellen) Auftragswert orientieren.

Die Abtretung der Nutzungsrechte ist ebenfalls nicht unüblich, denn Dein Auftraggeber kauft Dich ja genau dafür ein, dass er mit den Ergebnissen weiterarbeiten kann und will natürlich vermeiden, dass Du diese gleichzeitig an Konkurrenten weiterverkauft. Und ja, er will sich damit eine goldene Nase verdienen.

Arbeiten als freier Mitarbeiter bedeutet immer den Verkauf Deiner Arbeitsleistung ohne die Annehmlichkeiten einer festen Anstellung. Dein Kunde will eben flexibel bleiben und sein Risiko verringern. Als freier Mitarbeiter sollte man nur dann arbeiten wollen (insbesondere wenn man darauf eine Existenz aufbauen will), wenn die erzielbaren Tages- oder Stundensätze so hoch sind, dass sie für dieses Risiko entschädigen.

Also: Verhandel mit Deinem Kunden über die Punkte, die Dir wichtig sind, oder Dir unklar sind.
 
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Vorweg, ich bin kein Freelancer, sondern der der die ggf. "einkauft".n Hier mal ein paar Vorschläge, wie ich es in unsere Verträge schreibe. Wobeitombe dahingehend recht hat, daß alles Verhandlungssache ist

Zu Punkt Leistungserbringung:
Durachaus üblich, weil man Deine Leistung einkauft und natürlcih nicht will, daß da nacher irgendein Schwachmat oder Kinder in Indien drann arbeiten.

Schlag einfach folgendes vor:


Ausführungen von Leistungen

Die Arbeiten sind vom Auftragnehmer selbständig und eigenverantwortlich
unter Beachtung der im Hause des Auftraggebers geltenden Vorschriften und Organisationsregelungen zu erfüllen.

Personaleinsatz

Der Auftragnehmer und seine Subunternehmer werden qualifiziertes Personal einsetzen. Auf Wunsch des Auftraggebers sind entsprechende Qualifikationsnachweise vorzulegen.

Der Auftraggeber ist berechtigt, aus wichtigem Grund die Ablösung des Personals zu verlangen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, in diesem Fall für qualifizierten Ersatz zu sorgen. Die vereinbarten Termine bleiben hiervon unberührt.

Subunternehmer

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber die Liste der zum Einsatz kommenden Subunternehmen und des AÜG- Personals mit der gegengezeichneten Vertragsdurchschrift zu übergeben. Die Liste bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.

Änderungen und Abweichungen von der Liste sind dem Auftraggeber rechtzeitig zur Genehmigung vorzulegen und bedürfen wiederum der schriftlichen Zustimmung.

Setzt der Auftragnehmer Arbeitskräfte ohne Zustimmung des Auftraggebers ein, hat der Auftraggeber das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

Zu Punkt Vergütung
Vorschlag:

Zahlungen leistet der Auftraggeber monatlich nach Abschluss der Leistungen innerhalb 14 Tagen nach Rechnungseingang (bei Anerkennung der Rechnung) .

Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich nach tatsächlichem Aufwand in zweifacher Ausfertigung und unter Angabe Auftragsnummer.
Mit den Rechnungen sind die vom Auftraggeber abgezeichneten Leistungsnachweise vorzulegen.


Zu Punkt Nutzungsrecht
Die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen und alle mit dem Vertrag in Zusammenhang stehenden Unterlagen sind Eigentum des Auftraggebers. Unterlagen, die der Auftraggeber dem Auftragnehmer zur Vorbereitung oder Durchführung der Leis-tung übergibt, verbleiben im Eigentum des Auftraggebers und sind nach Beendi-gung der Tätigkeit unaufgefordert an diesen zurückzugeben.

Der Auftraggeber hat die nicht gesondert zu vergütenden, zeitlich unbegrenzten, ausschließlichen, auf Dritte übertragbaren und unterlizenzierbaren Nutzungsrechte an den durch Urheberrechten geschützten Ergebnissen, die anlässlich der in seinem Auftrag durchgeführten Beratungsleistungen entstanden sind.


Zu Punkt Konkurrenz
Würd ich in Deiner Stelle so nicht unterschreiben, bzw.in jedem Fall zeitlich befristen.
 
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Ich sehe es ähnlich wie tombe:

Der Absatz zur Leistungsvergütung ist absolut inakzeptabel, die Konkurrenzklausel aus Sicht des Auftraggebers verständlich, sollte aber zeitlich beschränkt werden, die weiteren Punkte sind nicht unübliche Forderungen und letztendlich Verhandlungssache.

Ich persönlich würde allerdings diese Punkte nicht uneingeschränkt akzeptieren.

Vorsicht bei solchen Verträgen!! Und im Zweifelsfall hilft ein Anwalt gerne weiter...

LG
der Gonz
 
Also erstmal herzlichen Dank an alle, die geantwortet haben!

Super finde ich auch, daß das Ganze mal von der Seite des Auftraggebers beleuchtet wird.

Ich werde den Vertrag also auf jeden Fall in der momentan Version ablehnen. Wenn der Auftraggeber seriös ist, wird er meine Bedenken verstehen oder er muss sich einen anderen suchen.

In Zeiten von Ich-AG und Dumping wird er zwar sicherlich einen Dummen finden, der ihm seine Seele für nen Euro verkauft, aber ich werde es sicher nicht sein.

Das mit der Herausgabe aller Daten und Rechte halte ich eh für eine bedenkliche Entwicklung, da gibt man einem Auftraggeber ja wenig Motivation, lange bei einem zu bleiben. Spätestens wenn der nächste Billigheimer kommt, ist man dann raus...
 
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Das Gleichnis vom Bäcker

Schon bei der Vorstellung, dass Originaldaten eines Werkes eines freiberuflichen Mitarbeiters an einen Verwerter herausgegeben werden sollen und gleichzeitig das Einverständnis erwartet wird, dass das Werk erst dann honoriert wird, wenn der Auftraggeber des Auftraggebers seinen Verpflichtungen nachkommt, überkommt mich ein Gefühl der Flucht.

Im übertragenden Sinne und auf ein anderes Handwerk bezogen, bedeuten solche Klauseln: Einem selbstständigen Bäcker wird durch eine Kundin aufgetragen, 10 Brötchen zu backen. Das Geld dafür bekommt er aber erst dann, wenn die Oma der Kundin mit allen Brötchen zufrieden ist, auch wenn sie gar nicht Kundin des Bäckers ist, sondern ihre Enkelin, die die Brötchen bestellt hat. Selbst für den Fall, das die Oma mit den Brötchen zufrieden ist, die sie durch die Enkelin vom Bäcker erhalten hat, bekommt der Bäcker erst dann sein Geld, wenn er auch das Rezept und die Backmischungen offen legt und seiner Kundin aushändigt.

Welcher Bäcker würde sich auf derartige Vereinbarungen einlassen, wenn er noch im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist?
 
Zuletzt bearbeitet:
Also ich verstehe die ganze Aufregung nicht, offensichtlich wirst du nicht für den Kunden direkt tätig, sondern gehst über einen Zwischenhändler. Anders kann ich mir sonst die Konkurrenz-Klausel nicht erklären.

Leistungserbringung: Aus meiner Sicht Standard.

Vergütung: Das ist aus meiner Sicht üblich, wenn statt eines Dienstvertrags ein Werksvertrag abgeschlossen wird. Selbstverständlich wird der Kunde erst das Ergebnis testen und es dann abnehmen. Dies erfolgt aber normalerweise nicht im Anschluß an ein Projekt sondern im Rahmen dessen. Da ich aber kein Werksvertragler bin und mich deshalb an dieser Stelle nicht so gut auskenne, würde ich einfach nochmal genau nachfragen.

Konkurrenz: Diese Klausel würde ich entschärfen und einen Zeitraum von 6 Monaten vorschlagen. Natürlich möchte der Vermittler an Dir verdienen, allerdings sollte dieser Verdienst auf das Projekt beschränkt sein. Oft ist es so, daß der Kunde erstmal testen möchte, ob man geeignet ist und deshalb eine Probezeit von 2 Monaten o.ä. vereinbart. Und wenn die gut verläuft, dann wird verlängert. Und hier will der Vermittler natürlich nicht nach der Probezeit aus dem Rennen sein, was grundsätzlich auch verständlich ist. Allerdings kann es ja sein, daß man in der Zeit Kontakte knüpft und auf ein Projekt in einem vollkommen anderen Bereich bekommen könnte, das mit dem aktuellen nichts zu tun hat. Und da hat der Vermittler aus meiner Sicht dann nichts mehr mit zu tun. Deshalb würde ich mich auf diese Klausel in der Ausprägung nicht einlassen.

Rechte Einräumung und Nutzungsrecht: Aus meiner Sicht auch Standard.


... Kann es sein, daß die wenigstens Antwortenden schon mal in einem, sagen wir, 'größeren' Umfeld gearbeitet haben??? :D
 
@arc-en-ciel
Ab wann beginnt ein großes Umfeld? ;)

@Ragnir
So ganz kann ich auch nicht verstehen, warum Du das jetzt komplett ablehnen willst?! :confused:

Ist doch alles nur eine Formulierungs- bzw. Verhandlungssache.
 
Vergütung: Das ist aus meiner Sicht üblich, wenn statt eines Dienstvertrags ein Werksvertrag abgeschlossen wird. Selbstverständlich wird der Kunde erst das Ergebnis testen und es dann abnehmen. Dies erfolgt aber normalerweise nicht im Anschluß an ein Projekt sondern im Rahmen dessen. Da ich aber kein Werksvertragler bin und mich deshalb an dieser Stelle nicht so gut auskenne, würde ich einfach nochmal genau nachfragen.

Nee. Nie und nimmer üblich. Wer als Agentur Subunternehmer beauftragt, steht nun mal zwischen den Fronten und muss zum einen seine Rechnungen zahlen und zum anderen sehen, dass das Geld auch wieder reinkommt.
Punkt.

... Kann es sein, daß die wenigstens Antwortenden schon mal in einem, sagen wir, 'größeren' Umfeld gearbeitet haben??? :D

Was willste denn jetzt damit sagen?

LG
der Gonz
 
Mein Senf:

LEISTUNGSERBRINGUNG: ... Ist bei einem Freiberufler per Definition an die Person gebunden. Von daher: Völlig in Ordnung.

ROHDATEN: Den Passus würde ich zu ergänzen versuchen im Sinne von „Sicherungskopien [...] für den Fall, dass der Auftragnehmer für Nach-/Weiterbearbeitungen nicht zur Verfügung steht.“ Oder so.

VERGÜTUNG: Ist definitiv so nicht in Ordnung. Okay, gerade kleinere Agenturen sind oft nicht in der Lage, Projekte komplett vorzufinanzieren. Da wartet man als Freelancer schon mal auf sein Geld, bis auch der Kunde gezahlt hat. Und wenn man sich kennt, ist das auch kein Problem. Das ändert aber nichts am Anspruch an sich. Den würde ich nie der Beliebigkeit anheimstellen. Wenn also kein Mangel vorliegt, bei dem ja wieder andere Mechanismen in Gang kämen, ist es Sache der Agentur, ihre Ansprüche dem Kunden gegenüber durchzusetzen. Alles andere macht überhaupt keinen Sinn. Übrigens ist dieser Problembereich einer der Gründe, warum bei individuellen, kreativen Dienstleistungen oft mit Abschlags- und sogar Vorauszahlungen gearbeitet wird.

KONKURRENZ: Ist im Prinzip normal, sollte aber, wie schon von anderen bemerkt, zeitlich begrenzt und vor allem präzisiert werden. Wenn du als Externer projektbezogen für die Agentur arbeitest, dann könnte man es bspw. auf die betreffenden Kunden beschränken. Über andere Kunden weiß man in der Regel ja gar nichts, was einen Ansatz zur Eigenakquise bieten würde. Bei der zeitlichen Begrenzung sind die vorgeschlagenen 6 Monate aber zu knapp. Da würde ich eher von zwei Jahren ausgehen (man denke an Jahreskataloge usw.).

NUTZUNGSRECHTE: Ein heikles Thema. Zu einer Bewertung dieses Einzelfalles müsste man wieder mehr über Art und Form der Tätigkeit wissen. Das Thema „Werk- oder Dienstvertrag“ wurde ja schon angesprochen. Wenn du bspw. auf Stundenbasis mal diese, mal jene (Teil-) Arbeit erledigst, z. B. im Rahmen der Katalogproduktion - was weiß ich, vielleicht sogar im Hause der Agentur, dann ist eine pauschale Übertragung der Rechte ganz normal und auch sinnvoll. Alles andere wäre praktisch viel zu aufwändig. Bei konkreten Projektarbeiten, die man maßgeblich im Auftrag der Agentur übernimmt, sollte man zumindest darauf drängen, an möglichen Nutzungen, die über das aktuelle Projekt hinausgehen, angemessen beteiligt zu werden. Zum Beispiel über die Vergabe entsprechender Folgeaufträge und/oder eine prozentuale Beteiligung an entsprechenden Erlösen. Die Agentur hat ja schließlich auch nichts zu verschenken. Das funktioniert aber wie gesagt nur, wenn das Ergebnis der Arbeit ein eigenständiges Werk ist und als solches sinnvoll in verschiedenen Zusammenhängen genutzt werden kann. Allerdings sollte man auch dabei ein gewisses Fingerspitzengefühl zeigen. Um das Beispiel Logo aufzugreifen:

[...]Mit dieser recht unvorteilhaften Regelung erstelle ich ja dann ein Logo für x.xx € und mein Auftraggeber fertigt dann z.B. eine komplette Geschäftsausstattung an und lacht sich kaputt.

Aber genau dafür werden Logos gemacht. Damit man sie auf sämtlichen Kommunikationsmitteln abbilden kann. Den Urheber jedesmal vorher um Erlaubnis und nach den Kosten zu fragen, ist schlechterdings unmöglich. Das musst DU VORHER berücksichtigen und ggf. einkalkulieren.

GANZ ALLGEMEIN: Es ist natürlich immer leicht, sich über vertragliche Fomulierungen zu empören, wenn es nicht um die eigene Existenzsicherung geht. Gerade im Bereich der individuellen, kreativen Dienstleistungen wird man nie sämtliche Eventualitäten berücksichtigen und sich nie hundertprozentig absichern können. Insofern spielt letztlich doch das so genannte Bauchgefühl eine mitentscheidende Rolle.

Man sollte auch nicht immer automatisch davon ausgehen, dass scheinbar nachteilige Vertragsformulierungen ein bewusster Versuch der Abzocke sind. Auch Agenturen versuchen, sich abzusichern und Risiken zu vermeiden. Und das ist gerade in dieser Branche nun mal schwierig, da schießt der eine oder andere auch ohne böse Hintergedanken schon mal über's Ziel hinaus.

FAZIT: Im vorliegenden Fall wäre bei mir ungeachtet der genauen Umstände nur der Passus zum Thema Vergütung wirklich ein absolutes No Go. Kreative Leistungen quasi auf Kommissionsbasis? Never! Hier würde ich versuchen zu klären, ob die Formulierung bewusst so gewählt wurde oder vielleicht aus Unerfahrenheit oder übertriebenem Sicherheitsdenken entstanden ist. Ersteres wäre definitiv unseriös, späterer Ärger vorprogrammiert.

Ergo: Mit den Leuten reden. Vielleicht lassen sich die Probleme klären und es ist der Beginn einer wunderbaren Freundschaft. ;-)
 
Ich schreibe sicher nichts Neues, das in diesem Thread noch nicht gesagt wurde, möchte dennoch meinen Senf dazugeben:

Mit einem Kunden, der mir so einen Vertrag vorlegt, möchte ich nicht zusammenarbeiten.

Mag sein, dass der ein oder andere Passus im Einzelfall (je nach Projekt/Job) üblich oder sinnvoll ist; mich stört hier die Kumulation...

Und der Passus mit der Bezahlung ist ein Frechheit. Hier will jemand unternehmerisches Risiko, das er zu tragen hätte, auf andere abwälzen.
 
Und der Passus mit der Bezahlung ist ein Frechheit. Hier will jemand unternehmerisches Risiko, das er zu tragen hätte, auf andere abwälzen.
Aber ist es nicht immer so, daß jeder Versuch einen Vertrag zu seinem Vorteil abzuschließen? Ich glaube, daß das mal gar nicht so das Problem ist, sondern, daß die meisten ein Problem damit haben in Verhandlungen einzusteigen.

Wie gesagt, das sind aus meiner Sicht 'Standardverträge'. Die Firma läßt sich ein Mal einen zu Ihren Gunsten erstellen und der wird dann allen Geschäftspartnern so vorgelegt. Ich selber habe die auch schon x Mal so vorgelegt bekommen. Und mal ganz ehrlich, ich an deren Stelle würde das auch machen. Allerdings habe ich keinen dieser Verträge so unterschrieben, sondern wir haben uns immer in der Mitte getroffen. Auch die Gegenseite ist sich darüber bewußt, daß die Waage hier sehr stark zu einer Seite ausschlägt. Die Zauberworte heißen hier "Kommunikation" und "Verhandlungsgeschick". :blabla:

Das funktioniert nicht immer, manche halten sich für unfehlbar und solche Kunden sind in der Regel nicht zu empfehlen, aber gerade mit denen, mit denen ich dieses Tauziehen hinter mich gebracht habe, arbeite ich heute sehr gut und auch entspannt zusammen, weil die Fronten zum einen geklärt sind und sie zum anderen wissen, daß Versuche mich Verschaukeln zu wollen, ins Leere laufen. :p

Ich weiß, daß diese Basarmentalität nicht jedem liegt, aber einen Versuch ist es auf jeden Fall wert. :)
 
Konkurrenz
Der Mitarbeiter verpflichtet sich weder jetzt noch in Zukunft direkt für Kunden des Auftraggebers tätig zu werden.
Der Mitarbeiter darf aber auch für andere Auftraggeber tätig sein.
Der Mitarbeiter verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 €
zu zahlen.

Hmm, wirkt auf mich sehr ungewohnt. Eine zeitlich eingeschränkte Regel, die sich auf den einen (ggf. zwei oder drei) Kunden des Auftraggebers beschränkt, mit dem Du direkt Kontakt hast, ist nicht unüblich. Aber alle Kunden und dazu noch zeitlich unbeschränkt...
 
Aber ist es nicht immer so, daß jeder Versuch einen Vertrag zu seinem Vorteil abzuschließen? Ich glaube, daß das mal gar nicht so das Problem ist, sondern, daß die meisten ein Problem damit haben in Verhandlungen einzusteigen.
Nein, das ist überhaupt nicht immer so und auch nicht üblich.
Wenn ich auf gute Zusammenarbeit Wert lege, dann beginnt
das schon bei einer vernünftigen Vertrags-Basis, ohne den
anderen über den Tisch ziehen zu wollen.

Das Problem liegt hier wohl eher bei der Agentur.

Nach meiner Erfahrung ist es bei solchen Leuten leider so, dass sie auf
einen entsprechenden (ebenso dreisten) Gegenvorschlag sehr verärgert
reagieren. Selbst sind die sehr empfindlich.

Aber einen Versuch ist es immer Wert.
 
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