Freelancer und ein paar Fragen dazu

Ja, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
Es gab mal so eine Regelung, die besagte, dass Deine Tätigkeit Dich nicht so sehr fordern darf, dass Du Deinem Studium nicht mehr nachgehen kannst.
Wenn Du allerdings ein Gewerbe angemeldet hast, dann gelten die ganz normalen Regelungen für Dich - unabhängig von Deinem Studenten-Status. Und dann "darfst" Du auch Steuern zahlen, bzw. Umsatsteuer optieren.;)

Das war mir schon bewusst. Aber kann man denn beide "Ansprueche" gleichzeitig geltend machen?
Also weil ich Student bin, bekomme ich Studentenrabatt auf den Mac - da ich aber auch noch n Gewerbe habe, reiche ich die Rechnung ein und erhalte die MwSt zurueck?
 
Hi asylum,

ja, so lange auf der Rechnung die Mehrwertsteuer gesondert ausgewiesen ist, kannst Du sie optieren. Den Rabatt gibt Dir der Händler, die MwSt.optierst Du beim FA. Und der Händler wiederum führt ja auch nur die Vorsteuer ab, die er ausweist, Wie er seine Rabatte und Skonti verbucht ist sein Problem.
Also, frei nach der Mäuse-Devise: Ran an den Speck :p
 
Hallo MC-Mau,

Du musst als Freelancer oder Freiberufler mehr als einen
Kunden nachweisen können, sonst könnte Dies das Finanz-
amt als „Scheinselbstständigkeit” gewichten? Ist dem auch
so, wenn er die „akademische” Freiberufler-Schiene fährt?

MfG Jürgen

Ein dickes JA. Das nennt sich dann "Angestellten-ähnliches Arbeitsverhältnis" bei nur einem einzigen Kunden und gilt als scheinselbstständig.
Mit etwas Pech bekommt man dann seinen Status als Freiberufler entzogen und das war es dann mit der Selbstständigkeit. Ich glaube sogar auf Lebzeit... zumindest in dem Berufsfeld.
Hab mich letztes Jahr damit beschäftigen müssen, weil ein Kunde verlangt hat ich solle nur noch exklusiv für ihn arbeiten... *Vogel zeig*
 
• Freiberufler = Begriff für freie Berufe, die in der Regel einen akademischen Abschluß voraussetzen.
Das kommt zumindest für mich an dieser Stelle unklar rüber.

Zur Verdeutlichung:
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Freiberufler
In § 18 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) sind einige Beispiele dafür aufgeführt, welche Tätigkeiten im einzelnen freiberuflich sind.

Freiberufler ist, wer selbstständig und eigenverantwortlich tätig ist und eine wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit ausübt.
Einen einheitlichen Oberbegriff der freien Berufe gibt es nicht, so dass der in § 18 Abs.1 Nr.1 EStG aufgeführte Katalog freier Berufe nicht abschließend ist. Bei vergleichbaren Berufen ist jeweils im Einzelnen zu entscheiden.
Freie Berufe setzen eine Tätigkeit voraus, der nicht unbedingt ein Hochschulstudium vorangegangen sein muss. Es muss sich nur um eine Ausbildung wissenschaftlicher Art handeln. Darunter fallen auch das Selbststudium oder durch Berufstätigkeit erworbene Kenntnisse. Die Kenntnisse müssen dem Niveau eines Hochschulstudiums entsprechen.

Freiberufler unterliegen nicht der Pflicht zur Anmeldung beim Gewerbeamt. Sie beantragen die Vergabe einer Steuernummer direkt beim Finanzamt. Sie unterliegen nicht der Gewerbesteuer.

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Quelle: IHK
 
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Zum Thema "Freiberufler": was die Lady vom Finanzamt erzählt hat, dass der Status des Freiberuflers von einem Hochschulabschluss abhängig ist, ist, pardon, einfach Bullshit.

Wie in einem Vor-Posting bereits ausgeführt, sind die "freien Berufe" mehr oder weniger genau definiert. Und es fallen nicht nur Berufe darunter, für die man einen Abschluss/einen Examen/eine Prüfung braucht. Wenn die Frau vom Finanzamt das erzählt, hat sie keine Ahnung; frag da nochmal Deinen Steuerberater. Der Gesetzgeber ( bzw. die Verfassungsväter) haben sich mit den "freien Berufen" übrigens was gedacht.... das schmeckt nicht immer allen Finanzbeamten, aber sie werden es schlucken müssen :)

Thema "Impressum":
Sobald Du mit Deiner Homepage den Zweck verfolgst, Werbung für Deine Dienste/Dienstleistungen/Künste etc. zu machen (und das scheint ja dann bei Dir der Fall zu sein), dann muss das Impressum u.a. eine ladungsfähige Anschrift sowie eine Telefonnummer enthalten.

Hier gilt sicher: wo kein Kläger, da kein Richter, da derartige "Verstöße" zivil-, da wettbewerbsrechtliche geahndet werden (also per Abmahnung von einem Mitbewerber oder Wettbewerbsverein).

Auf Nummer sicher gehst Du, wenn Du die entsprechenden Angaben einträgst.


Edit:
Habe leider das meinem Posting Vorausgehende von Al Terego zu spät entdeckt....


Edit2:

Um das, was Al Terego zitiert hat, zu ergänzen: beispielsweise sind freie Journalisten steuerrechtlich Freiberufler. Und "Journalist" ist keine geschützte Berufsbezeichnung oder an Abschlüsse gebunden.
 
Das mag ja durchaus sein, aber ich bezweifle das ein Student im Hauptstudium/Grundstudium in der entsprechenden Fachrichtung eine wissenschaftlich einem Hochschulstudium gleichgestellte Ausbildung haben kann. Aus irgendeinem Grund dürfte er das Fach studieren.

sD.
 
Klar, er darf studieren, was er will. Wenn er eine Tätigkeit ausübt, die den "freien Berufen" entspricht, ist wurscht, was er studiert oder nicht.
 
Klar, er darf studieren, was er will. Wenn er eine Tätigkeit ausübt, die den "freien Berufen" entspricht, ist wurscht, was er studiert oder nicht.

Korrekt, ich wollte lediglich darauf hinweisen, das es unwahrscheinlich ist das ein Student eines Faches einen Status zugewiesen bekommen würde, der ihm mit einen Absolventen dieses Faches gleichstellt.

(Hinweis: Das ist eine rein logische Argumentation, ich habe keine Ahnung wie das in der Praxis aussieht.)

Auf jeden Fall: Dem Threadersteller viel Erfolg und Glück im Haifischbecken der Selbstständigkeit!

sD.
 
Auf jeden Fall: Dem Threadersteller viel Erfolg und Glück im Haifischbecken der Selbstständigkeit!
Vielen Dank!
Und mit der Einstufung, ob Gewerbe oder Freiberufler, bin ich zum Schluss gekommen, daß sich die Diskussion mit dem Finanzamt nicht lohnt, und ich außerdem mehr Freiheiten als Gewerbetreibender habe.
 
Auf jeden Fall die Freiheit, mehr Steuern zahlen zu dürfen. :D

Moin Al,

mehr Steuern - ja. Aber dennoch kann man das so ganz undifferenziert nicht stehen lassen. Denn trotz mehr Steuern kann unterm Strich mehr im Säckel bleiben und auch das allgemeine Wohlbefinden profitiert vom "weniger Grübeln müssen".

Siehe auch : http://www.gulp.de/kb/lwo/steuverord/gewerbesteuerphobie_f.html

Ich denke, es kommt vor allem auf den Bereich an, in dem man agiert. Im Zweifelsfall geht der Schuss, die Einstufung als Freiberufler zu forcieren, nach hinten los.

Unterm Strich lohnen sich bei mir die Verkaufsprovisionen von "Nebenleistungen" (als Informatiker) so sehr, dass ich als Freiberufler nicht darauf verzichten wollen würde und meinen Gewerbeschein entsprechend strapaziere und nutze.

Ciao
Fuzzel
 
Hi @lle,

ich häng hier ein dickes Danke an Al Terego dran. :)
So kommt es doch genauer und verständlicher rüber.

Dieses Zitat sollten wir auch irgendwo im Forum anpinnen für zukünftige Fragen in dieser Richtung.

Euch allen fröhliches "Äppeln" ;)
 
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