Freelancer oder Gewerbe? Wie stelle ich es richtig an!?

iSlater

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Guten Abend.

Ich plane gerade, mit meinen Fähigkeiten im Bereich Webdesign und -programmierung Geld zu verdienen. Da ich aber noch nie selbstständig gearbeitet habe (nur mal unter der Hand als Schüler - kleine Aufträge), hätte ich ein paar Fragen diesbezüglich:

Erstmal möchte ich euch vorstellen, wie ich mir meine - bzw. unsere - Arbeit vorstelle:

Wir - das sind ein Freund und Ich - möchten auf Firmen zugehen, welche sich dann von uns ihre Internetpräsenz erstellen lassen. Es gibt auch schon einige Kontakte, um einen Start anzugehen.

Wir würden uns um folgende Dinge kümmern:
  • Gespräche mit dem Kunden vor Ort um Konzepte auszuarbeiten
  • Fotografien erstellen bzw. einkaufen für die Webseite
  • die Website erstellen (Design, evtl. auch mal Programmierung/Anpassung eines CMS)
  • evtl. würden wir auch anbieten, den Kunden Visitenkarten und Briefe im CI zu erstellen
  • Webhosting bestellen für den Kunden (natürlich auf Namen des Kundens - nach der Fertigstellung möchten wir mit jährlichen Kosten etc. nichts mehr zu tun haben)

Nun ist die Frage: kann man das alles noch - vor allem zu zweit - als Freiberufler / Freelancer abwickeln? Oder muss ich ein Gewerbe dazu anmelden?
Weiterhin arbeite ich derzeit noch nebenbei für 400 Eur. Muss ich steuerlich irgend etwas beachten?
Mein Freund macht derzeit ein BA-Studium. Was müsste er beachten?

Ich hoffe auf hilfreiche Antworten und bedanke mich schonmal!


Grüße,
Christian

PS: Ich bin mir im Klaren darüber, dass nichts über eine Beratung beim Fachmann geht. Allerdings möchte ich mich erstmal hier bei euch erkundigen, da hier offensichtlich sehr viele Nutzer mit viel Ahnung und Erfahrung unterwegs sind ;).
 
Du holst dir beim FA eine Steuernummer und beginnst das Business. Du bist dann verpflichtet zur Buchhaltung, musst eine Gewinn u. Verlustrechnung anfertigen und einmal jährlich die Steuererkl. abgeben, mit all deinen Angaben und Belegen. Da du kreativ arbeiten möchtest, brauchst du kein Gewerbe. Das nennt man Freiberuflich! Vorteil: Keine Gewerbesteuer.
Dein Freund bei der BA dürfte es schwieriger haben, da er auf die Lohnsteuerkarte arbeitet und zusätzlich noch Arbeit aus Nichtslbst. Arbeit anmelden müsste. Da wird ihm seine Firma garantiert Mecker machen. Dazu steht sicher etwas in seinem AV.
 
Hallo Christian,

weshalb dann nicht bereits vor dem Sprung in
die Selbstständigkeit einen Steuerberater?
Denn diesen brauchst Du bei dem von euch
anvisierten umfangreichen Geschäftsfeld sowie-
so! Je eher, um so besser!

Empfiehlt

Jürgen
 
Der Vater meiner Freundin ist Steuerberater. Da bekomme ich dann sicherlich noch die nötigen Informationen. Ich möchte nur nicht dumm sterben und daher hätte ich gerne einige Hintergründe vorher schon gewusst :).

Danke schonmal für die Infos. Ich hoffe da kommt noch ein bisschen etwas.

Grüße,
Christian
 
Aha, verstehe,

Christian möchte vor dem „Schwiegervadder”
etwas brillieren:cool:

Grüsst verständnisvoll

Jürgen;)
 
Mir geht's genauso

Ich habe derzeit eine feste Anstellung bei einem großen Mobilfunkbetreiber und das soll auch vorerst so bleiben.

Nebenbei (später vielleicht mal als Haupttätigkeit) möchte ich jetzt folgendes anbieten:

- Webshop für Downloads (iSync-Plugins, später auch mehr)
- Webdesign, CMS (erstellen von Internetauftritten für Privatpersonen und Firmen)


Freelancer oder Gewerbeanmeldung? Bin da noch echt jungfräulich :rolleyes: Was muß ich beachten?
 
Ein angemeldetes Gewerbe sieht schon toll aus, doch bei guter Arbeit ist der Freiberufler nicht weniger gefragt.
Und als Freiberufler muß man für's Autoradio keine GEZ bezahlen!!!
 
Brauch man aber nicht. Hat mir der GEZ-Mann gesagt.
 
Das würde mich auch mal interessieren. Da mein Auto zwar betrieblich genutzt, aber nicht im "Betriebsvermögen" ist, bin ich bisher davon ausgegangen, daß es die GEZ gar nix angeht. Privat habe ich sowieso Radio und TV angemeldet.

Edit: War zu langsam, Frage ist schon beantwortet ;)
 
Also ich finde immer nur Experten, die keinen Unterschied zwischen
Freiberufler und Gewerbetreibenden machen.

6. Wenn Sie als Selbständiger / Freiberufler / Arbeitnehmer Ihr Privatfahrzeug gelegentlich nutze, um zu Kunden oder anderen Terminen zu fahren, müssen Sie die Rundfunkgeräte in Ihrem Kfz zusätzlich anmelden. Auch als Arbeitnehmer müssen Sie in der Regel die Rundfunkgeräte in Ihrem Kraftfahrzeug anmelden.
#
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=15895
 
Das würde mich auch mal interessieren. Da mein Auto zwar betrieblich genutzt, aber nicht im "Betriebsvermögen" ist, bin ich bisher davon ausgegangen, daß es die GEZ gar nix angeht. Privat habe ich sowieso Radio und TV angemeldet.

Edit: War zu langsam, Frage ist schon beantwortet ;)


Ja, nur wurde die Frage falsch beantwortet. Leider...


Selbst wenn jetzt ein GEZ-Mann sowas behauptet, kann schon bald
ein anderer kommen. (Der bei mir hat das Gegenteil behauptet).
 
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